Verstoß gegen Teilungserklärung

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe, sie können mir 2 Fragen beantworten.

Folgender Sachverhalt: Wir haben vor einem Jahr eine ETW gekauft. Inklusive war ein KFZ-Stellplatz in einer Tiefgarage. Nun haben wir, um es wegfahren zu können, eine Tüte mit ausrangierten Kochtöpfen auf unsere Sommerreifen gelegt, die an der Wand auf unserem Stellplatz stehen. Diese Tüte wurde uns schon mehrmals weggestellt und zwar so hindrappiert als wenn uns jemand sagen will: Räumt das weg. Nun haben wir gestern in unserer Teilungserklärung gelesen, dass der Stellplatz Sondereigentum ist.

Meine Fragen:

  1. Ist es ein Verstoß, wenn ich eine Tüte mit Kochtöpfen drin auf der Fläche unseres Stellplatzes zwischenlagere?

  2. In der Teilungserklärung steht, dass bei einem Verstoß gegen diese Strafen bis hin zur Räumung der Wohnung folgen können. Kann man einen Eigentümer aus der gekauften Wohnung werfen??? Geht das denn???

Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.

Viele Grüße

Karl-Heinz Fischer

Sehr geehrter Herr Fischer,

ich sehe das nicht als Eingriff in das Sondereigentum, solche Dinge werden in einer Hausordnung geregelt.
Selbstverständlich gilt die Hausordnung auch für Sondereigentum, andernfalls wäre z.B. auch laute Musik in Ihrem Eigentum ja zulässig. Gut ein Vergleich, der vielleicht ein wenig hinkt, aber er soll ja auch nur zum Verständnis dienen. Natürlich kann es bei massiven Verstößen gegen den Frieden in der WEG zu Sanktionen kommen, diese müssten aber auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden.

In der Hoffnung Ihnen ein wenig geholfen zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Martin Bobrowski
Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten
(zertifiziert durch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein/IHK Kiel)
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
(zertifiziert durch den BDSH)

Gebäudeenergieberater
Steinkamp 4a
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