Hallo,
habe meinen 1. Wohnsitz (Personalausweis) noch bei meinen Eltern, da ich bis Juli 04 in der Ausbildung war und durch Bezug von Kindergeld meinen 1.Wohnsitz dort behalten musste.
Seit Januar 05 wohne ich in meiner jetzigen Wohnung. Vorher wohnte ich während der Ausbildung in 4 Wohnungen (WG etc, nacheinander versteht sich), daher habe ich mich nie gemeldet.
Ich nahm an, hauptsache man existiert meldetechnisch überhaupt irgendwo in Deutschland.
Da ich im März Nachwuchs bekam und das Kind auf der Steuerkarte eintragen lassen will möchte ich meinen ersten Wohnsitz in den realen jetzigen ändern.
Nun, 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung sind leider lange verstrichen.
Eigentlich hätte ich wohl meinen ersten Wohnsitz direkt nach der Ausbildung ändern müssen.
Muss ich mir Sorgen machen, dass diese „Ordnungswidrigkeit“ wirklich mit Bußgeld geahndet wird?
Ich traue mich nicht in dem Antrag falsche Angaben zu machen.
Ich hoffe, mir kann einer Auskunft geben, vielen Dank dafür.
Liebe Grüße
Ute