Vor fast genau einem Jahr wurde bei meinem Bruder eine Hausdurchsuchung (war eine 2 Personen WG) gemacht und dort wurde laut Anklageschrift Folgendes gefunden:
22 Pflanzen- 20 mit einer Wuchshöhe von 18- 28 cm; 2 eine Wuchshöhe von 48- 60 cm.
Verpacktes Blattmaterieal mit den Gewichten: 34,13g; 17,8g; 1,92g; 2,36g
205 Hanfsamen
Hallo… solch eine ähnliche geschichte habe ich vor kurzem schon mal gehört…als erstey kann ich dazu sagen, dass der handel nachgewiesen werden muss…wenn keine gegen deinen bruder aussagt…also wenn es keine zeugen gibt die das bestätigen dass er auch verkauft hat, dann können sie ihn deswegen nicht verurteilen…in dem fall den ich kenne ging es auch um eine wg mit pflanzen…es konnte kein handel nachgewiesen werden…der junge mann lebt auch bei seiner freundin mit kind und ist seit dem sauber…er hat eine bewährungsstrafe bekommen…war sogar vorbestraft…wegen einer kleinigkeit zwaar aber vorbestraft…trotzdem musste er nicht ins gefängnis…wenn dein bruder glück hat bekommt er sozialstunden und bewährung…er muss allerdings geständig sein und reuhe zeigen…gegebenfalls anbieten eine thrapie zu machen um nicht mehr zu kiffen…mach dir kei kopf…ich denke es wird gut gehen…alles liebe
Das hängt natürlich letztendlich vom Verfahren und dem Richter ab. Falls keine Vorstrafen in diese Richtung vorhanden sind, wird eine Geldstrafe bei rauskommen. Höhe richtet sich nach seinem Einkommen, ich schätz mal einfach (ohne Gewähr) 30-60 Tagessätze (das sind dann 1-2 Netto-Monatslöhne).
Wenn schon einschlägig vorbestraft im Bereich BTM kann es zu einer Haftstrafe kommen, die bei der doch geringen Menge aber eher wahrscheinlich auf Bewährung ausgesetzt würde.
Das „Ergebnis“ ist auch abhängig vom Bundesland. In Berlin oder Hessen z.B. wäre die Chancen für eine komplette Verfahrenseinstellung auch nicht schlecht gestanden. In Bayern sicher nicht. Entsprechend unterschiedlich kann das Strafmaß ausfallen.
Das beruhigt mich schon einmal sehr!
Nun sind aber zwei Zeugen da, die ehemaligen Nachbarn.Die haben das Ganze wohl auch zur Anzeige gebracht, weil man es gerochen hat. Laut den ihrer Aussage seien da am Tag 30- 40 Leute in der Whg ein und aus gegangen, was aber wirklich absoluter Schwachsinn ist!
Und Reuhe zeigen und geständig sein? Klappt sowas auch, wenn die Anwälte nun gesagt haben, dass sie gar nichts sagen sollen, die Anwälte werden reden.
Oh, ich glaub, ziemlich doofe Fragen, aber ich kenn mich mit all dem wirklich sowas von überhaupt nicht aus!
Danke dir schonmal
Danke, du hast mir wirklich eine ganz große Angst genommen!!!
ja dann sagen halt die anwälte dass es ihren mandaten unendlich leid tut…allerdings sind die zeugen echt nicht gut…wenn sie vor gericht aussagen dass da ständig leute aus und ein gegangen sind siehts nicht gut aus…aaaber…es gibt keine beweise…es gibt keine zeugen die bestätigen schon mal dort gekauft zu haben…das spricht schon mal für deine bruder…selbst wenn dort 100 leute ständig aus und ein gegangen sind heisst das noch lange nicht dass dort ein handel stattgefunden hat…die können dort ja alle ständig spiele gezockt haben oder so
… aber der anwalt deines müsste das eigentlich wissen und euch sagen…
Das beruhigt mich schon einmal sehr!
Nun sind aber zwei Zeugen da, die ehemaligen Nachbarn.Die
haben das Ganze wohl auch zur Anzeige gebracht, weil man es
gerochen hat. Laut den ihrer Aussage seien da am Tag 30- 40
Leute in der Whg ein und aus gegangen, was aber wirklich
absoluter Schwachsinn ist!
Und Reuhe zeigen und geständig sein? Klappt sowas auch, wenn
die Anwälte nun gesagt haben, dass sie gar nichts sagen
sollen, die Anwälte werden reden.Oh, ich glaub, ziemlich doofe Fragen, aber ich kenn mich mit
all dem wirklich sowas von überhaupt nicht aus!Danke dir schonmal
Hallo MissChaos 1988,
Die Antwort ist kaum möglich.Es ist die Frage ob es noch für Eigenkonsum reicht. Der Anbau ist grundsätzlich strafbar unabhängig von der Menge. Wenn bisher nichts gewesen ist, ist auf jeden Fall noch mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen.
Auf jeden Fall sollte das mit einem Anwalt besprochen werden, der die Praxis des zuständigen AG kennt.
Alles Gute Euch
W.Zerwas
Hallo,
- es kommt auf das Bundesland an in dem Er lebte u. wo die Verhandlung stattfindet. Hamburg ist z. B. lockerer wie Bayern.
- Dann kommt es auf das Alter an. (War Er zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung noch nicht volljährig unter 21 J. kann noch Jugendstrafe angewendet werden). Und wenn Er verständlich erklären kann das alles zum Eigenkonsum gedacht war und Er so viele Pflanzen hatte, wegen männlichen und weiblichen Pflanzen zwecks aussortieren.Dann könnte Er sogar noch mit Arbeitsstunden davon kommen da Er ja noch nie auffällig war. Über 21J. denke ich Bewährung samt einer zusätzlichen Geldstrafe. Vielleicht hat Er ja die Samen für die Pflanzen gefunden o. geschenkt bekommen und wurde dann neugierig. wenn Er Sie extra gekauft hat zum züchten ist das schon schlimmer. Auch kommt es auf die Höhe der THC -Konzentration an in den verschiedenen Päckchen je niedriger je besser Für Deinen Bruder.1g Amphetamine geht locker als Eigenbedarf durch. Hat Er das zusammen mit seinem Mitbewohner gemacht? Dann soll Er sich auf jeden Fall einen Anwalt für sich alleine nehmen. Das was bei der Polizei ausgesagt wurde ist nicht so relevant da soll man am besten gar nichts sagen. Ich hoffe sein Kollege reißt Ihn vor Gericht nicht rein und schiebt Ihm alleine den „schwarzen Peter“ zu. Am besten Er spricht vorher noch einmal mit Ihm. Seine Sozialprognose sieht ja ganz gut aus. Also Bewährung und eventuell eine Geldstrafe damit kann Er rechnen. Es wird ja dann alles durch 2 Personen geteilt dann sieht das schon anders aus. Aber 1 Jahr und es kam noch zu keiner Verhandlung ganz schön lange.
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse, Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.
Hy Miss Chaos
Sorry erstmal für die verspätete Antwort, war in den Ferien.
Da die Menge an Cannabis-Pflanzen doch eher viel ist für den Eigengebrauch und auch noch abgepacktes Material gefunden wurde, kann der Staatsanwalt dies ev. schon als Absicht zum Weiterverkauf ansehen.
Ich würde deinem Bruder raten, das er bei einem Verfahren geltend macht, er habe seither nichts mehr mit Drogen etc. zu tun, er arbeite regelmässig und es sei ja auch seine erste Straftat. Das ist sehr wichtig da der Richter dies als Verbesserung ansieht und somit eher als einmaligen Ausrutscher.
Somit sollte die Strafe auch nicht sehr hoch ausfallen, Geldstrafe, Bewährung oder ähnliches. Welche Strafe aber genau, da müsstest du einen Strafrechts- Anwalt fragen.
Ich hoffe das alles geht gut für deinen Bruder aus. Vor allem hat er ja eine Schwester die sich um ihn sorgt und das ist schon sehr viel wert.
Gruss
John Frink
… aber der anwalt deines müsste das eigentlich wissen und euch sagen…