Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe, sie können mir 2 Fragen beantworten.
Folgender Sachverhalt: Wir haben vor einem Jahr eine ETW gekauft. Inklusive war ein KFZ-Stellplatz in einer Tiefgarage. Nun haben wir, um es wegfahren zu können, eine Tüte mit ausrangierten Kochtöpfen auf unsere Sommerreifen gelegt, die an der Wand auf unserem Stellplatz stehen. Diese Tüte wurde uns schon mehrmals weggestellt und zwar so hindrappiert als wenn uns jemand sagen will: Räumt das weg. Nun haben wir gestern in unserer Teilungserklärung gelesen, dass der Stellplatz Sondereigentum ist.
Meine Fragen:
-
Ist es ein Verstoß, wenn ich eine Tüte mit Kochtöpfen drin auf der Fläche unseres Stellplatzes zwischenlagere?
-
In der Teilungserklärung steht, dass bei einem Verstoß gegen diese Strafen bis hin zur Räumung der Wohnung folgen können. Kann man einen Eigentümer aus der gekauften Wohnung werfen??? Geht das denn???
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.
Viele Grüße
Karl-Heinz Fischer