Verstoß gegen EU Recht

Guten Tag,
Wenn ein deutscher Mann im wehrpflichigem Alter,dass „Gebiet der Bundesrepublik“ für mehr als 3 Monate verlassen will um z.B dort zu arbeiten und zu leben muss er zuvor eine Genehmigung vom Kreiswehramt einholen. Wenn ein junger Mann allerdings zwar im Ausland aber innerhalb der EU leben und arbeiten möchte,würde die Pflicht einer solchen Genehmigung doch gegen das EU Recht auf Niederlassungs und Erwerbsfreiheit verstoßen oder liege ich damit falsch?

Viele Grüße

Informatics

Hallo!

Es beschränkt jedenfalls die Personenverkehrsfreizügigkeiten der Europäischen Gemeinschaften, dein Ansatzpunkt ist daher richtig.

Ob es allerdings ein Verstoß dagegen ist, wäre noch detailliert zu prüfen. Nicht jede Beschränkung einer Personenverkehrsfreizügigkeit ist eine Verletzung dieser.

Gruß
Tom

Hallo,
Danke für deine Antwort. Ist es nicht so, dass die EU Länder nur
verpflichtet sind einen EU Bürger nicht abzulehnen, dies bedeuet aber
nicht,dass das eigene Land einen ausreisen lassen darf? Oder irre ich
mich hier? Nebenbei…Die Genehmigung einzuholen wäre wohl in keinem
Fall eine Verletztung sondern stellt nur einen Behördengang da. Erst
wenn diese Genehmigung verweigert wird würde,wenn überhaupt das Recht
beschnitten werden.

Viele Grüße

Inforamtics

Hallo!

Danke für deine Antwort. Ist es nicht so, dass die EU Länder
nur
verpflichtet sind einen EU Bürger nicht abzulehnen, dies
bedeuet aber
nicht,dass das eigene Land einen ausreisen lassen darf? Oder
irre ich
mich hier?

Ja hier irrst du dich. Die Personenverkehrsfreizügigkeiten verpflichten auch den Herkunftsstaat die Ausreise zu ermöglichen, damit diese in Anspruch genommen werden können. Der Herkunftsstaat muss dafür auch die entsprechenden Reisedokumente ausstellen.

Dein rechtlicher Ansatzpunkt ist daher nach wie vor richtig. Man müsste sich das dann im Detail anschauen, ob eine solche Beschränkung der Ausreise gerechtfertigt ist oder nicht. Da gibt es ja eine ständige Judikatur des EuGH dazu, wie das zu prüfen ist.

Gruß
Tom