Ein Richter befragt nahe Angehörige bzgl. Übernahme der Betreuung ,
obwohl die ’ zu betreuende Person ’ auf keinen Fall will, dass diese Angehörige
- hier To-Mu- Beziehung - informiert wird bzw Betreuung übernimmt.
Folge : Nerverzusammenbruch der Mutter und Kontaktabbruch durch Tochter
ist das Verhalten ( die Ignoranz ) des Richters legal ?
Hallo
ein verstoßenes Datenschutzgesetz ist fast so arm dran wie ein verstoßenes Kind.
Lies erstmal, wozu das Bundesdatenschutzgesetz gut ist.
ist das Verhalten ( die Ignoranz ) des Richters legal ?
Verfahrensbeteiligte dürfen sich was wünschen; der Richter ist aber kein Christkindl.
Was willst du denn mit deinem Beitrag aussagen?
Und die Fragestellerin soll das gesamte Bundesdatenschutzgesetz durchlesen? Warum?
Gruß