Hallo,
die Poststelle behauptet, ich hätte einen Ablagevertrag (wenn ich nicht da bin, dürfen sie es vor die Tür legen). Ich habe bei denen aber nie was unterschrieben. Andere Personen hier im Haus haben diesen Vertrag unterschrieben, aber ich nicht! Ich habe die Poststelle bestimmt schon 5 x darum gebeten, mir eine Kopie von diesem von mir unterschriebenen Ablagevertrag zukommen zu lassen. Aber leider ohne Erfolg, sie zeigen nicht mal eine einzige Reaktion und der ganze Vorfall ist schon fast 3 Monate her.
Soweit ich weiß, leidet diese Person an Kleptomanie (sie hat mir auch schon viel mehr Dinge gestohlen… Geld, Kleidung, Deko usw. …, deswegen macht es mich ja so wütend, weil ich ständig Opfer ihrer Klauerei bin) Dazu muss ich sagen, dass es sich hier um meine „Schwägerin“ handelt, deshalb kam es hin und wieder vor, dass sie Zugang zu diesen Sachen hatte. Soweit
ich über Kleptomanen weiß, schmeißen sie ihre geklauten Dinge zum Teil weg, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Polizei im Falle einer Wohnungsdurchsuchung überhaupt etwas finden
würde!? Meines Wissens wurde die Person schon bei einem
Ladendiebstahl erwischt, wo es auch zur Anzeige kam. Das müsste doch dann bei der Polizei hinterlegt sein, oder? Wäre es damit evtl. etwas glaubwürdiger?! Weil ich ja nicht wirklich Beweise habe… Schließlich habe ich sie ja nicht dabei gefilmt.
Übrigens vielen Dank für Ihre letzte Antwort.
Gespannt erwarte ich die nächste.
Mit freundlichen Grüßen
S. Kreuzer
Guten Tag Frau Kreuzer,
nun ja, der nun von Ihnen beschriebene Sachverhalt verändert die Dinge ein wenig.
Sie hätten nicht so lange warten sollen (3 Mon.) sondern den Sachverhalt gleich zur Anzeige bringen sollen - auch wenn es Ihre Schwägerin ist. Das Verhältnis mit dieser scheint ja ohnehin nicht sonderlich gut zu sein. Jetzt würden sich die Ermittlungen sicherlich schwieriger gestalten und vermutlich auch nicht sonderlich weit führen.
Im nächsten Falle also nicht lange abwarten, sondern gleich handeln.
Soweit die Poststelle behauptet, Sie hätten einen sog. Niederlegungsvertrag bei der Post unterschrieben und Sie bisher mehrfach vergeblich eine Kopie des angeblich mit Ihrer Unterschrift versehenen Vertrages
angefordert haben, kann ich Ihnen folgende Rat geben.
Schreiben Sie die Poststelle nochmals - diesmal z.B. mit Einschreiben - an, teilen Sie mit, dass es unzutreffend sei, dass Sie jemals bei diesen einen Ablagevertrag unterschrieben hätten. Weiterhin fordern Sie die Poststelle unter Fristsetzung von 1 Woche auf, Ihnen auf dem normalen Schriftwege eine Kopie des angeblich von Ihnen unterschriebenen Vertrages zuzuleiten. Weisen Sie zugleich darauf hin, dass Sie sich Schadenersatzforderungen gegen die betreffende Postdienststelle wegen des geklauten Paketes ausdrücklich vorbehalten und weisen Sie weiterhin darauf hin, dass Sie unabhängig davon gegen die betreffende Dienststelle der Deutschen Post AG anwaltlich gerichtlich vorgehen werden, falls diese die von Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen sollten. Falls Sie über ein Faxgerät verfügen, können Sie das Schreiben aber auch an die Poststelle faxen
(Dann nicht vergessen, das Sendeprotokoll zu sicheren/speichern).
Wenn Sie nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist nichts wieder von der Poststelle gehört haben, insbesondere die geforderte Kopie nicht erhalten haben, sollten Sie jedenfalls einen Anwalt einschalten.
Wenn Sie - z.B. alleinsthend - unter 1.000,-- Euro Monatseinkommen haben, mit evl. Unterhaltspflichten ist dies natürlich mehr, können Sie bei Ihrem Amtsgericht die Beratungshilfe beantragen (das können Sie aber auch zum derzeitigen Zeitpunkt schon machen, dann schreibt der Anwalt die Post an). Die Beratungshilfe wäre in dem vorgenannten Falle in der Regel dann für Sie kostenlos oder würde sie evl. maximal 10 Euro an den Anwalt kosten.
Weitergehen würde es dann so, dass Sie für eine Klage gegen die Post über Ihren Anwalt dann die Prozesskostenhilfe beantragegn können (sofern Sie nicht auch so viel wie unsere Kanzlerin Merkel verdienen
Auch diese Formalitäten würde Ihr Anwalt dann für Sie erledigen.
Da Sie keinen Ablagevertrag unterschrieben haben, die Unterschrift auf einem solchen dann also gefälscht worden wäre, können Sie gegen die Post auch einen Prozess nicht verlieren, so dass diese dann auch die Anwalts- und Verfahrenskosten bezahlen müsste 
Die Post müsste ohnehin den bei dieser abgehefteten Originalvertrag bei Gericht vorlegen, so dass man die darauf befindliche „Originalunterschrift“ auch tatsächlich prüfen kann.
Sollte sich herausstellen, dass die Unterschrift auf dem Ablagevertrag zu Ihrem Schaden gefälscht worden ist, rate ich zudem für einen solchen Fall Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen Unbekannt zu erstatten.
Da Sie ja ihre Schwägerin des Diebstahls verdächtigen, sollten Sie dann auch alle Kenntnisse, die Sie über evl. kriminelle Handlungen Ihrer Schwägerin haben, einschliesslich der über vorherige Ladendiebstähle etc. unbedingt dem evl. einzuschaltenenden Anwalt und im Zuge der Strafanzeige der Polizei mitteilen.
Die wird darauf hin die erforderlichen Ermittlung auch in dieser Hinsicht ausweiten.
Es ist überigens nicht erforderlich, dass sie der Polizei absolute ermittlungstechnische Beweise zur Verfügung stellen, denn diese zu ermitteln ist deren Aufgabe. Ihrerseits genügt es, die Sachverhalte anzugeben, die Ihrer Ansicht nach auf einen evl. Täter/Täterin hinweisen. Dies ist rechtmässig, auch, wenn Sie in Ihrer Anzeige gegen Unbekannt einen bestimmten Täterverdacht aussprechen (im Vorliegenden z.B. Ihre Schwägerin).
Ich hoffe, damit ist Ihnen einmal mehr weiter geholfen.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah