Verstoß gegen die Schweigepflicht

Darf eine Mitarbeiterin des Psychosozialen Dienstes, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auch Informationen über gesundheitliche Probleme eines Klienten bekommt, diese an die Führerscheinstelle weiterleiten?

In diesem Fall handelt es sich um eine Erkrankung, die zwar theoretisch zu Problemen führen kann, aber medikamentös seit 2 Jahren eingestellt ist.
Hätte sie vorher mit dem Parienten sprechen sollen oder ist ihr Vorgehen so in Ordnung?

Der Patient ist nicht nur aufgrund seiner Gehbeschwerden auf das Fahrzeug angewiesen, sondern versorgt auch noch Familienmitglieder, so dass auch andere Menschen vom Verlust des Führerscheins betroffen sind. Eine erneute Prüfung durch das Gesundheitsamt, die der Betroffene zwar bereit wäre, abzulegen, kostet ca. 1500€, die der Betroffene nicht aufbringen kann.
Ist es möglich, wegen Schweigepflichtsverletzung oder Verstoß gegen Datenschutz zu klagen?

Danke für einen substantiellen Hinweis.

Häufige Fragen, Sozialpsychiatrischer Dienst - Gesundheitsamt Nürnberg .content{-webkit-hyphens:manual;-ms-hyphens:manual;hyphens:manual}

Werden Informationen über mich an andere Stellen und Einrichtungen weitergegeben?

„Alle Mitarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst unterliegen der Schweigepflicht und gehen verantwortungsvoll und vertraulich mit Ihren Informationen um. Ebenso werden alle geltenden Richtlinien zum Datenschutz eingehalten. Wenn es fachlich sinnvoll erscheint, mit anderen Institutionen zusammen zu arbeiten, werden wir Sie nach einer freiwilligen Schweigepflichtsentbindung fragen. Einzige Ausnahme sind Situationen, in denen Ihr Leben oder das von anderen Personen gefährdet ist. In solchen Fällen sind wir zum sofortigen Handeln z.B. in Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet.“ (Zitat Ende)

Den markierten Text kann man natürlich unterschiedlich auslegen.
Aber wenn ein Verdacht der Fahruntüchtigkeit gegeben ist( oder es an Anschein hat, so wäre ja eine solche Gefährdung (des Fahrers selbst und der übrigen Verkehrsteilnehmer) denkbar.

Dazu muss es aber mehr als bloße Anhaltspunkte geben.

Und ja, man hätte mit der Person sprechen müssen, die meisten sind ja sehr einsichtig und wären selbst interessiert daran dass sie niemanden gefährden.

Anzeigen kann man doch jeden und immer. Nur was soll das hier jetzt noch bewirken ? Die Führerscheinstelle ist offenbar informiert und wird ggf. Schritte einleiten. das weiß man ja gar nicht.

Kann sein, die Mitarbeiterin bekäme ein Rüge oder sogar eine Verurteilung wegen des Verstoßes gegen die Schweigepflicht. Das macht aber die Meldung an die Behörde nicht gegenstandslos.

MfG
duck313