Liebe/-r Experte/-in,
Wird eine Einfahrt mit einer gelben Plakette in eine Umweltzone pro Einfahrt geahndet oder pro Tag? Wie ist das wenn man beispielsweise parkt und an einem Tag mehrfach „ertappt“ wird?
Wie ist der Sachverhalt, wenn beispielsweise der Verkehr auf einer Autobahn durch eine Umweltzone umgeleitet wird, in die man eigendlich mit der Schadstoffplakette nicht einfahren dürfte?
Freundliche Grüße und bereits jetzt herzlichen Dank
pro Einfahrt. Wenn sie parken nur einmalig. Wenn eine Umleitung besteht, wird die Umweltzone für den Bereich der Umleitung natürlich ausser Kraft gesetzt.
also nach meinem Owi_Verständnis ist jede erneute Tat eine erneute Ordnungswidrigkeit; also wenn du bsp. mehrmals in die Zone einfährst, dann bekommst du mehrere Anzeigen, wenn du dich jedoch in der Zone bewegst und verschiedendlich auffällst, dann gibt es nur eine Anzeige, weil der Tatbestand nach mK heißt: Sie fuhren in einen durch Zeichen xy gekennzeichneten Umweltbereich. Bei Zwangsumleitung dürfte es keine Anzeige geben - aber das dürfte auch nur seltenst vorkommen.
Ähnlich wie vor verhält es sich beim Parken… an ein und derselben Stelle wirst du erstmalig abgestraft, stehst du nach einer gewissen Zeit noch, dann gibt es ein höheres Bußgeld (Bsp. bei Verstoß gegen Benutzung Parkuhr oder Automat)(dehalb notieren Politessen zB die Ventilstellung am Auto)… wenn du an verschiedenen Stellen parkst ist es logischerweise immer eine neue „Tat“.
Ich hoffe, das hilft erst einmal.
LG
Conny
Hallo Aktfotograf,
das ist eine gute Frage über die ich dir auch keine genaue Antwort geben kann. Aber wenn man mal vom normal Fall ausgeht. Es ist eine Ordnungswidrigkeit so wie zum Beispiel zu schnelles fahren, und wenn man auf einer Fahrt zwei mal erwischt wird muss man auch zweimal zahlen. Wenn es nicht in Tateinheit gesehen wird. Zu deiner Frage einer angeordneten Umleitung. Wenn die Umleitung durch eine Umweltzone umgeleitet wird die vorher nicht angekündigt wird so bleibt einem ja nichts anderes übrig. Somit ist es keine Ordnungswidrigkeit.
Aber bitte beachte diese Antwort ist nicht amtlich sondern meine Meinung.
Grüße
Georg
Hallo R.,
das Verkehrszeichen 270.1 (Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung)
Das Z. nebst Zusatzzeichen mit Angabe der freigestellten Schadstoffgruppen kennzeichnet flächendeckend ein Gebiet, in dem zur Minderung von Mikrostaub- und Stickstoffoxidbelastungen ein Verkehrsverbot für nicht schadstoffarme Fahrzeuge bis zur Aufhebung durch das Z. 270.2 gilt.
Jetzt zu Ihren Fragen:
Natürlich wird jede Überschreitung geahndet. Sollte es nur einmal am Tage geahndet werden dürfen, wäre es billiger das zu bezahlen, als sein Auto umrüsten zu lassen.
Sollte es zu einer Umleitung kommen, würde diese Umleitung so ausfallen, dass eine Einschränkung nicht zum Tragen kommen würde.
meines Wissens wird die Einfahrt in eine Umweltzone pro Fahrt geahndet, also wird jede einzelne Einfahrt geahndet.
Die Umweltzonen gelten für Stadtgebiete. Autobahnen gelten immer als „ausserorts“, also keine Ahndung.
Hallo, eine neue Tat im Sinne des Strafrechts liegt immer dann vor, wenn der Täter einen neuen Tatentschluss fasst (juristische Wortwahl ). Also pro Einfahrt würde ich auf jeden Fall bejahen, pro Parken sicher nicht, wenn man sich die ganze Zeit innerhalb der Umweltzone aufhält. Die Rechtsprechung zur Umweltzone muss sich allerdings noch entwickeln, da gibt es noch nicht allzu viele Urteile …
Die letztere Frage würde mich auch brennend interessieren, ich fahre öfter die Autobahn durch Berlin. Wenn da mal gesperrt wäre, sähe es blöd aus. Mal sehen, ob ich dazu was rausfinden kann, dann schreib ich nochmal.
Wenn man gezwungen ist, von der Autobahn abzufahren, hat in diesem Falle die Weisung des Polizeibeamten Vorrang. Man muss diese dann allerdings auf dem schnellsten Wege wieder verlassen.