Guten Abend, ich hoffe Sie können mir mit meinem Anliegen weiterhelfen.
Mein Vater ist vor geraumer Zeit verstorben und zurück bleiben meine Mutter und ich.
Mein Vater hatte zwei Brüder (ebenfalls verstorben), wo von zu Einem und seiner Familie seit mehr als 30 Jahren kein Kontakt bestand, ich kenne diese Familie also auch nicht.
Jetzt wurden wir von diesem Teil der Familie überraschend kontaktiert. Es geht um folgendes: Mein Vater steht anscheinend mit einer Grundschuld im Grundbuch seines Elternhauses (dort lebte der Bruder zudem kein Kontakt bestand zu Lebzeiten mit seiner Familie). Dieses Haus soll nun verkauft werden, anscheinend gibt es auch einen Käufer). Mehr Informationen haben wir nicht erhalten. Es wird von uns verlangt/ wir wurden gebeten vor einem Notar zu beglaubigen das diese Grundschuld nicht mehr besteht und meinem Vater in den 80 er Jahren ein gewisser Erbanteil ausgezahlt wurde. Dies ist aber weder meiner Mutter noch mir bekannt. Wie sieht dementsprechend die Rechtslage aus? Wie sollen Wir uns verhalten? Um was geht es da einheitlich genau? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diesbezüglich weiterhelfen könnten. Vielen Dank im voraus, Fabiane.
Hallo,
Was genau steht wo im Grundbuch?
Gibt es dafür Belege/Unterlagen?
„Irgendwie“ scheint es eine Verbindung zu der Grundschuld zu geben - sowas trägt man nicht zum Spass ins Grundbuch ein.
Fordert bitte von den Erben entsprechende Unterlagen ein (sie mögen Laien sein, aber vielleicht kann der Notar, der den Kaufvertrag beurkunden soll da weiterhelfen).
Ich kann einen Erwerber voll und ganz verstehen, wenn er das Haus nur mit einem „sauberen“ Grundbuch kaufen möchte. Dies scheint jetzt der Anlass zu sein.
Gruß
Jörg Zabel
Vielen Dank.
Was genau steht wo im Grundbuch?
Das wissen wir nicht. Wir werden versuchen weitere Unterlagen anzufordern. Sie müssen sich vorstellen. Seit mein Vater verstorben ist werden wir plötzlich mit Nettigkeiten, Briefen, Einladungen etc. überhäuft. Zu Beginn wussten wir gar nicht wie uns geschieht. Und jetzt nach ein paar Wochen wurde zuerst nebenbei und nun ganz konkret das mit der Grundschuld etc erwähnt und die Bitte an uns herangetragen die Grundschuld zu löschen.
Mehr als 30 Jahre hatte sich Niemand bei uns gemeldet. Ich weiss, dass es nach dem Tod meiner Grosseltern massive Streitereien ums liebe Geld zwischen meinem Vater und seinem Bruder ging und es müssen sehr viele unfaire Dinge gegenüber meinem Vater gelaufen sein. Deshalb steht er wahrscheinlich auch noch im Grundbuch. Das nimmt zu mindestens meine Mutter an.
Gibt es dafür Belege/Unterlagen?
Nein. Es gibt hierfür keinerlei Belege.
Ich halte Sie auf dem Laufenden,
Nochmals Vielen Dank.
Gruss,
Fabiane
Hallo,
Na, ist doch schön, wenn man nett miteinander umgeht.
Da ist man doch gegenseitig gern hilfsbereit.
Beispielsweise:
„Oh, Grundschuld. Gerne helfe ich Dir, aber ich brauche erstmal einen Grundbuchauszug. Du hast doch einen?“
„Hast Du auch eine Eintragungsbewilligung zur Grundschuld greifbar? Und irgendwas, was auf eine Zahlung hinweist?“
„Welcher Notar soll den Kaufvertrag beurkunden? Ach, der hat sicher die vollständigen Unterlagen. Gib mir mal die Kontaktdaten, da ruf ich selber an um es zu klären“.
usw.
Gruß
Jörg Zabel
Du nimmst mir die Antwort von der Tastatur.
Hallo,
vielen Dank fuer Ihre Hilfe. Ich musste sehr schmunzeln.
Ich habe jetzt den Grundbuchauszug vorliegen.
Mein Vater steht dort mit einer Grundschuld X drin. Mit dem Vermerk: Sicherungshypothek in Höhe von. X fuer Name, Geburtstdatum, Anschrift.
Zinsen: Bis zu 9 % jährlich, Vollstreckung nach Paragraf 800 ZPO; Gemäß Bewilligung von Datum 1988 eingetragen nach dem recht .-II/4- und im Gleichrang mit Post Nr. …Datum 1989.
Auch sein Bruder steht dort mit der gleichen Grundschuld drin, allerdings ist diese DURCHGESTRICHEN.
Steht nun meiner Mutter der Betrag X + 28 Jahre Zinsen in bis zu 9 % Höhe zu?
Die Höhe der Zinsen hängt von was genau ab?
Wie sollen wir vorgehen? Zum Notar oder besser zum Anwalt?
Lieben Gruss.
Nein. Das eine ist der Eintrag im Grundbuch - eine Sicherheit für den Kreditgeber. Davon unabhängig ist der eigentliche Kreditvertrag. Wenn der Kredit zurückgezahlt ist, muss die Grundschuld nicht notwendigerweise gestrichen werden. Das kann man machen, kann man aber auch lassen - zum Beispiel für einen neuen Kredit oder einfach, weil das Geld kostet.
Wenn Ihr also genau nichts in der Hand habt außer dem Grundbucheintrag - habt ihr genau nichts. Lies mal: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld#Unabh.C3.A4ngigkeit_zur_Forderung
Gruß
anf
Herzlichen Dank fuer die ganzen Ratschläge und Tips.
Gruss.