Hallo zusammen!
Angenommen, man möchte auf ebay einen FM-Sender ersteigern.
Es handelt sich hierbei um ein kleines Gerät, mit dem man z.B. die Musik von einem MP3-Player drahtlos auf das Autoradio übertragen kann.
Würde der Betrieb dieses Gerätes evtl. einen Verstoß gegen das Fernmelde-Anlagen-Gesetz darstellen?
Von einem Bekannten hörte ich, dass es sich dabei nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt.
Wäre bereits der Besitz eines solchen Gerätes strafbar?
Danke, Angelika
Bin kein Profi, aber soweit ich weiß würdest du nur dagegen verstoßen, wenn die Sendeleistung über 20dB liegt.
mfg - JENS
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Hallo Gela,
schon seit Jahren wird nach dem TKG (TeleKommunikationsGesetz)
abgestraft.
Ob der fragliche Sender unter einen Straftatbestand fällt, sagen Dir gerne die beamtenähnlichen Wesen vom Bundesamt für Post und Telekommunikation, mußt natürlich einige technische Daten haben.
Oder Du fragst im CB/ Amateurfunk-Brett; wäre wohl pas-sender.
Hallo,
ich nehme an, du meinst einen iRock. Soviel ich weiß, wird das als „Betrieiben eines Piratensenders“ gesehen. Auch wenn die Reichweite kaum 10 Meter überschreitet.
Gruß, Niels