Guten Tag,
wenn ich weiß, dass jemand im Besitz einer Schußwaffe ist, muss ich dieses melden?
Und was ist, wenn die Waffe ordnungsgemäß registriert ist, werde ich dann belangt, weil ich jemanden zu unrecht verdächtigt habe?
Guten Tag,
wenn ich weiß, dass jemand im Besitz einer Schußwaffe ist, muss ich dieses melden?
Und was ist, wenn die Waffe ordnungsgemäß registriert ist, werde ich dann belangt, weil ich jemanden zu unrecht verdächtigt habe?
Guten Tag,
wenn ich weiß, dass jemand im Besitz einer Schußwaffe ist,
muss ich dieses melden?
Nein, denn da hätte ich jeden Tag viel zu melden.
Und was ist, wenn die Waffe ordnungsgemäß registriert ist,
werde ich dann belangt, weil ich jemanden zu unrecht
verdächtigt habe?
Nein, jedenfalls nicht, so lange du niemanden „verdächtigst“. Der Polizei eine bloße Tatsachenmitteilung zu machen wie „Mein Nachbar hat eine Knarre im Schrank“ ist von derselben Qualität wie „Mein Nachbar streicht sein Haus grün.“ Beides ist keine Verdächtigung. Die Polizei wird selber prüfen, ob derjenige im Besitz eines Waffenscheines ist und ob Verdachtsgründe gleich welcher Art bestehen.
Gruß
smalbop
Danke für die Info