Verstoss gegen Datenschutz?

Hallo,

angenommen folgender Fall würde sich mal so zutragen, wäre das dann ein Verstoss gegen den Datenschutz?


Guten Tag,

darf ein Bürgermeister, der gleichzeitig auch Geschäftsführer einer Grundstücks- und Wohnungsbau-Gesellschaft m. b. H. der Gemeinde ist, in einer Sitzung dieser Gesellschaft an die Mitglieder der Gesellschafterversammlung eine Liste der Mieter geben, die Ihre Miete (der vermieteten Wohnungen der oben genannten Gesellschaft) nicht bezahlt haben? Oder verstösst dies u.U. gegen den Datenschutz? In der Liste ist die komplette Adresse aller Mieter drin, mit dem Betrag, den sie im Rückstand sind.

Bei den Gesellschaftern, die die Liste erhalten, handelt es sich um Ratsmitglieder, die diesem Ausschuss beiwohnen. Ansonsten haben die Gesellschafter die diese Liste erhalten haben nichts mit der Gesellschaft zu tun, da es sich um eine rein politische „Mitarbeit“ handelt. Letztlich handelt es sich bei den Gesellschaftern also um Privatleute, die so u.U. an vertrauliche Daten kommen können…

Danke allen.

Grüsse JB

Verstehe ich nicht:
Gesellschafter und Ratsmitglieder einer gemeindeeigenen Gmbh stufst Du als „Privatleute“ einer Gesellschafterversammlung sein?