Darf eine Mitarbeiterin des Psychosozialen Dienstes, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auch Informationen über gesundheitliche Probleme eines Klienten bekommt, diese an die Führerscheinstelle weiterleiten?
In diesem Fall handelt es sich um eine Erkrankung, die zwar theoretisch zu Problemen führen kann, aber medikamentös seit 2 Jahren eingestellt ist.
Hätte sie vorher mit dem Parienten sprechen sollen oder ist ihr Vorgehen so in Ordnung?
Der Patient ist nicht nur aufgrund seiner Gehbeschwerden auf das Fahrzeug angewiesen, sondern versorgt auch noch Familienmitglieder, so dass auch andere Menschen vom Verlust des Führerscheins betroffen sind. Eine erneute Prüfung durch das Gesundheitsamt, die der Betroffene zwar bereit wäre, abzulegen, kostet ca. 1500€, die der Betroffene nicht aufbringen kann.
Ist es möglich, wegen Schweigepflichtsverletzung oder Verstoß gegen Datenschutz zu klagen?
Danke für einen substantiellen Hinweis.