Verstoß gegen das Vereinsrecht! Was tun?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem:

Die JHV war am 17.03.2012. Es gab keinen Aushang im Vereinslokal wie es in der Satzung des Vereins gefordert wird.

ich habe erst vor einer Woche davon erfahren, dass diese Sitzung war. Des weiteren, wurde für vergangen Sonntag eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und dort ein Vorstandsmitglied abgewählt (wegen angeblicher Vereins Schädigung) Auch diese wurde nicht entsprechend der Satzung angekündigt (14 Tage im Voraus durch Aushang im Vereinslokal). Dies geschah 5 Tage vorher.

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Meiner Meinung nach sind beide Sitzungen nicht rechtens und somit auch der Aktuelle Vorstand nicht.

Ich habe auch schriftlich gegen beides Einspruch eingelegt und der Einspruch wurde vor beginn der Außerordentlichen Mitgliederversammlung durch ein Vorstandsmittglied erneut ausgesprochen jedoch hat man dies nur belächelt und einfach weiter gemacht.

Was kann ich jetzt tun? Der Klageweg ist sicherlich teuer oder? Ich habe mal etwas von einer einstweiligen Verfügung gelesen. Was hat es damit auf sich…

Wäre super wenn Ihr mir helfen könnt.

Vielen Dank

Christian

Hallo Christian,

ich gehe davon aus, dass der Verein beim Vereinsregister eingetragen ist und dass es sich bei den Vorständen um solche handelt, die im Vereinsregister eingetragen sind, weil sie den Verein vertreten (dürfen).
Wende dich zunächst mit deinen Einwänden an das Vereinsregister und schildere die Abläufe dort, denn ohne ordnungsgemäße Einladung nach der Satzung sind Beschlüsse nichtig und die Vorstände nicht ordnungsgemäß gewählt bzw. abgesetzt und dürfen nicht in das Vereinsregister eingetragen bzw. daraus gelöscht werden.
Deine weiteren Möglichkeiten sind, dass Du Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Beschlüsse erhebst, wobei die Kosten der Verein zahlen muss, falls er bei der Klage unterliegt.
Eine einstweilige Verfügung ist keine Ersatz für eine Klage, sondern nur ein „vorgeschaltetes Schnellverfahren“ zur Sicherung einer Rechtslage.
Für nähere Informationen wendest Du dich aber an einen Anwalt, der sich in Vereinsrecht auskennt (kann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer erfragt werden).
Gruß
B. Kaufmannn

Hallo,
besuch doch mal das Amtsgericht, Abt Vereinsregister und halte mit denen mal ein Schwätzchen. Der Rechtspfleger wird die richtige Antwort wissen.
gruß
Jeremias