Verstoß gegen Datenschutz?

Hallo zusammen,
meine Ex-Frau hat Sparkasse beauftragt mit mir ein Kontoeröffnung für gemeinsamen Kind zu besprechen. Nach 3 Tage E-Mail-Wechsel und Telefonate mit der Sparkaasse habe ich Kontoeröffnung unter solchen Bedingungen abgesagt. Bankmitarbeiterin hat ohne mich zu informieren der ganze E-Mails-Verkehr an meiner Ex-Frau weitergeleitet. Ex-Frau hat zwei Sachen mit der E-mails gemacht:1) Sie hat meinen Arbeitsgeber informiert, dass ich während Arbeitszeiten private Sachen erledige;
2) Aufgrund meiner Absage hat sie eine Klage gegen mich ins Familiengericht eingereicht, wo sie alleinerziehende Rechte beauftragt hat.Frage: ist Weiterleitung der E-Mails-Verkehr an der Ex-Frau einen Verstoß gegen Datenschutz oder nicht?

  1. Aufgrund meiner Absage hat sie eine Klage gegen mich ins
    Familiengericht eingereicht, wo sie alleinerziehende Rechte
    beauftragt hat.Frage: ist Weiterleitung der E-Mails-Verkehr an
    der Ex-Frau einen Verstoß gegen Datenschutz oder nicht?

Mal abgesehen davon, daß

  • Deine Frage gegen FAQ:1129 verstößt und
  • ein etwaiger Verstoß gegen den Datenschutz nichts daran ändert, wann Du die E-Mails geschrieben hat, woraus wiederum folgt, daß Du die Konsequenzen für etwaige Verstöße gegen Vereinbarungen mit Deinem Arbeitgeber ganz alleine zu tragen hast,

kannst Du ja hier mal nachlesen, ob Deine E-Mails personenbezogene Daten enthielten (und darum geht es beim Datenschutz):
http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten

Jede E-Mail von Bank der ich bekommen habe, enthält folgende Unterschrift:

„Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte und/oder unverbindliche Informationen.
Eine auf Ihre Person zugeschnittene Empfehlung kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrem Berater erfolgen.
Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail und evt. angehängte Dateien umgehend.
Das unerlaubte Kopieren, sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet.“

Jede E-Mail von Bank der ich bekommen habe, enthält folgende
Unterschrift:

da man das erst dann liest, wenn man den rest schon gelesen hat, kann der quatsch schon rein denklogisch keinerlei bedeutung haben. dass der satz jedesmal drunter steht, egal welchen inhalt die mail hat, sollte dir zusätzlich zu denken geben.

btw., kennst du den satz „wer das liest ist doof“?

Das Stimmt.
Mir interessiert nur der letzten Satz: „Das unerlaubte Kopieren, sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet.“ Kann ich den Satz in der Klage gegen Bank verwenden oder nicht?

Mir interessiert nur der letzten Satz: „Das unerlaubte
Kopieren, sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist
nicht gestattet.“ Kann ich den Satz in der Klage gegen Bank
verwenden oder nicht?

Nein und zwar aus zwei Gründen nicht:

  1. Der ganze Disclaimer ist unwirksam.
  2. Der Disclaimer steht in der Mail des Kreditinstitutes an Dich und nicht umgekehrt.

Aber noch eine Frage: hast Du meine erste Antwort an Dich gelesen? Und falls ja: ist daran irgendetwas unklar?

Aber noch eine Frage: hast Du meine erste Antwort an Dich gelesen? Und falls ja: ist daran irgendetwas unklar?

Gelesen habe ich. Leider antwortest du meine Frage nicht. Fakt ist, dass ohne mich zu informieren die Daten weitergeleitet waren. Die Daten können Schaden verursachen. Kann man E-Mails-Weiterleitung als Verstoß gegen Datenschutz bewerten oder nicht?

Gelesen habe ich.

Offensichtlich genauso gründlich wie FAQ:1129

Leider antwortest du meine Frage nicht. Fakt
ist, dass ohne mich zu informieren die Daten weitergeleitet
waren.

Und handelt es sich dabei um personenbezogene Daten oder eher nicht? Definition dazu in meiner ersten Antwort.

Die Daten können Schaden verursachen.

Wenn Du mit „Schaden“ meinst, daß Dein Arbeitgeber davon erfährt, daß Du verbotswidrig während der Arbeitszeit Privatkram erledigt hast, dann ist die Ursache für den Schaden nicht die Weiterleitung der E-Mail an Deine Frau, sondern Dein verbotswidriges Verhalten während der Arbeitszeit.

Hast du das jetzt geraten oder kannst du deine Aussage irgendwie belegen?

Der Plem

Hai!

Nein und zwar aus zwei Gründen nicht:

  1. Der ganze Disclaimer ist unwirksam.

Was du sicher irgendwie belegen kannst?

Aber noch eine Frage: hast Du meine erste Antwort an Dich
gelesen? Und falls ja: ist daran irgendetwas unklar?

Auch mir erschließt sich nicht was du mit dem Wiki Link sagen willst, selbstverständlich
sind dies personenbezogene Daten, selbst wenn sie nur personenbeziehbar sind wäre das Ergebnis gleich.

Der Plem

Und handelt es sich dabei um personenbezogene Daten oder eher
nicht?

Definitiv ja!

Definition dazu in meiner ersten Antwort.

Nö ein Wiki Link ohne rechtliche Relevanz, hab ihn nicht gelesen.

Der Plem

Nein und zwar aus zwei Gründen nicht:

  1. Der ganze Disclaimer ist unwirksam.

Was du sicher irgendwie belegen kannst?

http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer#E-Mail-Discl…

Aber noch eine Frage: hast Du meine erste Antwort an Dich
gelesen? Und falls ja: ist daran irgendetwas unklar?

Auch mir erschließt sich nicht was du mit dem Wiki Link sagen
willst, selbstverständlich
sind dies personenbezogene Daten,

Was genau meinst Du denn mit „dies“?

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Und handelt es sich dabei um personenbezogene Daten oder eher
nicht?

Definitiv ja!

Diese famosen Begründung Deines Standpunktes habe ich nichts entgegenzusetzen.

Definition dazu in meiner ersten Antwort.

Nö ein Wiki Link ohne rechtliche Relevanz, hab ihn nicht
gelesen.

Eine gute Voraussetzung für eine Diskussion auf Augenhöhe.

4 „Gefällt mir“

Hast du das jetzt geraten oder kannst du deine Aussage
irgendwie belegen?

muss ich dir logik wirklich belegen?

nun gut. da sich der text offensichtlich in vielen, wenn nicht in allen mails der bank widerfindet, handelt es sich um agb. wie sollen die agb aber bitte wirksam werden, wenn man sie gar nicht vor dem lesen (dem vertragsschluss) zur kenntnis nehmen kann?

man kann natürlich nicht. und deshalb sind sie nicht wirksam. und deshalb kann sich die bank den ganzen quatsch sparen.

und dass ich damit nicht allein bin, kannst du dir jederzeit durch google bestätigen lassen, wenn du dir die mühe machen willst.

Wenn Du mit „Schaden“ meinst, daß Dein Arbeitgeber davon
erfährt, daß Du verbotswidrig während der Arbeitszeit
Privatkram erledigt hast, dann ist die Ursache für den Schaden
nicht die Weiterleitung der E-Mail an Deine Frau, sondern Dein
verbotswidriges Verhalten während der Arbeitszeit.

„Privatkram“ erledige ich in gesetzlich geklärte Pausenzeiten. Unter Schaden meinte ich Sorgerechtsabnahme welche mir wegen meines „verbotswidriges Verhalten“ droht.

„Privatkram“ erledige ich in gesetzlich geklärte Pausenzeiten.
Unter Schaden meinte ich Sorgerechtsabnahme welche mir wegen
meines „verbotswidriges Verhalten“ droht.

Erstens: das Problem und damit der Schaden entsteht nicht durch die Weitergabe der Information, sondern durch die Handlung.

Zweitens: vom Abbruch der Vertragsbverhandlungen hätte Deine Frau so oder so erfahren. Auch insofern kann durch die Weitergabe der Information kein Schaden entstanden sein.

Drittens: Worin soll das Fehlverhalten denn überhaupt bestehen? Nur, weil Deine Frau ein Konto für das Kind eröffnen will, mußt Du ja noch lange nicht Dein (dafür erforderliches) Einverständnis erteilen und kannst somit die Eröffnung auf ablehnen.

Erstens: das Problem und damit der Schaden entsteht nicht
durch die Weitergabe der Information, sondern durch die
Handlung.

Zweitens: vom Abbruch der Vertragsbverhandlungen hätte Deine
Frau so oder so erfahren. Auch insofern kann durch die
Weitergabe der Information kein Schaden entstanden sein.

Klingt plausibel. Leider bezieht sich ihre Klage genau auf weitergeleitete E-Mails. Sie stehen in Zentrum ihrer Klage!

Ich habe mit Vorsitzender der Bank Kontakt aufgenommen. Er meint auch, dass er kein Verstoß gegen Datenschutz sieht wird aber mit Bankmitarbeiterin darüber sprechen.
Ist das alles was ich erreichen kann?

Zweitens: vom Abbruch der Vertragsbverhandlungen hätte Deine
Frau so oder so erfahren. Auch insofern kann durch die
Weitergabe der Information kein Schaden entstanden sein.

Klingt plausibel. Leider bezieht sich ihre Klage genau auf
weitergeleitete E-Mails. Sie stehen in Zentrum ihrer Klage!

Noch einmal: es kann doch in der Klage nur darum gehen, was passiert ist und nicht darum, wie sie davon Kenntnis erlangt hat. Der Schaden wurde also durch Handlung verursacht und nicht durch die Weiterleitung der E-Mails.

Da Du es ja anscheinend ablehnst und erklären zu wollen, worum es in der Klage genau geht, kann man dazu nur sagen, daß nicht jeder, der klagt, seinen Willen bekommt.

Ich habe mit Vorsitzender der Bank Kontakt aufgenommen. Er
meint auch, dass er kein Verstoß gegen Datenschutz sieht wird
aber mit Bankmitarbeiterin darüber sprechen.
Ist das alles was ich erreichen kann?

Der Kampf gegen das Kreditinstitut ist völlig sinnfrei. Das Problem ist eher Deine Frau, die aus uns nicht bekannten Gründen mit uns nicht bekannten Argumenten irgendeinen - sei es begründet oder nicht - Theater macht. Die weitergeleiteten Mails spielen in dem Zusammenhang allenfalls die Rolle eines Beweises - mehr nicht. Sie sind keinesfalls die Ursache des Problems.

Und um mich erneut zu wiederholen: Ihr seid gemeinsam vertretungsberechtigt was das Kind angeht. Insofern kannst Du auch entscheiden, daß Du einem Konto oder einem anderen Vertrag nicht zustimmst.

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Hallo

Und handelt es sich dabei um personenbezogene Daten oder eher
nicht?

Definitiv ja!

Natürlich ist die Info, dass jemand zum Beispiel ein oder kein Konto eröffnet irgendwie „personenbezogen“, nur geht es hier ja nicht eine sprachliche Definition, sondern um den Datenschutz - und da dürfte der Ex-Frau ja nichts mitgeteilt worden sein, was gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstösst. Die Grundlage des Schutzes der personenenbezogenen Daten - die Identifizierung - dürfte hier ja auch nicht relevant sein, es ist davon auszugehen, dass die Exfrau ihren Exmann kennt. Der Datenschutz ist kein Geheimnisschutz!

Was hier evtl. relevant wäre, ist das „schwammige“ Bankgeheimnis oder zivilrechtliche Nebenpflichten aus AGBs

Grüße,
.L

Hallo,

Was hier evtl. relevant wäre, ist das „schwammige“
Bankgeheimnis oder zivilrechtliche Nebenpflichten aus AGBs

das gesetzliche Bankgeheimnis, das es praktisch nicht gibt, bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen Kunde und Finanzverwaltung.

Das vertragliche Bankgeheimnis zwischen Kreditinstitut und Kunde gem. Nr. 1 Abs. AGB kann hier eigentlich auch nicht greifen. Man könnte zwar noch darüber diskutieren, ob schon die bloße Anfrage bzgl. einer Kontoeröffnung (und der Fragesteller läßt uns ja nun die ganze Zeit schon im Unklaren, was da genau angefragt und hin- und hergeschrieben wurde) eine Geschäftsbeziehung im Sinne der AGB begründet, aber da der Fragesteller und seine klagefreudige Gattin gemeinsam sorgeberechtigt sind, kann es zwischen den beiden bzgl. der Anfrage bzgl. einer Kontoeröffnung für das gemeinsame Kind auch keine schützenswerten Geheimnisse geben.

Insofern geben weder Datenschutz noch Bankgeheimnis (gleich welcher Art) irgendeinen Ansatz her, gegen das Verhalten der Mitarbeiterin vorzugehen. Geschweige denn, aus der Vorgehensweise eine Schadensersatzpflicht abzuleiten.

Gruß
C.

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