Mir ist ein Brief vom Vermieter in Haus getrudelt…
Nachbarn haben sich über erhebliche Lärmbelästigung beschwert.
Es war die Rede von
-übermäßig lauten Besuch
-laute Gespräche in der Wohnung
-laute Gespräche auf dem Balkon
-laute Gespräche auf dem Laubengang
Wir sind grade hier eingezogen und machen uns jetzt natürlich Sorgen. Vorallem regen wir uns aber ein wenig auf, da diese Anschuldigungen total übertrieben sind.
Bei den lauten Gesprächen auf dem Laubengang, handelte es sich um ein Gespräch von 2 Leuten die uns geholfen haben Tüten in die Wohnung zu tragen, wo nur gefragt wurde ob eine Tüte abgenommen werden könnte. Also ein Wortwechsel wenn überhaupt und kein Gespräch…
Ich bin mir sehr sicher wer sich beschwert hat, da die Dame in dem Augenblick sich auch schon über die Lautstärke beschwert hatte.
Keine Ahnung die muss wohl grade zufällig in der Küche gewesen sein, sonst hätte sie das kaum mitbekommen.
Vorallem waren die einzigen Tage wo es hier etwas lauter geworden ist, Silvester und Geburtstagsfeiern.
Das will ich mir nun wirklich nicht verbieten lassen. Insbesondere da es nicht übertrieben laut war.
Womit muss man den da jetzt rechnen? Ich habe eigentlich keine Lust mich mit der Dame rumzuschlagen.
Das lustige an der Sache ist, dass die 4 Hunde hat, die auch nicht immer leise sind und wenn ich das richtig gesehen habe, hinten auf die Wiese im Hof ihre Haufen machen…
Also was mache ich jetzt am besten?
Danke!
Liebe Grüße
Hallo,
alle diese Anschuldigungen sind nicht bewiesen…
Daher würde ich zunächst den Nachweis anfordern und die Anschuldigungen abstreiten.
Was übermäßig ist und was nicht entscheidet nicht „irgendwer“.
War schon mal die Polizei da?
Zudem ist es als normal anzusehen, dass man in einem MFH nun einmal die anderen Mitbewohner hört.
Die Polizei wurde nicht gerufen.
Nur als wir die Dame von der anstehenden Silvester-Party in Kentniss gesetzt haben, wurde sie uns im Vorfeld bereits angedroht.
Auch lustig ist, dass sowohl auf der Geburtstagsfeier als auch auf der Silvesterfeier Polizisten privat bei uns zu Besuch waren.
Na dann müsste doch der private Beamtenbesuch etwas Hilfestellung geben können oder?
Die wissen zwar nicht alles aber mehr als nichts.
Sylvester, 2 x im Jahr eine Geb.Party ist vom Gesetzgeber geduldet, so sagte man mir mal bei Gericht.
Und im Rheinland gibts auch Karneval den Tatbestend Ruhestörung nicht.
Hallo Schrubber,
grundsätzlich gilt in einem Mehrfamilienhaus die Hausordnung.
Insbesondere was „Lärm“ anbetrifft sind die Ruhezeiten
einzuhalten, d. h. Zimmerlautstärke in der Zeit.
Im allgemeinen sind die Ruhezeiten von 22-7 Uhr u. 13-15 Uhr.
Beschwert sich nun ein Hausbewohner über einen anderen Hausbewohner, so ist der der sich beschwert in der Beweisssituation.
D. h. ein Lärmprotkoll führen, Zeugen benennen evtl. die Polizei dazu holen.
Ist dies geschehen kann der Vermieter dem Mieter schriftlich auffordern den Lärm einzustellen. Fruchtet das nicht, kann der Vermieter dem Mieter nach Abmahnungen auch kündigen.
Was ist zu tun?
Erstmal das eigene Verhalten überprüfen, oftmals ist mann sich seiner eigenen Lautstärke oder eigenen Geräuschpegel nicht bewußt.
Selbst mal auf Geräusche im Haus achten. Ist das Haus sehr hellhörig?
Nachbarn ansprechen, ob sie es auch so empfinden, dass ihr laut seid o. ist benannte Nachbarin sehr lärmempfindlich.
Ein persönliches Gespräch mit Nachbarn u./o. Vermieter kann oftmals hilfreich sein.
Ich hoffe du kannst das Problem lösen.
Liebe Grüße
Heike