Verstoss gegen die Ebay Grundsätze?

Moin,

ich habe gerade ein Angebot bei ebay endeckt, das mir ein wenig irreführend erscheint:
Ausgewiesener „Sofortkauf“ Preis ist 199,99EUR, Versandkosten sind mit 12,-EUR ausgewiesen. Gewerblicher Verkäufer.
Scrollt man nun recht weit runter, so steht da wörtlich:

„Zusätzlich zum Auktionspreis wird ein Pauschalbetrag von 20 € für Porto, Verpackung &Abwicklung berechnet“.

Ähem, wofür zahle ich denn dann die 12,-EUR?
In den ebay Grundsätzen kommt so ein Beispiel nicht direkt vor, aber es scheint zum einen ein Weg zu sein die Verkaufsprovision zu reduzieren und zweitens ist da ein, nicht sofort erkennbarer Aufschlag.
Weiterhin handelt es sich bei dem Angebot laut Beschreibung um Ausstellungsgeräte in Originalverpackung. Die Gewährleistung wird allerdings auf 12 Monate begrenzt. Ob das in der Praxis haltbar ist steht auf einem anderen Blatt.
Kurz: Sind die versteckten 20,-EUR ein Verstoss gegen die ebay Grundsätze?

Gruss Jakob

Hallo Jakob,

Kurz: Sind die versteckten 20,-EUR ein Verstoss gegen die ebay
Grundsätze?

Eine Mailanfrage bei ebay könnte dir diese Frage beantworten.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

ich würde das als Gebührenumgehung deuten.

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-circumven…

Je nachdem (in Deinem Zahlenbeispiel allerdings nicht) bleibt man dabei geschickt unter den Grenzen wo es höhere Provision kostet (50,500).

Gruß,

Myriam

Moin,

ich habe den Artikel zur Überprüfung an ebay gemeldet, ja.
Aber erfahrungsgemäss bekommt man darauf ja keine Antwort.
Das Angebot ist jedenfalls noch drin.
Der Verkäufer hat momentan 16523 Bewertungspunkte, in den letzten 12 Monaten 169 neutrale und 84 negative.
Bei den negativen immer das gleiche Bild:
Die versteckten überhöhten Versandkosten und, worauf in der Auktion nicht hingewiesen wird, keine oder nur fremdsprachige Bedienungsanleitungen.
Auch wenn ebay gerade händeringend versucht es zu ändern:
Ebay ist scheinbar nur noch eine Plattform für Händler und solange solche Kandidaten da so verfahren dürfen gehts weiter bergab.
Solche Händler, bei denen sich die Beschwerden immer wieder ums Gleiche drehen, gehören abgemahnt oder gesperrt.

Gruss Jakob

Moin Myriam,

ich würde das als Gebührenumgehung deuten.

Sehe ich auch so. Aber obwohl sich die negativen Bewertungen für diesen Kandidaten genau aus diesem Grunde häufen könnte ich darauf wetten das ebay wieder einmal nichts unternehmen wird.

Gruss Jakob

Hallo,

ich halte das eher für ein Versehen. Eine Gebührenumgehung kann ich hier nicht sehen, denn die 20,-- Euro werden ja, soweit ich das verstehe, statt der 12,-- und nicht plus der 12,-- berechnet. Und die Gebühren werden ja in jedem Fall nur abhängig vom Kaufpreis berechnet.

Der einzige Grund könnte sein, ein Schelm wer dabei böses denkt, dass das Angebot in der Übersicht „Preis inkl. Versandkosten“ auf einem besseren Platz landet. Somit würde der Kunde aufgrund der geringen Versandkosten angelockt, was wettbewerbsrechtlich sicher zu beanstanden wäre.

Das mit der Gewährleistung ist m.E. rechtlich okay. Ein Ausstellungsgerät ist eben rechtlich nicht neu. Oder anders herum: Wäre ein Ausstellungsgerät rechtlich ein Neugerät, dürfte der Verkäufer dieses auch als neu anbieten. Das wäre aber wohl auch nicht im Sinne des Verbrauchers.

Gruß

S.J.

ich habe gerade ein Angebot bei ebay endeckt, das mir ein
wenig irreführend erscheint:
Ausgewiesener „Sofortkauf“ Preis ist 199,99EUR, Versandkosten
sind mit 12,-EUR ausgewiesen. Gewerblicher Verkäufer.
Scrollt man nun recht weit runter, so steht da wörtlich:

„Zusätzlich zum Auktionspreis wird ein Pauschalbetrag von 20
€ für Porto, Verpackung &Abwicklung berechnet“.

Weiterhin handelt es sich bei dem Angebot laut Beschreibung um
Ausstellungsgeräte in Originalverpackung. Die Gewährleistung
wird allerdings auf 12 Monate begrenzt. Ob das in der Praxis
haltbar ist steht auf einem anderen Blatt.
Kurz: Sind die versteckten 20,-EUR ein Verstoss gegen die ebay
Grundsätze?

Gruss Jakob

Moin Steve,

ich halte das eher für ein Versehen. Eine Gebührenumgehung
kann ich hier nicht sehen, denn die 20,-- Euro werden ja,
soweit ich das verstehe, statt der 12,-- und nicht plus der
12,-- berechnet. Und die Gebühren werden ja in jedem Fall nur
abhängig vom Kaufpreis berechnet.

Selbst dann steht aber im oberen Teil der Auktion der Kaufpreis und dann die Versandkosten in Höhe von 12,-EUR.
Dann sollten doch fairerweise gleich bei den Versandkosten 20,-EUR stehen, sofern die berechnet werden.
Die 12,-EUR sind somit zum einen unzutreffend, zum anderen irreführend.

Der einzige Grund könnte sein, ein Schelm wer dabei böses
denkt, dass das Angebot in der Übersicht „Preis inkl.
Versandkosten“ auf einem besseren Platz landet. Somit würde
der Kunde aufgrund der geringen Versandkosten angelockt, was
wettbewerbsrechtlich sicher zu beanstanden wäre.

Hmm, ich denke immer das Böse :wink:

Das mit der Gewährleistung ist m.E. rechtlich okay. Ein
Ausstellungsgerät ist eben rechtlich nicht neu. Oder anders
herum: Wäre ein Ausstellungsgerät rechtlich ein Neugerät,
dürfte der Verkäufer dieses auch als neu anbieten. Das wäre
aber wohl auch nicht im Sinne des Verbrauchers.

Nach ein paar Recherchen stimme ich Dir da zu, allerdings werden die Geräte (nach Durchsicht einiger Bewertungen) mit fremdsprachigen Bedienungsanleitungen geliefert. Dies an sich ist ja schon ein Sachmangel. Der ist allerdings nach Erhalt der Ware offensichtlich.
Aber auch hier sollte in der Auktion darauf hingewiesen werden dass die Bedienungsanleitung nicht auf deutsch ist.
Ich hatte das Gerät für meine Mutter ins Auge gefasst, die damit wohl erhebliche Probleme hätte (es handelt sich um eine DVD/Videorekorder-Kombination, also mit DVD und Video Aufnahmefunktion).
Letztlich sind mir ja diese Ungereimtheiten aufgefallen und ich schaue mir das Bewertungsprofil immer vorher an.
Also dürfte es auch jedem anderen auffallen.
Trotzdem würde ich niemals bei so einem Verkäufer kaufen da er wichtige Kriterien (Bedienungsanleitung nur in englisch) verschweigt und die Versandkosten nicht klar und deutlich genannt werden.
Zumindest würde ich so ein Angebot gemäss den ebay Grundsätzen als äusserst grenzwertig betrachten.

Gruss Jakob

eBay-Antwortet nicht auf Mails
Salute Tinchen,

Eine Mailanfrage bei ebay könnte dir diese Frage beantworten.

Das beantwortet nicht die gestellte Frage, genausowenig wie eBay derartige Mails beantwortet. eBay verschanzt sich hinter einer meterdicken Wand aus automatisierten Hilfeseiten, FAQs, Forumsverweisen und ähnlichem. Wer den Themenfilter überwunden hat und tatsächlich eine Nachricht absetzen kann, erhält eine Antwort aus einem Fall-Baukasten. Werden in der Mitteilung zwei Fragen gestellt (auch solche, die thematisch zusammenhängen), wird meist nur auf eine davon eingegangen, vielleicht auch beantwortet.

Das ist wirklich keine übertriebene Polemik sondern ganz nüchtern gesagt Grundprinzip bei eBay.

Grüßeken
-R o b.

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Nach ein paar Recherchen stimme ich Dir da zu, allerdings
werden die Geräte (nach Durchsicht einiger Bewertungen) mit
fremdsprachigen Bedienungsanleitungen geliefert. Dies an sich
ist ja schon ein Sachmangel.

Vermutlich beziehts Du Dich auf den so gen. IKEA Paragraphen §434 (http://de.wikipedia.org/wiki/IKEA-Klausel). Demnach ist eine fehlende deutsche Bedienungsanleitung nicht zwangsweise ein Sachmangel.

Aber ist schon richtig solche Leute zu meiden. Offensichtlich stammen die Geräte aus grauen Quellen. Herstellergarantie ist daher vermutlich überhaupt kein Thema. Und ob es den Händler noch so lange gibt, wie die 12 Monatige Gewährleistungsfrist läuft, sollte man auch bezweifeln.

Daher besser Finger weg.

Gruß

S.J.

Moin,

Vermutlich beziehts Du Dich auf den so gen. IKEA Paragraphen
§434 (http://de.wikipedia.org/wiki/IKEA-Klausel). Demnach ist
eine fehlende deutsche Bedienungsanleitung nicht zwangsweise
ein Sachmangel.

Nicht ganz, bei Wikipedia steht ja auch: „Grundsätzlich fallen fehlerhafte Gebrauchs- oder Bedienungsanleitungen nicht unter die IKEA-Klausel.“

Eine, zwar etwas schwer leserliche, aber fachlich kompetente und amüsante Abhandlung mit Links und den entsprechenden Urteilen findet sich hier:
http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs35.htm
Daraus geht zwar auch hervor das hier, wie so oft, die Gerichte teils unterschiedliche Standpunkte haben, aber im Prinzip ist es schon das was ich meinte.

Aber ist schon richtig solche Leute zu meiden. Offensichtlich
stammen die Geräte aus grauen Quellen. Herstellergarantie ist
daher vermutlich überhaupt kein Thema. Und ob es den Händler
noch so lange gibt, wie die 12 Monatige Gewährleistungsfrist
läuft, sollte man auch bezweifeln.

Richtig.

Daher besser Finger weg.

Es gibt ja auch noch andere Angebote. Aber es ärgert mich schon, das man aufpassen muss wie ein Luchs um nicht auf die Nase zu fallen.

Gruss Jakob

könnte
ich darauf wetten das ebay wieder einmal nichts unternehmen
wird.

Die Wette würde ich nicht riskieren. Da ebay durch Gebührenumgehung Geld verliert, wird da eher eingegriffen als bei irgendwelchen Amateurpushern.

Gruß,

Myriam