Versuchte Steuerhinterziehung & die Folgen

Folgender Sachverhalt. Ware aus Amerika bestellt - der Zoll will die Papiere sehen. Der Verkäufer hat auf dem Paket einen % anteiligen Betrag vom tatsächlichen Wert der Ware vermerkt, der ein „Deckungsbetrag“ sein soll, bis zu dem das Paket wohl versichert ist.

Der VK sendet eine Rechnung mit dem gleichen Betrag zu. Mit dem Wissen dass der Wert eigentlich nicht stimmt, ausgedruckt und dem Zoll vorgezeigt.

Am Ende kommt raus dass dieser Wert nicht stimmt. Der tatsächliche Warenwert (inklusive Versandkosten) liegt bei 250 € - Angegeben wurden 120 €. Somit ein Falschbetrag von rund 130 €, was zu einer "Steuerverkürzung von (19%) knapp 25 € führt.

Die „versuchte Steuerhinterziehung / versuchte Steuerverkürzung“ wurde vor Vollendung zugegeben. Mit was muss gerechnet werden? Wird die Ware nach Bezahlung der Steuer & wahrscheinlich einer Strafe usw. dann trotzdem ausgehändigt?

Danke für Expertenrat. Bitte keine laienhaften Einschätzungen, sondern nur von Fachpersonal :wink: Danke.

Der Loddar

Hi,

zunächst mal ist es nicht gut eine offensichtlich falsche Rechnung dem Zoll vorzulegen. Damit bist du im Bereich der Straftat. Der Zoll unterstellt dass due die Rechnung so angefordert hast. Als Privtamann und Warenwert 250 EURO geht es um 17,5 % für Zoll und Eust, da pauschaverzollung bis 700 EURO möglich. Der hinterzogene Abgabenbetrag ist somit nur 43,75 EURO (Fracht zählt auch zum Zollwertr, Betrag kann somit noch steigen). Das ist noch relativ gering. Der UZoll wird im Regelfall dann die Ware zum richtigen Betrag verzollen + Strafe wegen Falschanmeldung erheben. Bei solch geringen Beträgen werden oft als Strafe der Betrag der zu zahlenden Abgaben angesetzt. Du zahlst dann also doppelt.

Wichtig ist, dass dies im Bereich „Verwanrnungsgeld“ belibst. Das ist wie ein Strafzettel wegen Falsch parken. Da macht zahlen Frieden. Schlechter wird es wenn ein Bußgeldverfahren kommt. Mit Bußgeld bist du „vorbestraft“ und aktenkundig. Da gibt es dann vorher ein Anhörungsverfahren und man sollte sich dann gut überlegen was man sagt/ wei man den Sachverhalt darstellt. Der schlimmste Fall Übergabe an Staatsanwaltschaft und Strafverfahren wird in deinem Fall vermutlich nicht kommen.

Das alles natürlich vorausgesetz, es sind keine verbotenen Waren wie Waffen oder Drogen.

Falls weiterer rat erforderlich einfach melden.

LG
Klaus

Kann ich leider nichts zu sagen
Gruß

Sorry, dabei kann ich dir nicht helfen, da ich immer den exakten Wert deklariere (ohne Rücksicht auf anfallende Zölle) ist mir sowas zum Glück noch nicht passiert und ich musste mich mit Strafen nicht auseinandersetzen.

Gruß
André

hallo der loddar,
deine frage geht eine stufe zu spät/weit für mich. zu konsequenzen aus solchen vorgängen kenne ich mich nicht aus.
gruss
detlef

Hallo Loddar,

klassischer Fall, wie er sich regelmäßig zuträgt. Man darf die Jungs beim Zoll nicht unterschätzen, die haben einen recht guten Riecher, was wahre Warenwerte anbelangt.

Übliches Prozedere: Nachverzollung bzw. -versteuerung, dann Aushändigung der Ware, es sei denn, sie verstößt gegen andere bundesdeutsche Vorschriften (Arzneimittel, Waffen, verbotene Tierteile, etc.)

Dann häufig noch Steuerstrafverfahren, was aber gegen Zahlung einer Geldauflage (§ 153a StPO) regelmäßig wieder eingestellt wird.

Das Zugeben der Tat (im Sinne einer „Selbstanzeige“) kommt zu spät, da die Tat vom Zoll bereits entdeckt wurde. Dies ist ein Sperrgrund für die Selbstanzeige. Nur bei sehr wohlwollenden Zöllnern kommt man da ohne eine entsprechende Anzeige weg…

Ergo: Du hast schlichtweg Pech gehabt! Tagtäglich gehen Hunderte von Fällen durch (weil der Zoll nicht jedes Paket so genau kontrolliert), aber Einzelfälle poppen halt hin und wieder hoch.

Es gilt daher auch in diesem Fall: Zahlen schafft Frieden…

Viel Erfolg!

IWC

Vielen Dank für die umfangreiche Erklärung.

Um dazu noch etwas zu sagen - ich war noch mal dort und habe ausgesagt. Es wird wohl nicht viel dabei passieren, da es sich um einen sehr kleinen Betrag handelt & ich ja alles zugegeben habe - es ausserdem nicht geplant war.

Danke für die Antwort :smile:

Also die Ware bekommst du; keine Frage. Nur wie hoch die Strafe dann sein wird, kann ich dir nicht sagen. Außerdem pisst mich der letzte Satz echt an!!! Was willst du eigentlich??? Dann geh doch zum Steuerberater und leg für nen Termin schon mal 50€ auf den Tisch. Tut mir leid, bei sowas verstehe ich keinen Spaß!

Danke für deine Antwort.
Ich denke es kam etwas falsch rüber. Die Sache ist die, dass z.B. bei gutefrage.net hinz und kunz irgend nen Senf dazu plaudert, egal ob das überhaupt zum Thema passt oder nicht. Deshalb habe ich versucht dem präventiv einhalt zu gebieten :smile:

Über "Experten"antworten freu ich mich natürlich :smile:

Glaub ein Steuerberater wär in der Situation schon etwas spät dran gewesen :smiley:

Grüße

Ähem tschuldigung, hier laufen zwar tatsächlich auch Experten rum, aber das einzufordern, find ich schon etwas dreist… und dann mit ‚Der Loddar‘ unterschreiben…

So wirst du wenig Antworten bekommen…

Also zum Thema: Zunächst wirst du die Differenz nachzahlen müssen. Dann wird die Ware ausgehändigt, wenn sie grds. einfuhrfähig ist (keine Markenfälschung etc.). Sonst beschlagnahme und vernichtet.
Sollte der Zoll das Verfahren der Staatsanwaltschaft weitergeben, was ich nicht denke (Einzelfallentscheidung, Warenwert) wird dies wg. Geringfügigkeit eingestellt.

Bis dann,
‚Der floyd‘