Guten Tag!
Ein Fahrzeughalter hat ein Schreiben der Polizei bekommen, in dem ihm vorgeworfen wird, einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz über einen Zeitraum von etwa 1 Monat begangen zu haben.
Das Fahrzeug war zwar zugelassen, ist aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum anzutreffen gewesen, sondern stand defekt in einem umfriedeten Privatgeläde. Die Polizei hat wohl nur „Wind davon bekommen“, weil die Versicherung den Vertrag gekündigt hat (Beiträge wurden aufgrund monetärer Krise nicht überwiesen, daher stand der Wagen auch defekt herum). Inzwischen wurde der Wagen abgemeldet, repariert und wieder auf den bisherigen Halter zugelassen. Das ganze Prozedere zog sich nur so lange hin, da der Fzg-Brief nicht auffindbar war. Sonst wär der Wagen schon viel eher abgemeldet worden. Mit welcher Strafe hat der Halter nun zu rechnen? Bisher kam nur ein Anhörungsbogen der Polizei; kann das Verfahren eventuell sogar eingestellt werden, wenn auf dem Anhörungsbogen der Standort mit umfriedetem Privatgelände angegeben wird?
LG
P-O
