Heinz Mustermann arbeitet als selbständiger Personalcoach für einen Bildungsträger und betreut arbeitslose Hartz IV - Empfänger. Der aus Russland stammende Teilnehmer Fiktivkowski erzählt ihm von Problemen mit der Familiengeldkasse. Fiktivkowski hat starke Probleme mit der deutschen Sprache, wirkt hilflos und steigt durch die Thematik nicht durch. Man wirft ihm vor, zu Unrecht Kindergeld bezogen zu haben. Mustermann recherchiert die Sachlage und klärt Fiktivkowski über die (seiner Meinung nach) Rechtslage auf. Dann formuliert Mustermann ihm einen Brief an die Familiengeldkasse. Weiterhin vereinbart er im Namen von Fiktivkowski mündlich mit der Familiengeldkasse eine Ratenzahlung. Fiktivkowski unterschreibt den Brief und schickt ihn ab. Einige Zeit später kommt Post von der Familienkasse. Fiktivkowski wird Betrug vorgeworfen. Das von Mustermann erstellte Schreiben wertet man als Schuldanerkenntnis.
Fragen dazu:
Teilt ihr meine Ansicht, daß Mustermann klar gegen das Verbot der Rechtsberatung verstoßen hat? Welche Folgen hat das / kann das haben? Ordnungswidrigkeit und sonst?
Wenn Fiktivkowski nun strafrechtlich verfolgt wird und Bußgelder auf ihn zukommen. Kann er (bzw sein nun neuer deutsch/russisch-sprechender Anwalt) sich dann an Mustermann halten und einen Schadensersatz fordern?
Wäre ebenfalls ein Schadensersatz denkbar, wenn die Prüfung der Sachlage durch den neuen Rechtsanwalt ergibt, daß Fiktivkowski eigentlich das Kindergeld zurecht bezogen hatte und alle Felle aufgrund des von Mustermann erstellten Briefes weggeschwommen sind?
Wieso antworten denn die Experten nicht auf die Fragen?
Teilt ihr meine Ansicht, daß Mustermann klar gegen das
Verbot der Rechtsberatung verstoßen hat? Welche Folgen hat das
/ kann das haben? Ordnungswidrigkeit und sonst?
Ich würde auch sehr gerne die Antwort zumindest auf diese erste Frage hören. Ich kenne nämlich einen ähnlichen Fall, wo eine Frau Musterfrau ab und zu den Teilnehmern bei der Korrespondenz mit den Behörden hilft. Die Musterfrau ist weder Rechtsanwältin noch hat irgendwie eine vergleichbare Ausbildung, macht das also mehr oder minder aus dem Bauch heraus. Verhält sich die Frau ordnungswidrig und könte es evtl. sogar schlimmere Folgen habe? Wann genau greift also das Verbot der Rechtsberatung?
Teilt ihr meine Ansicht, daß Mustermann klar gegen das
Verbot der Rechtsberatung verstoßen hat? Welche Folgen hat das
/ kann das haben? Ordnungswidrigkeit und sonst?
Unentgeltliche Rechtsberatung außerhalb enger Beziehungen nur durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person.
Wenn Fiktivkowski nun strafrechtlich verfolgt wird und
Bußgelder auf ihn zukommen. Kann er (bzw sein nun neuer
deutsch/russisch-sprechender Anwalt) sich dann an Mustermann
halten und einen Schadensersatz fordern?
Ein von einem Dritten geschriebener Brief beweist doch noch nicht die Schuld desjenigen, der als Absender genannt ist. Ob ein außergerichtliches „Geständnis“ eines Dritten überhaupt irgendeinen Beweiswert hat, unterliegt der freien Beweiswürdigung im Falle eines Gerichtsverfahrens.
Zur Haftung:
Die Frage ist, ob hier ein unentgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag mit entsprechender Haftung oder konkludenter Haftungsbeschränkung vorliegt oder eine Gefälligkeit ohne Schuldverhältnis und damit ohne Haftung. Das ist eine Frage der Wertung des Einzelfalls.
Wäre ebenfalls ein Schadensersatz denkbar, wenn die Prüfung
der Sachlage durch den neuen Rechtsanwalt ergibt, daß
Fiktivkowski eigentlich das Kindergeld zurecht bezogen hatte
und alle Felle aufgrund des von Mustermann erstellten Briefes
weggeschwommen sind?
Das kann schon deshalb nicht sein, weil der Bescheid nicht auf Basis einer falsch vom Amt angenommenen Faktenlage Bestand haben würde, selbst wenn der Antragsteller selbst zur Verwirrung beiträgt, indem er einen Dritten falsche Tatsachen vortragen lässt, die er unterschreibt. Das kann spätestens im Klageverfahren bereinigt werden.