Verstoß gegen das Urheberrecht

Guten Tag,
folgende Situation:
Firma A gründet in Deutschland eine Firma für ein Produkt was es bisher in Europa noch nicht gibt. Es werden Fotos von dem Produkt von einem Fotografen gemacht, der alle Bildrechte an die Firma A übergibt. Firma A benutzt die Fotos für Homepage- und Prospektgestaltung. Eine Firma B übernimmt die Idee und eröffnet in Österreich eine Firma und bietet das gleiche Produkt in Österreich und auch in Deutschland an. Firma B benutzt aber keine eigene Fotos für Homepage und Produktbroschüren, sondern hat sich von fremden Internetauftritten von Firmen aus dem Ausland (USA, Asien) an Bildmaterieal bedient. Diese Firmen aus dem Ausland werden den Bilderklau wohl niemals merken. Nur Firma A hat ein Problem damit. Ist das Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und Urheberrecht? Was kann Firma A dagegen unternehmen? Kann Firma A die Firma B anzeigen/abmahnen, da kein eigenes Bildmaterial benutzt wird. Die Firma B hat von der Firma A keine Bilder „geklaut“.

Ist das Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und
Urheberrecht?

Je nach Land… ja oder nein! Es gibt leider kein international gültiges Urheberrecht…

Was kann Firma A dagegen unternehmen?

Nichts… höchtstens Firma B bei den Firmen anschwärzen wo die Werke geklaut wurden.

Kann Firma
A die Firma B anzeigen/abmahnen, da kein eigenes Bildmaterial
benutzt wird.

Nein

Hallo,

absolut nichts und wenn kein Warenzeichenschutz vorliegt schon zweimal nichts. Grüße Donowan

Warum sollte das gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen? Wenn dann hätte Firma A ein Patentantrag stellen müssen und sich das schützen lassen müssen.

Die anderen Firmen können wegen des Bilderklau’s nur vom Rechteinhaber angezeigt werden - nicht aber von „Dritten“

Sie können allenfalls die jeweiligen Seitenbetreiber über die Verwendung identischen Bildmaterials aufmerksam machen. Ich gehe davon aus, dass dann der Eigentümer des Originalbildmaterial tätig wird und zu einer Unterlassung auffordert. Einen Konkurrenten im Ausland lediglich wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht auf Schadenersatz zu verklagen erzeugt sicher mehr Kosten als Nutzen.

Gruß
Formator

Hallo Frabias,

in urheberrechtlicher Hinsicht dürfte seitens A gegenüber B wohl kaum eine rechtliche Handhabe gegeben sein, da eine Verletzung der Rechte von A nicht vorliegt und daher eine Aktivlegitimation ausscheidet.

In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht möchte ich mir eine Aussage versagen, da ich in diesem Rechtszweig nicht unterwegs bin. Hierzu dürfte es deutlich kundigere Mitglieder in diesem Forum geben.

Grüße

Raffael

Sorry, ich kann dir leider nicht weiterhelfen!

Hallo,

habe ich null Ahnung - sorry.

Das ist mal wieder so eine Frage, bei der ich den Verdacht habe, dass Jurastudenten hier ihre Hausaufgaben erledigen lassen.

Aber die Sachlage ist eigentlich ganz einfach:
Da das deutsche Recht bei Klagen immer eine persönliche Betroffenheit des Klägers voraussetzt könnte A nur gegen B vorgehen, wenn A in seinen subjektiven Rechten verletzt ist.
Geschädigt durch die Verhaltensweise der Fa. B. ist hier eindeutig der ausländische Besitzer der Urheberrechte an den fraglichen Bildern und nicht der Wetbbewerber A. A hat also kein Klagerecht.

Zu prüfen wäre noch, ob ggf. Vorschriften des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb in Frage kommen. Glaube ich aber nicht, das dieses Gesetz dem Verbraucherschutz dient und hier ja keine falschen Bilder der Ware veröffentlicht wurden.

Wenn A etwas unternehmen will, dann nur, dass der Rechteinhaber auf die unerlaubte Nutzng der Bilder hingewiesen wird. Dieser kann dann entscheiden, ob er dagegen vorgehen will.

Mfg
Martin Wagener

JA!