Hallo, die Mutter eines Freundes ist vor kurzem gestorben, sie Bekam Grundsicherung und eine kleine Erwerbsminderungsrente, das Amt übernahm die gesamten Kosten der Beerdigung.
Die Mutter hinterlässt zwei kleine Versicherungen,die sie ihrem Sohn hinterlässt. Der Sohn verdient monatlich ca 1100 Euro bis 1200 Euro.
Nun meine Frage, muss der Sohn nun von seinem Erbteil, der zirka 8000 Euro aus den Versicherungen sich ergibt, die Gesamtkosten der Beerdigung, die das Grundsicherungsamt übernommen hat zurückzahlen?
Die Beerdigungskosten mindern das Erbe. Also erben die Erben nur das was übrig bleibt
Gruß Michael
Natürlich muss er.
Warum sollte denn die Allgemeinheit für diese Kosten aufkommen.
(Der Steuerzahler?)
Selbstverständlich ist es klar, dass die Kosten der Beerdigung nicht zu lassen der Steuerzahler fallen soll.
Ich habe die Frage wohl nicht ausführlich gestellt. Die Verstorbene hat zwei weitere Brüder und insgesamt zwei Kinder! Wo bei der ein Bruder vermögend ist.
Hallo!
Die Frage ist ja schlicht dreist !
Von seinem Einkommen her wäre der Sohn womöglich gar nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil überhaupt verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
Aber er erbt doch eine durchaus beträchtliche Summe.
Und das Erbe wird immer erst dann verteilt, wenn die Erbverbindlichkeiten abgezogen wurden. Und dazu gehören z.B. Schulden und die Bestattungskosten.
Bleibt was übrig, das wird hier der Fall sein, dann erbt der Sohn eben den Rest.
Offenbar hat hier die Sozialbehörde voreilig gehandelt und die Bestattung selbst in die Wege geleitet, weil sich die Erben nicht gekümmert hatten.
Schlimm genug !
MfG
duck313
Das spielt doch keine Rolle.
Alle Erben(oder Angehörigen) sind gleichermaßen für die Bestattungskosten zuständig.
Gäbe es also kein Erbe, dann müssten alle Angehörigen die Bestattung zu gleichen Teilen tragen.
Kann einer das finanziell nicht, dann muss ggf. einer mehr oder sogar alles alleine tragen.
Gibt es aber ein Erbe, dann werden die Bestattungskosten vom Erbe abgezogen. Der oder die Erben bekommen das was danach übrig bleibt.
Erbt also einer z.B. alles, dann geht auch alles zu seinen Lasten.
Erben mehrere, dann werden erst die Erbverbindlichkeiten abgezogen und dann anteilig nach Erbeinsetzung aufgeteilt.
MfG
duck313
Danke für Ihre Antwort, selbstverständlich wird mei Freund die gefundenen Versicherungspolicen dem Sozialamt melden, die er gerade erst im Wohnbereich seinen Verstorbenen Mutter gefunden hat!
Wenn meibe Frage nicht richtig formuliert war bitte ich dies zu entschuldigen!
Mein Freund hat zu keiner Zeit vorgehabt , den Steuernummer Bund zu hintergehen ( Betrügen)!
Er selbst war auch nicht in der Lage die Beerdigung zu organisieren ,das habe ich persönlich für ihn übernommen.
Hallo,
hier stimmt so einiges nicht! Grundsätzlich ergibt sich aus den Bestattungsgesetzen nahezu aller Bundesländer eine vorrangige Bestattungspflicht durch die nächsten Angehörigen. In welcher Reihenfolge regelt in NRW zB der §8 Bestattungsgesetz. Das ist öffentliches Recht. Das „Amt“ interessiert sich einen Dreck für irgendwelche Erben, da es in aller Regel weder die Lust noch die Zeit hat, sich mit irgendwelchen Erbauseinandersetzungen herumzuschlagen, während die arme Seele schleunigst unter die Erde muss.
Es ist in der weiteren Folge daher nicht ganz unerheblich, wer dazu herangezogen wurde oder wird und was das für „kleine Versicherungen“ waren! Denn im Innenverhältnis unter den Erben und im Außenverhältnis gegenüber dem „doofen Amt“ hat das ganz unangenehme Folgen, die sich aus dem §1968 BGB ergeben. Dort steht für das BGB ungewöhnlich schön kurz, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu zahlen hat. Es gäbe bei Versicherungen eine Ausnahme, wenn ein nicht bestattunsgpflichtiger Dritter mit ihnen bedacht worden wäre und diese keine Zweckbindung hätten. Dafür gibt Deine Frage aber nichts her.
Hier ist es sehr wahrscheinlich, dass folgendes passieren kann: normalerweise gibt so ein „Amt“ bei vier bis fünfstelligen Summen und möglichen Zahlungsfähigen (du „schrubst“ von weiteren, zahlungskräftigeren Verwandten) nicht so einfach auf und schickt nun schön der Reihe nach Rechnungen. Kommt die kleine Sache mit den Versicherungen raus, kann man noch schnell was machen, andernfalls könnte es je nach Abgabe von Falscherklärungen auf Unterschlagung oder Betrug herauslaufen.
Gruß vom
Schnabel
Hallo, hier bist Du wohl ein bischen auf der falschen Spur. Zwiscen § und Durchführungsbestimmungen liegen Welten. Du hast wohl so etwas nur gelesen, aber nicht durchlebt.
Das „Amt“ interessiert sich sehr wohl, wo und welche Erben vorhanden sein könnten.
Im Freistaat Sachsen gilt die Beerdiungsfrist bei 6 Tagen. Wenn bis dahin keine Eben gefunden werden konnte, übernimmt das „Amt“ die Angelegenheit. Die anlaufenden Kosten werden gesammelt und später zuggestellt.
Nach Auffinden des Testamentes muß der Erbscheinnbeantrqgt werden. Danach ist der Arblasser für alle Kosten - auch Kredite - veantwortlich.
Aber augnscheinlich gibt es nch andere, gestzliche Eben. Die haben nach Gesetz ihren prozentualien Anteil- Der wird nach Ablösung der Verbindlichkeiten aufgerechnet.
Also mach es Diur nicht so einfach, etaas zu lesen, aber die Praxis nicht zu kennen.l
Der genaue Ablauf und Sachverhalt hate folgenden Verlauf! Nach dem die Liebende Mutter bereits vier Tage von uns gegangen war und Ihr Liebender Sohn auf Grund der Trauer überfordert war, was die Bestattung angeht, meldete er sich bei mir und bad mich ihm zu helfen. Was ich auch gleich Tat. Das erst was ich machte,war es das ich die Stadt angerufen habe ,um mich zu erkundigen wie eine Bestattung eines Menschen mit Rente und Grundsicherung vollzogen werden muss. Ich wurde gleich mit der Zuständigen Sachverständigen verbunden und Schilderte den Fall. Meine Frage kreist darum wie man auf den Bestater zugeht, um die Bestatung zu Organisieren. Meine Haupt Frage war es , wie es sich mit den Kosten verhält. Bis zu diesem Zeitpunkt war mein Freund nämlich verzweifele, weil er selbst nicht über die Finanziellen Mittel verfüge und nicht wuste ob das Grundsicherungsamt die Kosten voll übernehmen würde. Bis zu diesen Zeitpunkt wußte niemand von eine Erbe in vorm von einer Versicherung! Die Nete Beamtin (Sachbearbeiterin) erklärte dann den Vorgang wie er bei den Bestater verlaufen würde. Und bat mich meinen Freund mitzuteilen das er nach dem Termin sie (Sacharbeiterin) Anrufe, um die Kosten Erstattung für die Beerdigung Formel abzuschließen. Nach dem alles beim Bestatter geregelt war, rief mein Freund wie vereinbart die Zuständige Sachbearbeiterin an, um alle weiteren Fragen die noch zu klären waren zu klären. Diese bisher einzigster Gespräch wurde Telefonisch gehalten wo Fragen nach den Angehörigen gestellt wurden auf Grund das geprüft werden muss ob einer der Angehörigen möglicherweise für die Bestattung aufzukommen hat auf Grund von möglichem Vermögensverhältnissen! Erst danach wurde die Versicherungspolisen gefunden, welch selbstverständlich der Zuständigen Sacharbeiter gemeldet werden wird! Die Frage hätte lauten müssen, zu welchen Anteilen die Kosten zu tragen sind zwichen den Beteiligten Familien Mitgliedern.
In übrigen geht es hier, um zwei Personen die sich gegenseitig geachtet und geliebt haben , des wegen bitte ich dies zu achten .
MfG.
Frank Konitzer
Ich bin keineswegs auf der „falschen Spur“. Und „Durchführungsbestimmungen“ mögen nochmal von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In NRW ist die Bestattungspflicht defakto Öffentliches Recht und wenn sich nicht zeitnah gekümmert werden kann oder will, treten hier die örtlichen Odnungsbehörden in Vorleistung und belasten sich nicht mit der Feststellung, ob ein Erbe darunter ist oder nicht! Sie machen allenfalls noch eine Erforschung des Sachverhalts von Amtswegen, in dem sie die Hinterbliebenen zur Bestattung auffordern bzw. über ihre Vermögensverhältnisse befragen. Macht das bereits irgendeiner freiwillig, ist die Arbeit des Amts beendet.
Ich empfehle vor Herummäkelei sich den Unterschied zwischen öffentlichen und privatem Recht zu verinnerlichen.
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
bitte deute die Ausführungen nicht als herzlos! So sind sie nicht gemeint und betont sachlich zu verstehen!
Du kannst allerdings bereits an den Vorpostern und der Antwort auf meinen Artikel sehen, dass hier zwei entscheidende Fragen offen sind, die anhand der nunmehr personalisierten Geschichte auf keinen Fall mehr im WWW behandelt werden sollten! Diese lauten: in welchem Bundesland sind wir und was macht das Amt nun eigentlich? In letzterem Fall würde in NRW damit zu rechnen sein, dass das Amt nur in Vorleistung tritt und die Suche nach dem Kostenschuldner beginnt, wenn ohne größeren Aufwand Hinterbliebene feststellbar sind. Das hat man ja offenbar Deinem Freund genau so mitgeteilt. Wird einer von denen vom Amt in Regress genommen, kann er sich privatrechtlich nach §1968 BGB an (andere) Erben wenden (so sie ihm denn bekannt sind).
Ich empfehle im ürbigen, bei diesen Angelegenheiten prinzipiell auf Emotionalität zu verzichten! Bei einem solchen Verfahren können Menschen zu Beerdigungskosten herangezogen werden, bei denen keineswegs Liebe und Achtung gegenüber dem Verstorbenen bestanden haben könnten. Angesichts der Summen, die Beerdigungen mittlerweile kosten können, ist da durchaus mit was anderem als allzu viel Verständnis zu rechnen. Und damit meine ich nicht mich.
Gruß vom
Schnabel