Verstoß gegen das Postgeheimnis und Diebstahl

Hallo,

ich habe hier schon gelesen, was es für Strafen beim Verstoß gegen das Postgeheimnis geben kann. Aber mich würde mal interessieren, wie ich es beweisen kann, das eine bestimmt Person unerlaubt meine Post geöffnet hat?! Mir ist nämlich folgendes passiert: Ich habe ein kleines Paket mit Kinderschuhen bekommen. Ich war an dem Tag nicht zu Hause, deshalb hat der Bote es vor die Türe gelegt. Jemand aus dem Haus hat es verschwinden lassen. Als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, fand ich paar Tage später den LEEREN Schuhkarton. Hier handelt es sich doch dann um ein Verstoß gegen das Postgeheimnis und um Diebstahl, oder? Aber wenn ich zur Polizei gehe und das anzeige, muss ich es doch beweisen können, dass es diese eine Person war, oder? Ich hab den leeren Schuhkarton, können sich da Fingerabdrücke von ihr drauf befinden?

Ich bin wirklich dankbar um jede Antwort.

Vielen Dank!!!

Hallo,
ich habe hier schon gelesen, was es für Strafen beim Verstoß gegen das Postgeheimnis geben kann. Aber mich würde mal interessieren, wie ich es beweisen kann, das eine bestimmt Person unerlaubt meine Post geöffnet hat?! Mir ist nämlich folgendes passiert: Ich habe ein kleines Paket mit Kinderschuhen bekommen. Ich war an dem Tag nicht zu Hause, deshalb hat der Bote es vor die Türe gelegt. Jemand aus dem Haus hat es verschwinden lassen. Als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, fand ich paar Tage später den LEEREN Schuhkarton. Hier handelt es sich doch dann um ein Verstoß gegen das Postgeheimnis und um Diebstahl, oder? Aber wenn ich zur Polizei gehe und das anzeige, muss ich es doch beweisen können, dass es diese eine Person war, oder? Ich hab den leeren Schuhkarton, können sich da Fingerabdrücke von ihr drauf befinden? Ich bin wirklich dankbar um jede Antwort.

Vielen Dank!!!


Guten Morgen Stefanie,
entgegen Ihrer Ansicht handelt es sich bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht um eine Verletzung des (§ 354 StGB) Post-, Fernmeldegeheinmis und auch nicht um (§ 202 StGB) Verletzung des Briefgeheimnisses. Im ersten Falle kann eine solche Verletzung nur durch einen Postbediensteten, oder einer Person eines dieser gleiwertigen Einrichtung (z.B. private Briefzustelldienste etc) erfolgen und im zweiten Falle betrifft dies lediglich Briefe und/oder andere ähnliche Schriftstücke, wobei hier jede unbefugte Person Täter sein kann.

In dem von Ihnen beschriebenen Falle handelt es sich vielmehr um einen Diebstahl (wenn auch um den eins Paketes) einer Sache, die der Postzusteller regelwidrig im Hause (nehmen ich einmal an) abgelegt hat. Für die Zustellung von Paketsendunge ist der Paketzusteller verpflichtet, ein solches nur gegen Empfangsunterschrift auszuhändigen. Diese Pflicht hat er in Ihrem Falle ganz offensichtlich verletzt. Nur wenn es sich um ein gewöhnliches Päckchen handelt, kann er dieses (nicht muss) auch auf hrem Briefkasten oder vor Iher Wohnungstüre ablegen - obwohl dies keineswegs zweckmässig wäre, wenn dadurch div. unbekannte Personen ungehindert Zugriff darauf haben würden (Verlustgefahr, Beschädigung etc.).
Pakete etc. können theoretisch jedoch von dem Paketzusteller auch bei Ihrem Nachbarn abgegeben werden, der dann jedenfalls für die Übergabe beim Paketzusteller unterschrieben muss. Dies können Sie jedoch gegenüber dem Zusteller auch ohne Angabe von Gründen ausdrücklich untersagen.
Da Sie in Ihrem Falle einen bestimmten Verdacht hatten und die betreffende Person auch entsprechend angesprochen haben, ist die Paketsendung kurz darauf plötzlich wieder aufgetaucht - allerding dann rechtswidrig geöffnet und der Inhalt (von Ihnen bestellte Kinderschuhe) gepfündert.

Ich rate Ihnen dringend bei dem für Sie zuständigen Postamt eine entsprechende Beschwerde und Schadenersatzforderung geltend zu machen (Schadenersatz jedenfalls dann, wen der Vorfall erst gerade geschehen ist und Sie die Verpackung noch besitzen). Sie können auch persönlich bei dem Diensstellenleiter Ihres Postamtes vorstellig werden und das geplünderte Paket dort vorlegen.

In jedem Falle sollten Sie auch Ihren Lieferanten (Online-Versender) unterrichten und Ersatz fordern (da der Zusteller Ihnen das Paket schliesslich nicht ordnungsgemäss zugestellt hat, der Absender des Paketes jedoch beweisen müsste, dass SIE die Ware auch tatsächlich erhalten haben (Sie also für den Empfang des Paketes beim Paketzusteller unterchrieben hätten).

In jedem Falle sollten Sie zur Polizei gehen und Anzeige (gegen Unbekannt) erstatten (dqa Sie ja nicht gesehen haben, dass Ihr(e) Nachbar(in) das Paket weggenommen und ausgeplündert hat. Die Pakethülle können Sie mit zur Polizei nehmen und dort vorlegen.
Natürlich können in der Regel auch von Pappe oder Papier mit einem speziellen Verfahren Fingerabdrücke gesichert werden. Die Polizei wird das aber voraussichtlich nicht tun, da es recht aufwändig wäre, alle auf der geplünderten Sendung vorhandene Fingerabdrücke zu sichern und zu identifizieren (denn die Sendung ist ja durch vielzählige Hände gegangen).

Da Sie jedoch einen bestimmten Verdacht auf die Täterin haben, ist es sehr wohl angebracht, gegenüber der Polizei diesen konkreten Verdacht auch zu nennen.
Die Umstände scheinen etwas dafür zu sprechen, dass Sie schon die richtige Person in Verdacht haben, denn nachdem Sie diese auf den Sachverhalt angesprochen haben, lag das verschwundene Paket schliesslich plötzlich wieder da (nur dass nach Ihren Feststellungen dann ersichtlich wurde, dass der Inhalt geplündert worden war).

Bei einem ausreichenden Tatverdacht kann die Polizei auch die Wohnung dieser Person nach den gestohlenen Kinderchuhen durchsuchen und diese unter Umständen vielleicht sogar auffinden (so dass die Verdächtigte genau beweisen und darlegen müsste, woher diese diese speziellen Schuhe her hat.

Sie sollten sich dann auch anschliessend von der Polizei das Aktenzeichen (die Tagebuch-Nr. der Anzeige beim Polizeirevier) aufschreiben lassen, damit Sie gegenüber dem Absender des Paketes und ggf. anlässlich der Beschwerde bei der Post nachweisen können, dass Sie (Straf-)Anzeige wegen Diebstahls erstattet haben.

Sollten Sie weitere Fragen haben melden Sie sich einfach noch einmal.
Ich hoffe, Ihnen sind die vorstehenden Informatinen jedenfalls hilfreich und helfen Ihnen, die Richtige Entscheidung zu treffen.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo das wird nicht einfach.
es handelt sich wohl um Diebstahl wobei ich mir nicht sicher bin wenn es im Hausflur liegt, egal,
du müsstest einen Zeugen finden der ausagt er habe die Person gesehen wie sie das Paket entfernt ansonsten gibt es wohl wenige Möglichkeiten da etwas zu machen.
Gruß Marco

www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Ich glaube nicht,dass sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigen wird.

Hallo,

die Poststelle behauptet, ich hätte einen Ablagevertrag (wenn ich nicht da bin, dürfen sie es vor die Tür legen). Ich habe bei denen aber nie was unterschrieben. Andere Personen hier im Haus haben diesen Vertrag unterschrieben, aber ich nicht! Ich habe die Poststelle bestimmt schon 5 x darum gebeten, mir eine Kopie von diesem von mir unterschriebenen Ablagevertrag zukommen zu lassen. Aber leider ohne Erfolg, sie zeigen nicht mal eine einzige Reaktion und der ganze Vorfall ist schon fast 3 Monate her.

Soweit ich weiß, leidet diese Person an Kleptomanie (sie hat mir auch schon viel mehr Dinge gestohlen… Geld, Kleidung, Deko usw. …, deswegen macht es mich ja so wütend, weil ich ständig Opfer ihrer Klauerei bin) Dazu muss ich sagen, dass es sich hier um meine „Schwägerin“ handelt, deshalb kam es hin und wieder vor, dass sie Zugang zu diesen Sachen hatte. Soweit ich über Kleptomanen weiß, schmeißen sie ihre geklauten Dinge zum Teil weg, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Polizei im Falle einer Wohnungsdurchsuchung überhaupt etwas finden würde!? Meines Wissens wurde die Person schon bei einem Ladendiebstahl erwischt, wo es auch zur Anzeige kam. Das müsste doch dann bei der Polizei hinterlegt sein, oder? Wäre es damit evtl. etwas glaubwürdiger?! Weil ich ja nicht wirklich Beweise habe… Schließlich habe ich sie ja nicht dabei gefilmt.

Übrigens vielen Dank für Ihre letzte Antwort.

Gespannt erwarte ich die nächste.

Mit freundlichen Grüßen

S. Kreuzer

Hallo,

die Poststelle behauptet, ich hätte einen Ablagevertrag (wenn ich nicht da bin, dürfen sie es vor die Tür legen). Ich habe bei denen aber nie was unterschrieben. Andere Personen hier im Haus haben diesen Vertrag unterschrieben, aber ich nicht! Ich habe die Poststelle bestimmt schon 5 x darum gebeten, mir eine Kopie von diesem von mir unterschriebenen Ablagevertrag zukommen zu lassen. Aber leider ohne Erfolg, sie zeigen nicht mal eine einzige Reaktion und der ganze Vorfall ist schon fast 3 Monate her.
Soweit ich weiß, leidet diese Person an Kleptomanie (sie hat mir auch schon viel mehr Dinge gestohlen… Geld, Kleidung, Deko usw. …, deswegen macht es mich ja so wütend, weil ich ständig Opfer ihrer Klauerei bin) Dazu muss ich sagen, dass es sich hier um meine „Schwägerin“ handelt, deshalb kam es hin und wieder vor, dass sie Zugang zu diesen Sachen hatte. Soweit
ich über Kleptomanen weiß, schmeißen sie ihre geklauten Dinge zum Teil weg, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Polizei im Falle einer Wohnungsdurchsuchung überhaupt etwas finden
würde!? Meines Wissens wurde die Person schon bei einem
Ladendiebstahl erwischt, wo es auch zur Anzeige kam. Das müsste doch dann bei der Polizei hinterlegt sein, oder? Wäre es damit evtl. etwas glaubwürdiger?! Weil ich ja nicht wirklich Beweise habe… Schließlich habe ich sie ja nicht dabei gefilmt.
Übrigens vielen Dank für Ihre letzte Antwort.

Gespannt erwarte ich die nächste.
Mit freundlichen Grüßen
S. Kreuzer


Guten Tag Frau Kreuzer,
nun ja, der nun von Ihnen beschriebene Sachverhalt verändert die Dinge ein wenig.
Sie hätten nicht so lange warten sollen (3 Mon.) sondern den Sachverhalt gleich zur Anzeige bringen sollen - auch wenn es Ihre Schwägerin ist. Das Verhältnis mit dieser scheint ja ohnehin nicht sonderlich gut zu sein. Jetzt würden sich die Ermittlungen sicherlich schwieriger gestalten und vermutlich auch nicht sonderlich weit führen.
Im nächsten Falle also nicht lange abwarten, sondern gleich handeln.
Soweit die Poststelle behauptet, Sie hätten einen sog. Niederlegungsvertrag bei der Post unterschrieben und Sie bisher mehrfach vergeblich eine Kopie des angeblich mit Ihrer Unterschrift versehenen Vertrages
angefordert haben, kann ich Ihnen folgende Rat geben.
Schreiben Sie die Poststelle nochmals - diesmal z.B. mit Einschreiben - an, teilen Sie mit, dass es unzutreffend sei, dass Sie jemals bei diesen einen Ablagevertrag unterschrieben hätten. Weiterhin fordern Sie die Poststelle unter Fristsetzung von 1 Woche auf, Ihnen auf dem normalen Schriftwege eine Kopie des angeblich von Ihnen unterschriebenen Vertrages zuzuleiten. Weisen Sie zugleich darauf hin, dass Sie sich Schadenersatzforderungen gegen die betreffende Postdienststelle wegen des geklauten Paketes ausdrücklich vorbehalten und weisen Sie weiterhin darauf hin, dass Sie unabhängig davon gegen die betreffende Dienststelle der Deutschen Post AG anwaltlich gerichtlich vorgehen werden, falls diese die von Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen sollten. Falls Sie über ein Faxgerät verfügen, können Sie das Schreiben aber auch an die Poststelle faxen :smile: (Dann nicht vergessen, das Sendeprotokoll zu sicheren/speichern).

Wenn Sie nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist nichts wieder von der Poststelle gehört haben, insbesondere die geforderte Kopie nicht erhalten haben, sollten Sie jedenfalls einen Anwalt einschalten.
Wenn Sie - z.B. alleinsthend - unter 1.000,-- Euro Monatseinkommen haben, mit evl. Unterhaltspflichten ist dies natürlich mehr, können Sie bei Ihrem Amtsgericht die Beratungshilfe beantragen (das können Sie aber auch zum derzeitigen Zeitpunkt schon machen, dann schreibt der Anwalt die Post an). Die Beratungshilfe wäre in dem vorgenannten Falle in der Regel dann für Sie kostenlos oder würde sie evl. maximal 10 Euro an den Anwalt kosten.

Weitergehen würde es dann so, dass Sie für eine Klage gegen die Post über Ihren Anwalt dann die Prozesskostenhilfe beantragegn können (sofern Sie nicht auch so viel wie unsere Kanzlerin Merkel verdienen :smile: Auch diese Formalitäten würde Ihr Anwalt dann für Sie erledigen.
Da Sie keinen Ablagevertrag unterschrieben haben, die Unterschrift auf einem solchen dann also gefälscht worden wäre, können Sie gegen die Post auch einen Prozess nicht verlieren, so dass diese dann auch die Anwalts- und Verfahrenskosten bezahlen müsste :smile:

Die Post müsste ohnehin den bei dieser abgehefteten Originalvertrag bei Gericht vorlegen, so dass man die darauf befindliche „Originalunterschrift“ auch tatsächlich prüfen kann.

Sollte sich herausstellen, dass die Unterschrift auf dem Ablagevertrag zu Ihrem Schaden gefälscht worden ist, rate ich zudem für einen solchen Fall Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen Unbekannt zu erstatten.

Da Sie ja ihre Schwägerin des Diebstahls verdächtigen, sollten Sie dann auch alle Kenntnisse, die Sie über evl. kriminelle Handlungen Ihrer Schwägerin haben, einschliesslich der über vorherige Ladendiebstähle etc. unbedingt dem evl. einzuschaltenenden Anwalt und im Zuge der Strafanzeige der Polizei mitteilen.
Die wird darauf hin die erforderlichen Ermittlung auch in dieser Hinsicht ausweiten.
Es ist überigens nicht erforderlich, dass sie der Polizei absolute ermittlungstechnische Beweise zur Verfügung stellen, denn diese zu ermitteln ist deren Aufgabe. Ihrerseits genügt es, die Sachverhalte anzugeben, die Ihrer Ansicht nach auf einen evl. Täter/Täterin hinweisen. Dies ist rechtmässig, auch, wenn Sie in Ihrer Anzeige gegen Unbekannt einen bestimmten Täterverdacht aussprechen (im Vorliegenden z.B. Ihre Schwägerin).

Ich hoffe, damit ist Ihnen einmal mehr weiter geholfen.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Dankeschön! Alles in allem hört sich das doch gar nicht schlecht an.

Es ist übrigens fast 3 Monate her, als das Paket weggekommen ist. Das ich den leeren Schuhkarton gefunden habe ist erst 3 Tage her. Bringt das was?

Vielen Dank.

Dankeschön! Alles in allem hört sich das doch gar nicht schlecht an.

Es ist übrigens fast 3 Monate her, als das Paket weggekommen ist. Das ich den leeren Schuhkarton gefunden habe ist erst 3 Tage her. Bringt das was?
Vielen Dank.


Guten Abend Frau Kreuzer,

aber selbstverständlich bringt das noch was!
Ich bin davon ausgegangen, dass das plötzliche Auftauchen des (leeren) Paketes ebenfalls schon etwa 3 Monate her ist - also nix wie vorsorglich mal zu Polizei damit und dann auch Anzeige erstatten.
Sollten die sich dazu durchringen können und das leere Paket daktiloskopisch zu untersuchen und in dem Falle dann auch evl. Fingerabdrücke der Schwägerin - die Sie ja als potentielle Täterin ansehen (in Verdacht haben) - daran zu finden, wäre das evl. schon die „halbe Miete“.
Im Überigen sollten Sie jedenfalls gegen die Post wie vorgeschlagen vorgehen.

In diesem Sinne Ihnen noch einen angenehmen Abend,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Okay, super! Dann werde ich das doch beides machen.

Vielen Dank!

Darf ich fragen, woher Sie sich in diesem Thema so gut auskennen?

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Kreuzer

Okay, super! Dann werde ich das doch beides machen.
Vielen Dank!

Darf ich fragen, woher Sie sich in diesem Thema so gut
auskennen?

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Kreuzer


Guten Tag Frau Kreuzer,

es freut mich, dass die Informationen als für Sie hilfreich fanden :smile:

Schauen Sie doch einfach einmal in meinen Wer-weiss-was-Steckbrief. Da finden Sie auch die Antwort auf Ihre Frage nach den Fachkenntnissen.
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/bcard/N663Fq…

mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Prima,

das hört sich sehr viel versprechend an :smile:

Dankeschön für Ihre Hilfe!