Bei uns in der Gemeinde gibt einen Beschluss des Rates über einen Zuschuss in Höhe von 340.000 Euro der in nichtöffentlicher Sitzung gefallen ist. Das Ganze hat sich über einen größeren Zeitraum hingezogen.
Soweit ich weiß, werden hohe Anforderungen an die Begründung der Nichtöffentlichkeit von Punkten auf einer Ratssitzung gestellt. Der Bürgermeister sagt nun, dass sehr wohl Teile öffentlich verhandelt hätten werden können. Zitat: „Der Stadtrat hätte sicher besser nur die internen Vereinbarungen nichtöffentlich, den geplanten Bau und die Förderung der Stadt für die Halle aber öffentlich beraten können. Darauf hätten die Fraktionen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger drängen sollen.“ (Quelle: http://goo.gl/dsP0t).
Gefunden habe ich hierzu noch:
[http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/RF__Nicht__…](http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/RF Nicht ffentlichkeit_Sitzungen.pdf) (letzte Seite).
Damit müsste doch der Ratsbeschluss nichtig sein, oder? Und welche Auswirkungen hätte dies auf den erteilten Zuwendungsbescheid?