Verstoss gegen das Grundgesetz?

Hallo…

Person A hatte vor einigen Jahren einen schweren Unfall.
Das macht ihr die Arbeitssuche etwas schwerer.
Die Versicherung des Unfallverursachers möchte nun, dass Person A für 3 Jahre an einer Massnahme in einer ca. 150km entfernten Stadt teilnimmt und will sie gegen Ihren willen da hinschicken, ansonsten will die Versicherung das bereits gezahlte Schmerzensgeld zurückverlangen.

Verstösst sowas nicht gegen das Grundgesetz…

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Nein, hier ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz ersichtlich, denn das bindet nur den Staat und keine Versicherer, Art. 1 III GG.

Die Geschichte ist natürlich trotzdem merkwürdig und sollte unter einfachgesetzlichen Gesichtspunkten (= rechtlich, aber eben nicht verfassungsrechtlich) von einem Anwalt überprüft werden.

Levay

Hallo,

Verstösst sowas nicht gegen das Grundgesetz…

nein, denn das Grundgesetz regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat, nicht zwischen Bürger und Bürger.

Ob diese Sache nicht vielleicht gegen andere Regeln verstößt, kann ich indes nicht sagen.

Gruß,

Malte