Verstoss des Datenschutzgesetzes durch einen Richter im Betreuungsverfahren

Ein Richter befragt nahe Angehörige bzgl. Übernahme der Betreuung ,
obwohl die ’ zu betreuende Person ’ auf keinen Fall will, dass diese Angehörige

  • hier To-Mu- Beziehung - informiert wird bzw Betreuung übernimmt.

Folge : Nerverzusammenbruch der Mutter und Kontaktabbruch durch Tochter

ist das Verhalten ( die Ignoranz ) des Richters legal ?

Hallo

ein verstoßenes Datenschutzgesetz ist fast so arm dran wie ein verstoßenes Kind.

Lies erstmal, wozu das Bundesdatenschutzgesetz gut ist.

ist das Verhalten ( die Ignoranz ) des Richters legal ?

Verfahrensbeteiligte dürfen sich was wünschen; der Richter ist aber kein Christkindl.

Was willst du denn mit deinem Beitrag aussagen?
Und die Fragestellerin soll das gesamte Bundesdatenschutzgesetz durchlesen? Warum?

Gruß