Verstoß gegen die Sitzungsöffentlichlichkeit

Bei uns in der Gemeinde gibt einen Beschluss des Rates über einen Zuschuss in Höhe von 340.000 Euro der in nichtöffentlicher Sitzung gefallen ist. Das Ganze hat sich über einen größeren Zeitraum hingezogen.
Soweit ich weiß, werden hohe Anforderungen an die Begründung der Nichtöffentlichkeit von Punkten auf einer Ratssitzung gestellt. Der Bürgermeister sagt nun, dass sehr wohl Teile öffentlich verhandelt hätten werden können. Zitat: „Der Stadtrat hätte sicher besser nur die internen Vereinbarungen nichtöffentlich, den geplanten Bau und die Förderung der Stadt für die Halle aber öffentlich beraten können. Darauf hätten die Fraktionen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger drängen sollen.“ (Quelle: http://goo.gl/dsP0t).

Gefunden habe ich hierzu noch:
[http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/RF__Nicht__…](http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/RF Nicht ffentlichkeit_Sitzungen.pdf) (letzte Seite).

Damit müsste doch der Ratsbeschluss nichtig sein, oder? Und welche Auswirkungen hätte dies auf den erteilten Zuwendungsbescheid?

Hallo,

ich kann leider nicht helfen!

Viele Grüße

Sorry,
falscher Ansprechpartner.
MfG
KKl

Bei uns in der Gemeinde gibt einen Beschluss des Rates über
einen Zuschuss in Höhe von 340.000 Euro der in
nichtöffentlicher Sitzung gefallen ist. Das Ganze hat sich
über einen größeren Zeitraum hingezogen.
Soweit ich weiß, werden hohe Anforderungen an die Begründung
der Nichtöffentlichkeit von Punkten auf einer Ratssitzung
gestellt. Der Bürgermeister sagt jetzt, dass sehr wohl Teile
öffentlich verhandelt hätten werden können. Zitat: „Der
Stadtrat hätte sicher besser nur die internen Vereinbarungen
nichtöffentlich, den geplanten Bau und die Förderung der Stadt
für die Halle aber öffentlich beraten können. Darauf hätten
die Fraktionen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger drängen
sollen.“ (Quelle: http://goo.gl/dsP0t).

Gefunden habe ich hierzu noch:
[http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/RF__Nicht__…](http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/RF Nicht ffentlichkeit_Sitzungen.pdf)
(letzte Seite).

Damit müsste doch der Ratsbeschluss nichtig sein, oder? Und
welche Auswirkungen hätte dies auf den erteilten
Zuwendungsbescheid?

Tut mir leid, da kann ich keinen Rat zu erteilen. Viel Erfolg bei der weiteren Recherche

Hallo und Sorry,
dies ist nicht mein Metier, ich kann hier leider nicht helfen. Viel Glück bei hoffentlich ausgiebigeren Antworten.

Hallo, tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen.
Gruß Ingeborg

Hallo GerdMax,

es tut mir leid, aber ich denke nicht, dass ihre komplexe Frage sich aufgrund der hier vorgestellten Informationen einfach beantworten lässt.

In dem von Ihnen zitierten Text der FES ist beispielsweise aufgeführt, dass Grundstücksangelegenheiten nichtöffentlich beraten und entschieden werden können. Dies könnte hier der Fall gewesen sein.

Leider ist nirgendwo dargestellt, warum die ursprüngliche Beratung nichtöffentlich erfolgte, aber augenscheinlich war dies in der Vergangenheit noch kein Kritikpunkt.
Wenn ihr Bürgermeister selbst Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufgrund der Nichtöffentlichkeit hätte, könnte er den Beschluss entweder beanstanden oder erneut öffentlich darüber beraten lassen, um die Entscheidung so zu heilen.

Das nur mal so als grobe Ideen…

Aber vielleicht äußert sich ja ein Jurist mit speziellen Fachkenntnissen im Kommunalrecht? Vielleicht gibt es so jemanden ja sogar bei der angesprochenen Gemeinde?

keine ahnung

Hallo keine ahnung.
K.H.