wenn sich Arbeitgeber über eine arbeitgeberübergreifende Datenbank austauschen, die Bewerber aber überhaupt nicht zugestimmt haben, dass die Bewerberdaten gespeichert werden dürfen, und dieser Austausch ans Licht kommt, müssen die beteiligten Arbeitgeber jeweils wie viel Strafgeld an die Bewerber bezahlen?
Dem Gesetz ist es völlig egal was DU mit „Strafgeld an Bewerber“ meinst. Den Begriff kennt es nicht, es kennt hier nur den Begriff Schadensersatz: Schadensersatz – Wikipedia