Verstoß Kernarbeitszeit

Hallo,

folgendes Problem:

In einem Unternehmen gilt Gleitzeit aber unter Einhaltung der Kernarbeitszeiten von 9:00 - 15:00 Uhr (Nur für DH-Studenten und Azubis). Da der Arbeitnehmer jeden morgen mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren muss, ist er eines Tages erst um 9:10 Uhr in der Arbeit eingetroffen. Er arbeitet bis 18:00 Uhr bekommt allerdings einen halben Gleittag abgezogen, da er die Kernarbeitszeiten um 10 Minuten verletzt hat.

Nun meine Frage, abgesehen davon dass die Kernarbeitszeiten selbstverständlich eingehalten werden sollten!

Ist es arbeitsrechtlich in Ordnung, dass der Arbeitnehmer 8h 20min arbeitet und dennoch auf sein Zeitkonto -4h gebucht bekommt?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Leider kenne ich mich mit dem Problem Gleitzeit und Kernarbeitszeit nicht aus.

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Kernarbeitszeit vertraglich oder über eine Betriebsvereinbarung geregelt ist. Dann hat sich natürlich jeder daran zu halten. Kommt jetzt ein AN zu spät zum Dienst, so ist dies ein Pflichtverstoss der abgemahnt werden KANN. Die versäumte Arbeitszeit muss der Arbeitgeber selbstverständlich NICHT bezahlen. Weitergehende „Bestrafungsaktionen“ z.B. 4 Stunden Abzug auf dem Zeitkonto sind rechtswidrig (der Arbeitslohn für die geleistete Arbeit steht dem AN auf jeden Fall zu!) Ich würde in diesem Fall mit dem AG sprechen und Ihn darauf hinweisen den Arbeitslohn unverzüglich auszuzahlen. Falls das nicht fruchtet sollte man Ihm noch mitteilen, daß er sich durch das Einbehalten des Arbeitslohns u.U. sogar strafbar macht.

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mrofranken

Auch hallo,
da kann ich leider nicht helfen.
Gruß

Also grundsätzlich glaube ich nicht, daß tatsächlich geleistete Zeit abgezogen werden darf. Allerdings wäre z.B. eine Abmahnung möglich wegen Kernarbeitszeitverletzung. Öffentliche Verkehrsmittel hin oder her…du MUSST pünktlich kommen, und wenn es zu eng wird, eben ne Bahn früher nehmen.
Hoffe ich habe geholfen.
Greetz Nordi

Hallo mako51,
kenne nicht die Geplogenheiten der Branche.
Allgemein würde ich sagen:
-es kommt erstmal auf die Vereinbarung zwischen GF und Arbeitnehmern an. Wenn es abgesprochen wurde, dass bei Verspätung eine X-Zahl an Stunden abgezogen wird, dann ist der Vorgang gerechtfertigt.
Wenn es zum ersten Mal passiert, ist die Vorgehensweise nicht in Ordnung (vielleicht zu hart), denn das Eine (Strafe) überwiegt das Andere (Vergehen). Oder handelt es sich um LEBENSWICHTIGE Bereiche, in denen man sich auf die Kernarbeitszeit „verlassen“ muss?
Beim ersten Mal hätte zumindest eine gewisse Abmahnung und Strafandrohung durchgeführt werden müssen…

Beim wiederholtem Vergehen ist das Geschehene nicht schön, sollte aber trotzdem angesprochen werden und gleichzeitig als deutliche Warnung verstanden werden.

Viel Erfolg.

Wagner

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Schwer zu beantworten ohne die Arbeitszeitregelung im Detail zu kennen - vom Gefühl her, eher nicht in Ordnung

Hallo,

folgendes Problem:

In einem Unternehmen gilt Gleitzeit aber unter Einhaltung der
Kernarbeitszeiten von 9:00 - 15:00 Uhr (Nur für DH-Studenten
und Azubis). Da der Arbeitnehmer jeden morgen mit den
öffentlichen Verkehrsmittel fahren muss, ist er eines Tages
erst um 9:10 Uhr in der Arbeit eingetroffen. Er arbeitet bis
18:00 Uhr bekommt allerdings einen halben Gleittag abgezogen,
da er die Kernarbeitszeiten um 10 Minuten verletzt hat.

Nun meine Frage, abgesehen davon dass die Kernarbeitszeiten
selbstverständlich eingehalten werden sollten!

Ist es arbeitsrechtlich in Ordnung, dass der Arbeitnehmer 8h
20min arbeitet und dennoch auf sein Zeitkonto -4h gebucht
bekommt?

Letztlich hängt das natürlich von der Gleitzeitvereinbarung im Betrieb ab, aber wenn da eine „Verspätung“ automatisch zum Abzug von vier Stunden führt, dann wäre das erst einmal rechtens, denn warum der AN verspätet war, spielt keine Rolle, da er allein für sein rechtzeitiges Erscheinen verantwortlich ist.

Wenn er an dem Tag mehr als die geschuldeten Stunden gearbeitet hatte, dann dürfen die vier Stunden natürlich nur davon abgezogen werden, nicht von der „Normarbeitszeit“.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Guten Abend,

nein, arbeitsrechtlich total unverhältnismäßig.
Schriftliche Begründung anfordern.

Beste Grüße

Hallo,

vorab erst einige Infos, gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit, gibt es einen Tarifvertrag bzw. wie ist die wtl. Arbeitszeit ?

Gruß

Klaus

In einem Unternehmen gilt Gleitzeit aber unter Einhaltung der
Kernarbeitszeiten von 9:00 - 15:00 Uhr (Nur für DH-Studenten
und Azubis). Da der Arbeitnehmer jeden morgen mit den
öffentlichen Verkehrsmittel fahren muss, ist er eines Tages
erst um 9:10 Uhr in der Arbeit eingetroffen. Er arbeitet bis
18:00 Uhr bekommt allerdings einen halben Gleittag abgezogen,
da er die Kernarbeitszeiten um 10 Minuten verletzt hat.

Das ist eine Frage der Rgelung in der entsprechenden Betriebsvereinbarung. Am besten fragt du bei deinem zuständigen Betriebsratsmitglied nach, was die genaue Regelung ist.

Ist es arbeitsrechtlich in Ordnung, dass der Arbeitnehmer 8h
20min arbeitet

Nein! Die regelmäßige Gesetzliche Arbeitszeit beträgt 8 h. In dem Fall sollte der Betriebsrat eine entsprechende Prüfung einleiten.

und dennoch auf sein Zeitkonto -4h gebucht
bekommt?

Das ist vollkommen überzogen! Nehme zu dem Fall am besten die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft in Anspruch.

Wenn ich Sie richtig verstanden habem dann hat man (also Sie) nich für 8:20 die 4h abgezogen bekommen, sondern nur +4:20 (statt +8:20).
Ob das in Ordnung ist, lässt sich isoliert nicht beantworten. Es haengt davon ab, in welcher Art die Gleitzeitregelung getroffen wurde, und damit auch welche Art von „Strafen“ bei Verstoessen als vereinbart gelten.
es ist durchaus denkbar, dass so ein Abzug rechtens ist. Hierzu bedarf es jedoch irgendweiner Form der Regelung, z.B. individuell (im Vertrag steht, dass die Gleitzeitregelung in der jeweiligen Form gilt) oder kollektiv durch Betriebsvereinbarung.
ohne eine solche Regelung darf vermutlich nur die versäumte Zeit abgezogen werden und der Mitarbeiter kann eine Abmahmnung erhalten.
Genauer lässt sich das leider nicht beantworten, Es fehlen Informationen aus dem Arbeitsvertrag und (sofern vorgenden9 betriebliche Regelungen.

Gruss

WG

Hallo,
Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema, oder ist das speziell im Arbeitsvertrag geregelt? Dann müsste man nochmal nachlesen, ob es zulässig ist.
Ansonsten darf der Arbeitgeber das nicht. Er kann dir zwar eine Rüge erteilen, unter Umständen sogar eine Abmahnung. Aber er muss die volle Arbeitszeit anrechnen.
Habt ihr einen Betriebsrat? dann wende dich an ihn.
Ohne wird es evtl schwierig, das durchzusetzen.
Viele Grüße,
nadomu

Hallo Mako51,

nein, grundsätzlich ist das nicht in Ordnung.

Gem. § 614 Abs. S. 1 BGB ist die Vergütung nämlich nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Sofern Sie mit Ihrem Arbeitgeber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, muss er Ihnen die Stunden bezahlen, die Sie auch gearbeitet haben. Auch eine Betriebvereinbarung kann etwas anderes regeln. Andernfalls darf Ihr Arbeitgeber aber nur die 10 Minuten abziehen.

„Zu spät kommen“ wegen Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist keine vorübergehende Verhinderung im Sinne des § 616 BGB. Dies wäre nur der Fall, wenn dass „zu spät kommen“ auf Gründe in der Person des Arbeitnehmers zurückzuführen wäre und nicht in seinem Verhalten. Als Arbeitnehmer hat man aber dafür Sorge zu tragen, dass man pünktlich zur Arbeit erscheint. Das „zu spät kommen“ ist auf die Entscheidung des Arbeitnehmers zurückzuführen, wann und wie er zur Arbeit fährt. Kommt der Arbeitnehmer wegen einer Bahnverspätung zu spät, ist das sein privates Lebensrisiko. Deswegen kann der Arbeitgeber - wenn er gemein ist, die nicht geleistete Zeit abziehen und Sie verlieren den Lohnanspruch für die nicht geleistete Zeit. Die tatsächlich gearbeitete Zeit muss der Arbeitgeber Ihnen aber selbstverständlich zahlen.

Bedenken Sie bitte, dass Ihr Arbeitgeber Sie auch schon wegen „10 Minuten zu spät kommen“ abmahnen kann.

Deshalb: Immer zwei Bahnen früher nehmen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, so würde ich mich über eine Bewertung bei

http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…

sehr freuen.

Viele Grüße
Ivailo Ziegenhagen