Verstoß gegen das AGG

Verstößt in einer Stellenausschreibung die Formulierung: „Die ausgeschriebene Stelle vergeben wir präferiert an Berufsanfänger, setzen aber eine solide technische Vorbildung voraus.“, nicht gegen das AGG, da ja damit ältere Bewerber per se ausgeschlossen sind.

mfG
Paul

Nein
»Berufsanfänger« kann auch ein umgeschulter 63-jähriger sein, den man nach 4 Jahren bedarf durch Rente automatisch wieder loswird.

Gruß

Stefan

»Berufsanfänger« kann auch ein umgeschulter 63-jähriger sein,
den man nach 4 Jahren bedarf durch Rente automatisch wieder
loswird.

Das hiese aber auch, dass dieser einem 32jährigen mit 7 Jahren Berufserfahrung in dem Bereich bevorzug wird.
Wer es glaubt, soll sich hier melden.

mfG
Paul

»Berufsanfänger« kann auch ein umgeschulter 63-jähriger sein,
den man nach 4 Jahren bedarf durch Rente automatisch wieder
loswird.

ohne auf die weiteren voraussetzungen zu achten, ist es jedenfalls eine mittelbare diskriminierung, da berufsanfänger in der regel personen jüngeren alters erfasst, § 3 II agg.

Falsch !
Hallo,

Die Vorposter haben ja schon zu Recht geschrieben, daß Du schief liegst. Der Begriff „Berufsanfänger“ ist hochproblematisch in Stellenausschreibungen und rechtfertigt ohne nähere Erläuterung den Anschein der Diskriminierung wegen Alters.
Dazu gibt es eine gefestigte Rechtsprechung seit 2007, die das BAG ganz aktuell am 24.01.2013 bestätigt hat.
http://www.der-betrieb.de/content/dft,0,573764,%2522…

&Tschüß
Wolfgang

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*Sternchen*

Dazu gibt es eine gefestigte Rechtsprechung seit 2007 , die das
BAG ganz aktuell am 24.01.2013 bestätigt hat
.
http://www.der-betrieb.de/content/dft,0,573764,%2522…

Gruß

Stefan

Hallo,

Die Vorposter haben ja schon zu Recht geschrieben, daß Du
schief liegst. Der Begriff „Berufsanfänger“ ist
hochproblematisch in Stellenausschreibungen und rechtfertigt
ohne nähere Erläuterung den Anschein der Diskriminierung wegen
Alters.

Wie sieht es denn aus, wenn der Arbeitgeber schreiben würde:

„Wir ermuntern insbesondere Berufsanfänger, sich auf diese Stelle zu bewerben“

oder
„Diese Stelle ist besonders geeignet für Berufsanfänger“

Auch schon „glattes Eis“, oder noch O.K.?

Wie sieht es denn aus, wenn der Arbeitgeber schreiben würde:

„Wir ermuntern insbesondere Berufsanfänger, sich auf diese
Stelle zu bewerben“

oder
„Diese Stelle ist besonders geeignet für Berufsanfänger“

Für die Einschätzung und bewertung dieser Feinheiten gibt es Menschen, die damit ihr Geld verdienen und die nennt man Anwälte

Auch schon „glattes Eis“, oder noch O.K.?

Kann sein, kann nicht sein.

ebenfalls grußlos

Wenn man ein monatliches Gehalt von 1.800 brutto angibt, werden sich sicher nur Anfänger bewerben.
So einfach ist das.