Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ?

Hi Leute ich will es kurz halten damit es übersichtlicher und besser zu verstehen ist :smiley:

„Wieviele Mitarbeiter hat der Betrieb----> 0 -10 ?“
-„Existiert ein Betriebsrat ?“ ------> NEIN
-„Gilt ein Tarifvertrag ?“ ----> NEIN
-„Für welches Jahr soll das Problem betrachtet werden ?“ (*)----> ALLGEMEIN ?
-„Welche Form der Beschäftigung liegt vor ?“
------> AUSHILFE MIT BEFRISTETEM VERTRAG

-„Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis schon?“
SEIT EINEM MONAT CA.

-„Wie sieht der Arbeitsvertrag als Ganzes aus“ ?
KP WAS DAMIT GENAU GEMEINT IST ABER ICH BEKOMME EIN FESTGEHALT VON 1300BRUTTO

Alos mir geht uns um diesen Paragraphen hier, wobei ich den 2. Satz nicht ganz nachvollziehen kann, wär nett wenn mir den Jemand erklären könnte :smile: :

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das genaue Problem ist jetzt, vertraglich werden wir auf 44h pro Woche beschäftigt, wobei die 9.Stunde nicht als Überstunde gilt, sondern als reguläre Arbeitszeit, ist das rechtens ?

Und muss man Akkordarbeit leisten, wenn man keinen Akkordlohn bekommt bzw. kann der Chef einen dazu zwingen oder gar rausschmeißen, wenn man sich weigert?

Hallo!

  1. Ich verstehe den § 3 so: innerhalb von 6 Monaten bzw innerhalb von 24 Wochen soll die gesamte Arbeitszeit von insgesamt 960 Stunden nicht überschritten werden. Das heißt: 8 Stunden täglich mal 5 Werktage sind 40 Stunden pro Woche, also 960 Stunden in 24 Wochen.
    Dabei darf eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro einem Arbeitstag nicht überschritten werden.
    Man kann also zum Beispiel MO, DI und MI je 10 Stunden arbeiten, macht 30 Stunden, dann bleiben z.B. 5 Stunden für Do und 5 Stunden für FR, macht insgesamt 40 Stunden.
    Oder MO bis FR je 10 Stunden, macht 50 Stunden, die Mehrarbeit von 10 Stunden wird später abgebummelt, wenn es arbeitsmäßig im Betrieb passt.

  2. Du schreibst, dass Ihr 44 Stunden beschäftigt werdet. Heißt das, Ihr seit 44 Stunden pro Woche im Betrieb, also Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag, plus Pausenzeit? Oder arbeitet Ihr tatsächlich 44 Stunden?

Oder ist abgesprochen, dass Ihr zur Zeit 44 Stunden arbeitet und die 4 Stunden Mehrarbeit später abgebummelt werden?

  1. Nach meiner Kenntnis muss im Arbeitsvertrag stehen, wenn man Akkordarbeit leisten soll. Wenn man vertraglich Akkordarbeit leistet, bekommt man auch den dafür vertraglich vereinbarten Lohn. (wobei ein Vertrag auch mündlich zustande kommen kann: „Herr Müller, Sie arbeiten ab heute Akkord.“ - „Ja, ist gut.“)
    Es gibt klare Definitionen, was Akkordarbeit ist.

Wenn man zum Beispiel aber einen Auftrag hat, einen Arbeit in einer bestimmten Zeit zu erledigen (z.B. ein Regal in 8 Minuten aufbauen oder 4 Räder an einem PKW in 16 Minuten wechseln - nur mal so als Beispiel!!!), dann heißt das noch nicht, dass das Akkordarbeit ist.

  1. In der Probezeit kann man raus geschmissen werden, ohne Begründung.
    Wenn man seinen Vertrag nicht einhält, kann man raus geschmissen werden.

Ich empfehle, Dir Deinen Arbeitsvertrag genau anzusehen. Es ist sicher besser, lieber noch mal beim Chef zu fragen, was genau Deine Aufgaben sind. Und das möglichst offensiv, nicht defensiv.

Alles Gute!

Hallo Zersch,

leider kann ich dir das auch nicht sagen :frowning:
Ich hoffe dir kann jemand anderes weiterhelfen ;o)

Viel Glück !!! ;o)

LG AQ

Hallo Zersch,
ich kann zu diesem Thema leider garnichts sagen/helfen.
Sorry und viel Glück.
MfG

J.Wagner

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Hallo,
Es darf 44 Std, gearbeitet werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde. Mit dem Akkkord ist es nicht so einfach. da müsste geprüft werde, ob es sich tatsächlich um Akkord handelt. Bekommen Ihre Kollegen Akkord -Lohn?
Ich gebe nur zu Bedenken, dass Sie nach einem Monat (wahrscheinlich) noch in der Probezeit sind und der Arbeitgeber gar keine Begründung für eine Kündigung braucht.
Am besten lassen Sie sich entweder bei einer Gewerkschaft oder beim Arbeitsgericht (kostrenlos) beraten.

Alles Gute

Vielen dank für die Info :smile:

Steht nichts im Vertrag über Akkordarbeit, aber wenn man in der Sägerei sitzt die Produkte bearbeitet bzw. entgratet, dann ist das ein kurzer sich immer wiederholender Ablauf, was doch auf Akkord hinschließen lässt, vorallem weil er immer Stückzahl will, dass muss doch Zwang zum Akkord sein.

Akkordlohn bekommen nur die Gießer bei uns, ich werde da gerade angelernt, in der Sägerei bekommt keiner einen Akkordloh, aber er drängt einen dazu immer voll reinzuhauen und so viel zu machen wie mans kann, bis zur völligen Erschöpfung

Hallo!

Akkordarbeit heißt, eine Arbeit oder Erwerbstätigkeit, die nach der geleisteten Arbeitsmenge entlohnt wird.
Also nicht Lohn pro Stunde, sondern Lohn pro geleistete Arbeit.
Wenn man Arbeitsvorgänge wiederholt, also zum Beispiel eine Schraube in ein Werkstück eindreht, und das fortlaufend immer wieder: Werkstück nehmen, Schraube rein, Werkstück weglegen. Nächstes Werkstück nehmen, Schraube rein, Werkstück weglegen usw… dann muss das keine Akkordarbeit sein. Sondern es ist ein sich ständig wiederholender Arbeitsablauf.

Die Akkordarbeit wird geregelt über Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Die Entlohnung der Akkordarbeit erfolgt durch den Akkordlohn.

Wenn also Akkordarbeit von Dir verlangt wird, muss das im Arbeitsvertrag stehen. Meines Wissens muss dort stehen, um welche Form der Akkordarbeit es sich handelt und welche Entlohnung es für eine bestimmte Menge an geleisteter Arbeit gibt.

Wenn Dein Chef keine Auskunft geben kann, lohnt es sich vielleicht bei der zuständigen Handelskammer oder Gewerkschaft nachzufragen.

Nach Deiner Beschreibung ist für mich nicht eindeutig, dass Du Akkordarbeit leistest.

Gruß von bürgerin

Also gibt es Akkordarbeit nur auf dem Vertrag und keine klare Definition wann Arbeit Akkordarbeit ist oder wie ?

Wie ich schon sagte: Akkordarbeit heißt, eine Arbeit oder Erwerbstätigkeit, die nach der geleisteten Arbeitsmenge entlohnt wird, also nicht Lohn pro Stunde, sondern Lohn pro geleistete Arbeit.

Eine Arbeitsleistung muss in einer Vorgabezeit als durchschnittliche Leistung zu schaffen sein, zum Beispiel 60 Schrauben in 60 Minuten eindrehen. Dafür gibt es die Grundvergütung. Für mehr Schrauben gibt es den Akkordzuschlag.
Akkordarbeit ist klar definiert, per Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Deine Tätigkeit kann, muss aber nicht Akkordarbeit sein. Das musst du beim Chef oder der Handelskammer oder Gewerkschaft rauskriegen.

Deine Tätigkeit kann eine ganz normale Regelung sein, wie viel Stückzahl du schaffen musst.

Eine Bäckereifachverkäuferin muss ja auch Brötchen verkaufen, und sie kann nicht nur ab und zu mal Brötchen verkaufen.
Ein Arbeiter in einer Kfz-Werkstatt muss ein Fahrzeug in einer vorgegebenen Zeit reparieren.
Eine Altenpflegerin muss in 30 Minuten einen Menschen waschen, ankleiden und das Frühstück reichen. Und nicht in 60 Minuten, denn sonst hinkt sie ständig mit der Zeit hinterher.

Deswegen ist das aber alles keine Akkordarbeit.

Sorry das ich nicht früher gemeldet habe, aber ich war viel auf dienstreisen und auf lehrgänge.

Also, mehr als 8 Stunden am Tag geht schon. wenn kein tarifvertrag oder dienstvereinbarung gibt, dann ist maßgeblich was in Arbeitsvertrag drin steht. wenn es nicht so genau ist und steht nür '44Std/Woche oder sogar 176Std/Monat dann kann der AG fast frei enscheiden wie er dich haben will!

Und Akkord arbeit! Was steht in Arbeitsvertrag? Wenn es steht das mann bezählt wird nach stückzahl, dann so ist es. Wenn eine grundlohn geregelt ist in AV ohne zu bemerken das Akkord arbeit geleistet werden müss, dann braucht mann nicht so zu verhalten als ob mann Akkord schaft!

Wie ich jeder meine Kollegen Sage, wenn du wenigstens das 1% von brutto lohn beitrag ausgeben würdest für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft dann hättet ihr nicht so viele Probleme.