Und handelt es sich dabei um personenbezogene Daten oder eher nicht?
Definitiv ja!
Diese famosen Begründung Deines Standpunktes habe ich nichts
entgegenzusetzen.
Habe ich mir gedacht, ist auch ganz einfach! Sobald es irgend jemanden gibt der zu
den Daten eine Person zuordnen kann sind es personenbezogene Daten. Es muß
noch nicht mal die Bank selbst dazu in der Lage sein (personenbeziehbar).
Nicht mehr und nicht weniger war gefragt.
Der Plem
Sobald es irgend
jemanden gibt der zu
den Daten eine Person zuordnen kann sind es personenbezogene
Daten.
hübsch.
hier ging es nur leider nicht um die definition (die du auch nicht richtig wiedergegeben hast, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html), sondern darum, was genau nun in den weitergeleiteten emails stand.
rumblöken allein reicht nicht, man sollte schon wenigstens die frage verstehen.
Ja das Bundesdatenschutzgesetz ist schwierig zu verstehen.
Der Plem
Ja das Bundesdatenschutzgesetz ist schwierig zu verstehen.
nicht wirklich.
ok, mag dir anders gehen. ich frage mich aber, warum du dann hier so rumpolterst.