Versuchte Körperverletzung durch einen Bese?!?

Hallo liebe Community ich hab mal eine Frage.

Ich bin 16 Jahre alt und in der 10 Klasse auf einer Realschule. Wir haben in der 3 stunde das Fach religion und ich weiss es ist dumm von uns aber wir wollte unseren Klassenkameraden einen streich spielen und der lehrerin auch. so halebn wir im Stundenwechsel den Besen gegen die Türkante gelehnt und darauf gewartet bis die lehrerin die Tür aufmacht!
Als sie ins Zimmer gekommen ist ist der Besen langsam umgefallen hat aber ihr gesichgt nicht berührt, weil sie ihn aufgefangen hat.

Nun ist sie auf die Idee gekommen mich bzw. mich und meinen kumpel anzuzeigen wegen versuchter Körperverletzung. Das Blöde ist ich habe schon eine Anzeige wegen Diebstahl und Sachbeshädigung … leider ja ich weiss is alles dumm von mir gewesen!

aber was ich wissen will… kann sie uns anzeigen oder kommt sie damit durch ist echt wichtig.

Hallo Jonas,

ja, seit einiger Zeit ist auch die versuchte Körperverletzung strafbar. Ob eine solche vorliegt, kommt auf den Einzelfall an, den ich aus der Ferne nicht beurteilen kann. Was wäre passiert, wenn sie den Besen nicht aufgefangen hätte? Wahrscheinlich hat sie sich erschrocken - und der Besen hätte buchstäblich „ins Auge“ gehen können. Anzeigen darf sie Euch, aber es sieht ja eher nach einem Jugendstreich aus.

Wie wäre es, wenn Ihr Euch entschuldigen würdet? Das macht auch bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht einen guten Eindruck. Außerdem könnte die Lehrerin den Strafantrag zurücknehmen, damit wäre die Angelegenheit sofort erledigt. Das wird sie vielleicht tun, wenn Ihr Euch wie Erwachsene benehmt, also Hände waschen, zusammenlegen und Packung „Merci“ kaufen und sagen, es wäre eine Dummheit gewesen, über deren mögliche Folgen man nicht nachgedacht hat.

Viel Erfolg dabei,
Karoline

Hallo JonaslrSchmidt,

grundsätzlich ist es uns nur möglich, allgemein festzustellen, dass auch der Versuch der Körperverletzung strafbar ist. Details dazu unter

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/koerperverletzung.php

Ob und in wie weit aber dein konkreter Fall wirklich zu einer Anzeige führt, können wir aus unserer Perspektive nicht so einfach beantworten.

Wir hoffen, wir konnten dir weiterhelfen.

Viele Grüße,

das Team von anwalt.de