verstoß gegen arzneimittelgesetz/btmg?

hallo,
bei einer routinekontrolle wurden 4 valorontabletten von der polizei beschlagnahmt um diese dem lka zur untersuchung vorzulegen, damit die herkunft/art der tabletten ermittelt wird. auf nachfrage behauptet der besitzer, da ohne rezept, dass es sich um magentabletten handelt. der besitzer ist wegen btm erheblich vorbestraft, jedoch liegt die letzte verurteilung fast 15 jahre zurück und auch sonst sind keine bewährungsstrafen o. ä, offen.die frage ist nun, ob es zu einer strafanzeige, einstellung, verwarnung oder ähnliches kommen kann, denn 4 so tabletten sind ja eigentlich nicht sehr gewichtig. wie ist dieser sachverhalt realistisch einzuschätzen und was wird dabei vermutlich rauskommen. es ist evtl noch zu erwähnen dass es sich in baden-würtemberg ereignet hat
vielen dank
n

hallo,
bei einer routinekontrolle wurden 4 valorontabletten

Hallo,

Valoron ist ein Medikament, was in Deutschland als Kombi-Präparat mit Naloxon KEIN BTM ist.

(Naloxon ist ein Mittel, was bei BTM-Süchtigen extreme Entzugserscheinungen auslöst, das wird als Abschreckung gegen Missbrauch hinzugefügt.)

Nun kommt es drauf an:
War es Valoron oder Valoron N?
Valoron ohne „N“ (= Naloxon) ist ein Medikament, dass dem BTMG unterliegt.
Valoron N wäre nur verschreibungspflichtig.

hallo und danke für die anteilnahme

War es Valoron oder Valoron N?
Valoron ohne „N“ (= Naloxon) ist ein Medikament, dass dem BTMG
unterliegt.
Valoron N wäre nur verschreibungspflichtig.

es handelt sich um valoron n 8
demnach würde es nicht dem btmg unterliegen und ein verstoß nach btmg nicht zur debatte stehen.
wie sieht es bei „nur“ verschreibungspflichtig aus,wenn kein rezept beigebracht werden kann?
wird sowas in solchen mengen sanktioniert und wenn ja wie?

danke
gruß
n.

es handelt sich um valoron n 8
demnach würde es nicht dem btmg unterliegen und ein verstoß
nach btmg nicht zur debatte stehen.

Zumindest ist das meines Wissens so.

wie sieht es bei „nur“ verschreibungspflichtig aus,wenn kein
rezept beigebracht werden kann?

ICH gebe meine Rezepte in der Apotheke ab und hebe mir keine Kopie davon auf.

Ich sähe auch keinen Grund dafür, einem Ermittler anzugeben, wo ich meine Medikamente hole und wer mein Arzt ist.

wird sowas in solchen mengen sanktioniert und wenn ja wie?

Du kannst dir gerne die Straf- und Bußgeldvorschriften im Arzneimittelgesetz durchlesen - ich bin da nun zu müde zu.
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__95.html
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__96.html
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__97.html

Ein kurzes Überfliegen zeigte mir erstmal nur die Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln.

na so wild wirds nicht werden :smile:
danke dir für die hilfe
und noch ne schöne zeit
nobs