Verstößt in einer Stellenausschreibung die Formulierung: „Die ausgeschriebene Stelle vergeben wir präferiert an Berufsanfänger, setzen aber eine solide technische Vorbildung voraus.“, nicht gegen das AGG, da ja damit ältere Bewerber per se ausgeschlossen sind.
»Berufsanfänger« kann auch ein umgeschulter 63-jähriger sein,
den man nach 4 Jahren bedarf durch Rente automatisch wieder
loswird.
ohne auf die weiteren voraussetzungen zu achten, ist es jedenfalls eine mittelbare diskriminierung, da berufsanfänger in der regel personen jüngeren alters erfasst, § 3 II agg.
Die Vorposter haben ja schon zu Recht geschrieben, daß Du schief liegst. Der Begriff „Berufsanfänger“ ist hochproblematisch in Stellenausschreibungen und rechtfertigt ohne nähere Erläuterung den Anschein der Diskriminierung wegen Alters.
Dazu gibt es eine gefestigte Rechtsprechung seit 2007, die das BAG ganz aktuell am 24.01.2013 bestätigt hat. http://www.der-betrieb.de/content/dft,0,573764,%2522…
Die Vorposter haben ja schon zu Recht geschrieben, daß Du
schief liegst. Der Begriff „Berufsanfänger“ ist
hochproblematisch in Stellenausschreibungen und rechtfertigt
ohne nähere Erläuterung den Anschein der Diskriminierung wegen
Alters.
Wie sieht es denn aus, wenn der Arbeitgeber schreiben würde:
„Wir ermuntern insbesondere Berufsanfänger, sich auf diese Stelle zu bewerben“
oder
„Diese Stelle ist besonders geeignet für Berufsanfänger“