Verstoß gegen Meldegesetz :-(

Hallo,

habe meinen 1. Wohnsitz (Personalausweis) noch bei meinen Eltern, da ich bis Juli 04 in der Ausbildung war und durch Bezug von Kindergeld meinen 1.Wohnsitz dort behalten musste.
Seit Januar 05 wohne ich in meiner jetzigen Wohnung. Vorher wohnte ich während der Ausbildung in 4 Wohnungen (WG etc, nacheinander versteht sich), daher habe ich mich nie gemeldet.
Ich nahm an, hauptsache man existiert meldetechnisch überhaupt irgendwo in Deutschland.
Da ich im März Nachwuchs bekam und das Kind auf der Steuerkarte eintragen lassen will möchte ich meinen ersten Wohnsitz in den realen jetzigen ändern.
Nun, 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung sind leider lange verstrichen.
Eigentlich hätte ich wohl meinen ersten Wohnsitz direkt nach der Ausbildung ändern müssen.
Muss ich mir Sorgen machen, dass diese „Ordnungswidrigkeit“ wirklich mit Bußgeld geahndet wird?
Ich traue mich nicht in dem Antrag falsche Angaben zu machen.

Ich hoffe, mir kann einer Auskunft geben, vielen Dank dafür.

Liebe Grüße
Ute

hi

habe meinen 1. Wohnsitz (Personalausweis) noch bei meinen
Eltern, da ich bis Juli 04 in der Ausbildung war und durch
Bezug von Kindergeld meinen 1.Wohnsitz dort behalten musste.
Seit Januar 05 wohne ich in meiner jetzigen Wohnung.

Ich nahm an, hauptsache man existiert meldetechnisch überhaupt
irgendwo in Deutschland.

eigentlich heisst es man muss dort mit 1. Wohnsitz gemeldet sein von wo aus man hauptsächlich seiner täglichen Arbeit nachgeht und seinen Lebensmittelpunkt hat … aber egal … mein Mann ist auch noch 2 Jahre nach seinem Auszug mit Hauptwohnsitz bei mir gemeldet gewesen, weil das einfacher war

Da ich im März Nachwuchs bekam und das Kind auf der
Steuerkarte eintragen lassen will möchte ich meinen ersten
Wohnsitz in den realen jetzigen ändern.
Nun, 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung sind leider
lange verstrichen.

das ist erstmal egal - Du meldest dich an deinem bisherigen 1. Wohnsitz Stand heute ab und gehst mit der Abmeldung zum neuen Wohnort und meldest dich da Stand heute an.

Eigentlich hätte ich wohl meinen ersten Wohnsitz direkt nach
der Ausbildung ändern müssen.

Uneigentlich ist es nicht so tragisch - es hat dich ja niemand angezeigt und du warst über dein eeltern für behördenbriefe etc. erreichbar - wärst du die Monate im Ausland gewesen hättest du dich ja auch nicht ab-um-angemeldet

Muss ich mir Sorgen machen, dass diese „Ordnungswidrigkeit“
wirklich mit Bußgeld geahndet wird?

eher nicht schliesslich ist das, was du heute tust, vollkommen rechtmässig

Ich traue mich nicht in dem Antrag falsche Angaben zu machen.

du füllst den Antrag nicht für die Vergangenheit aus sondern für den aktuellen Tag - du bist dann ab heute vollkommen rechtmässig an deinem neuen Wohnsitz gemeldet. Musst nur noch deinen Perso und Reisepass umschreiben lassen, Auto (sofern vorhanden) ummelden , Kind ummelden und das wars dann.

Grüße H.

Hallo

und Danke für die Antwort.
Aber mein 1. Wohnsitz ist knapp 9ookm vom jetzigen entfernt!
Die Gemeinde des 1. meinte nur eine Abmeldung erfolgt automatisch wenn ich mich hier melde.
Habe den Antrag hier schon liegen aber die Zeile „Einzugsdatum“ macht mir Angst.

?!?!?

LG
Ute

Hallo Ute,

ganz so unkritisch wie mein Vorposter sehe ich die Sache nicht. Ein ehrlicher Bekannter durfte in einer wunderschönen Gemeinde in Süddeutschland schonmal wegen 2 Wochen löhnen…

Andererseits würde ich an Deiner Stelle auch bei der Wahrheit bleiben wollen. Lügen ist immer doof. Darum - schreib Dein ehrliches Einzugsdatum für die neue Wohnung rein. Und dann eine Fussnote oder Extra-Zettel wo Du erklärst, dass Du in der Tat in der „Übergangszeit“ zwischen Ende Ausbildung und heute eben doch noch sehr viel Zeit bei Deinen Eltern verbracht hast (am besten hast Du mehr als die Hälfte Deiner Zeit, doch zumindest jedes Wochenende schon von Freitag Mittag bis Montag Mittag und auch die Urlaubstage etc. dort verbracht). Und es wird sicher auch jeder Meldebeamte verstehen, dass eine junge Mutter die ersten paar Wochen nach der Geburt bei ihrer eigenen Mutter verbringt :wink:
Naja, und dann schreibst weiter, dass diese „Übergangszeit“ nun eben zudende ist und Du Deinen Lebensmittelpunkt und hauptsächlichen Aufenthaltsort eben am neuen Wohnort hast.

Hilft Dir das weiter?

*wink*

Petzi

Hallo,

Aber mein 1. Wohnsitz ist knapp 9ookm vom jetzigen entfernt!
Die Gemeinde des 1. meinte nur eine Abmeldung erfolgt
automatisch wenn ich mich hier melde.

das ist richtig. Laut dem neuen Meldegesetz musst du dich nicht mehr am alten Wohnort abmelden.

Habe den Antrag hier schon liegen aber die Zeile
„Einzugsdatum“ macht mir Angst.

Dann schreib doch ein aktuelles Datum rein. Ab diesem Zeitpunkt bist du dann am neuen Wohnort gemeldet und gut is. Das wars.

LG
Rocco

Hi,

gucken die nicht blöd wenn ich mein Kind mit anmelde und das am 22.03. geboren ist, ich aber angeblich erst jetzt hier hin ziehe.
Hab Angst, dass die alles prüfen, welche Mietverträge ich hier hatte, checken, dass ich mich seit einem Jahr hätte melden müssen etc.

Oder gehen da nur meine Paras mit mir durch ?

LG
U

Hi,

Danke, dass Du meine Paraz ein wenig verstehst.

Die sind doch nicht blöd, wenn die sehen ich hab im März ein Kind bekommen und angeblich ziehe ich jetzt erst hierhin.
Geburtsurkunde des Kindes ist natürlich hier erstellt worden, mit Angabe in welchem Krankenhaus.
Abgesehen davon, wie will ich die „überwiegend bei Muttern“- Geschichte untermauern, wenn ich hier seit der Ausbildung Vollzeit arbeite und auch bis 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen danach wieder Vollzeit arbeite. Das kriegen die doch auch raus inwiefern ich hier arbeite.
Wer fährt denn jedes WE 900 km heim wenn er hier Familie hat?

Oder interessiert die Behörde die Praxis der Angaben gar nicht sondern nur das was man angibt.

„Man bescheißt Behörden nicht“ - sagt das Engelchen auf meiner Schulter.

LG

Ute

Hi,

Hab Angst, dass die alles prüfen, welche Mietverträge ich hier
hatte, checken, dass ich mich seit einem Jahr hätte melden
müssen etc.

Die Checken garnichs, die melden dich bei deinem alten Wohnort, wo du gemeldet warst, ab und am neuen an. Ich bin selber in den letzten Monaten zweimal umgezogen und staune wie einfach es doch ist im Gegensatz zu früher.

Oder gehen da nur meine Paras mit mir durch ?

Kann sein. Die Behördenmitarbeiter sind angehalten, Anmeldungen so unkompliziert wie möglich vorzunehmen. Das ist ein Nebeneffekt zum neuen vereinfachten Meldegesetz, so sagte man mir auf dem Einwohnermeldeamt.

LG
Rocco

Hallo Ute,

Die sind doch nicht blöd, wenn die sehen ich hab im März ein
Kind bekommen und angeblich ziehe ich jetzt erst hierhin.

njaa - wie gesagt, das kommt ein wenig drauf an. Leider schreibst Du auch nicht, wie alt Du bist. Da Du jedoch vom „Ende Deiner Ausbildung“ schreibst nehme ich mal an, dass Du gerade so Anfang 20 bist, richtig? Und gerade bei einer auch selbst jungen Mutter ist das bestimmt argumentativ zu erklären, dass Du die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (?) eben bei Deiner Mutter verbracht hast :wink: Einfach um von ihrer Erfahrung zu profitieren.

Das kommt natürlich auf den Einzelfall an, rechtlich ist’s wohl schon so, dass Du Dich gleich mit dem Umzug (streng genommen schon in die diversen WGs) hättest ummelden müssen. Andererseits hast Du durch die Schwangerschaft da eine wirklich gute und nachvollziehbare Erklärung parat.

Und 900 km penden erschreckend viele Leute übers Wochenende. Grad wenn die „neue“ Wohnung noch nicht recht fertig eingerichtet ist oder man sich vom heimatlichen Freundeskreis (Partner?) nicht recht lösen kann.

Meine Erfahrung ist einfach, dass die Leute dort auch ganz normale nette Menschen sind. Und wenn man denen die Sachlage erklärt sind die auch nicht sofort bös und gemein :wink: Andererseits müssen die halt schon schauen, dass Du Deiner Meldepflicht auch brav nachkommst, denn jeder „Hauptsitz-Einwohner“ bedeutet bares für die Stadt. Und auf diese Kohle wollen die Jungs natürlich gerne haben, was man ja auch versteht.

Aber so wie Du schreibst bin ich sicher, dass Du den richtigen Ton treffen wirst!

*wink*

Petzi

Hi Petzi,

nee ich bin nen Doofi, hab meine Ausbildung erst mit 25 beendet (und bin zur selben Zeit gleich mal schwanger geworden *g*). :smile:)
Ach ich geh da einfach mitm Sonntags- smilen im Gesicht hin, höflich und freundlich, da wird schon nichts passieren.
Möchte nicht wissen mit was für rotzfrechen Idioten die sich da täglich rumplagen müssen!!!

Also dann nochmal Danke für die Antworten.

Liebe Grüße
Ute

Hi,

das ist richtig. Laut dem neuen Meldegesetz musst du dich
nicht mehr am alten Wohnort abmelden.

zunächst mal gibt es „das Meldegesetz“ nicht, weil das Landessache ist. Und außerdem sieht zumindest das Meldegesetz NRW eine Pflicht zur Abmeldung vor (§13 (2)).

Gruß,
Christian

Hi,

das ist richtig. Laut dem neuen Meldegesetz musst du dich
nicht mehr am alten Wohnort abmelden.

zunächst mal gibt es „das Meldegesetz“ nicht, weil das
Landessache ist. Und außerdem sieht zumindest das Meldegesetz
NRW eine Pflicht zur Abmeldung vor (§13 (2)).

das neue Meldegesetz des jeweiligen Landes(*) sieht vor, das sich der Meldepflichtige bei Umzug innerhalb Deutschland nicht mehr am alten Wohnort abmelden muß. Für die Anmeldung ist eine Abmeldebescheinigung nicht nötig.

LG
Rocco

(*) einheitlich in allen Bundesländern

Du brauchst keine Panik zu haben,niemand kann und wird überprüfen,wie lange du schon an deinem neuen Wohnort lebst. Du wirst nur ein Formular in die Hand gedrückt kriegen,wo du ausfüllen musst,wann du hingezogen bist. Niemand hindert dich daran,dort ein aktuelles Datum einzutragen. Hab ich auch gemacht,da hab ich schon ein halbes Jahr am neuen Wohnort zugebracht.

Marco

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1 Like

Hallo,

das neue Meldegesetz des jeweiligen Landes(*) sieht vor,

die Neufassung des Melderechtrahmengesetzes trat Ende April 2005 in Kraft und mir ist nichts davon bekannt, daß die Länder ihre jeweiligen Meldegesetze schon angepaßt hätten. So oder so gälte bei der Fragestellerin noch das alte Recht, das eine Abmeldepflicht vorsah/vorsieht.

Gruß,
Christian

Hi,

die Änderung, die sich auf die Abmeldepflicht bezieht, trat bundeseinheitlich am 1.6.2004 in Kraft.
Falls du jemanden vom Einwohnermeldamt kennst, frag ihn doch einfach mal oder schau mal hier:

http://www.puchheim.de/rathaus/Ordnung/Passamt/Aufga…

Nochmal, ob du es glaubst oder nicht, eine Abmeldung des Meldepflichtigen ist nicht mehr nötig.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands wird vom Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung an den bisherigen Wohnort geschickt, so das eine persönliche Abmeldung nicht mehr nötig ist.

LG
Rocco

2 Like

Hallo,

die Änderung, die sich auf die Abmeldepflicht bezieht, trat
bundeseinheitlich am 1.6.2004 in Kraft.

ich würde das ja gerne glauben, habe dazu aber nichts gefunden.

Falls du jemanden vom Einwohnermeldamt kennst, frag ihn doch
einfach mal oder schau mal hier:

Schau mal hier:
http://www.duesseldorf.de/formular/pdf/33_437.pdf

So oder so: Der Fragestellerin hilft das nicht, weil die Gesetzesänderung - falls umgesetzt - erst nach ihrem Umzug in Kraft trat, also keine Meldebescheinigungen verschickt wurde.

Gruß,
Christian

Hallo,

ich würde das ja gerne glauben, habe dazu aber nichts
gefunden.

du als googelfetischist hast dazu nichts gefunden? kann ich garnicht glauben.

http://www.moenchengladbach.de/probuerger/public/pro…
http://www.muenster.de/stadt/buergeramt/abmeldung_er…
http://www.blieskastel.de/buergerservice/lebenslage_…
http://www5.citeq.de/20/probuerger/public/produkt_de…

Schau mal hier:
http://www.duesseldorf.de/formular/pdf/33_437.pdf

und was steht da?

Nach dem Meldegesetz NW hat sich innerhalb einer
Woche abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht
(§ 3), und im Inland keine neue Wohnung bezieht, d. h.
sich ins Ausland abmeldet oder keinen festen Wohnsitz
nimmt.
Beziehen Sie innerhalb des Bundesgebietes eine neue
Wohnung, teilt die hier für zuständige Meldebehörde der
Meldebehörde des bisherigen Wohnsitzes die neuen Meldedaten
mit.

So oder so: Der Fragestellerin hilft das nicht, weil die
Gesetzesänderung - falls umgesetzt - erst nach ihrem Umzug in
Kraft trat, also keine Meldebescheinigungen verschickt wurde.

Natürlich hilft ihr das. Wenn sie sich jetzt anmeldet, wird sie automatisch vom bisherigen Wohnsitz abgemeldet.

LG
Rocco

2 Like

neues Meldegesetz
Hallo,

http://www.moenchengladbach.de/probuerger/public/pro…

danke, mehr wollte ich gar nicht wissen.

Gruß,
Christian

P.S.
Wär auch ohne persönliche Kommentare gegangen.

P.S.
Wär auch ohne persönliche Kommentare gegangen.

meinst du den googelfetischisten?
War doch nur Spass. Warum so ernst?

Andere Kommentare wüsste ich jetzt nicht, die ich abgelassen haben soll.

LG
Rocco