Person A geht einkaufen , hat unten im Wagen eine kiste mit getränken und noch eine Ware stehen , oben einen großen Korb der undurchsichtig ist darin ist auch ware. Person A legt alles aufs Band was im Korb drin ist. Dann fragt Person B Verkäuferin: welche sorte getränke es sei, person A antwortet , dann nimmt person A den korb hoch gibt ihn der verkäuferin zum scannen da er auch gekauft wird , in diesem Moment bemerkt person A das sie die andere ware ganz vergessen hat, im selben moment bemerkt das auch person B sagt aber nichts.
Zuhause Bemerkt person A das sie die Falsche Ware gekauft hat, Person A fährt zum Supermarkt und möchte die ware zurück geben , dann sagt Person C Filialleiter das würde nicht gehen , da person B gemeint hat das Person A die ware verstecken wolle. Und das er mit Person B erst sprechen müsste person A soll andern tag wieder kommen .
Mir wird nicht klar,ob die Kundin A nun alle Ware,die sie mitgenommen hat bezahlt hatte !
Denn warum soll es jetzt so ein Hickhack geben,Filialleiter muss rückfragen.
Was soll das ?
Man könnte ja meinen,ein Ladendieb will die gestohlene Ware jetzt auch noch umtauschen !
wenn noch im Laden bemerkt wurde, dass man der Kassiererin nicht alle Ware zum Bezahlen gezeigt hat, dann ist dies nicht versuchter Diebstahl, sondern Diebstahl, denn die Ware wurde ohne Bezahlung aus dem Geschäft transportiert.
Da gibt es ja mehrere Möglichkeiten; eine Möglichkeit wäre, die Ware nachträglich zu bezahlen und sich zu entschuldigen, eine weitere Möglichkeit wäre, zu hoffen, dass es keine strafrechtliche Konsequenzen hat und den Diebstahl so stehen zu lassen, …
si
Was hat die nur einmal erwähnte Person B damit zu tun?
wenn noch im Laden bemerkt wurde, dass man der Kassiererin
nicht alle Ware zum Bezahlen gezeigt hat, dann ist dies nicht
versuchter Diebstahl, sondern Diebstahl, denn die Ware wurde
ohne Bezahlung aus dem Geschäft transportiert.
da die verkäuferin (B) nach dem sachverhalt die sache beim einscannen bemerkt hat, liegt eher eine willentliche gewahrsamsübertragung vor, so dass ein diebstahl ausscheidet. für den versuch scheint mir der tatentschluss kaum nachweisbar.
ein betrug scheidet bei den konstellationen, dass ware versteckt wird, bereits tatbestandlich aus; außerdem fehlt es für einen vollendeten betrug an einem irrtum bei der verkäuferin.
und für eine unterschlagung fehlt es nach der übereignung an der kasse am fremden eigentum…
Person A ; hat die ware bezahlt da sie es ja gemerkt hatte gleichzeitig mit Person B also die verkäuferin.
War keine böse absicht sondern wurde wirklich vergessen aufs band zu legen , man ist ja nur menschlich und das kann jedem mal passieren.
Für Person A war alles in Ornung so schien es wenigstens da Person B nichts gesagt hatte.
nur als Person A auffiel das sie das falsche produkt gekauft hatte wollte sie dies zurück geben daraufhin meinte der Filialleiter das da was nicht in ordnung gewesen sei das Person A das verstecken wollte , so habe ihm das Person B mitgeteilt. Person B war da nicht mehr im Hause darum hat Filialleiter die ware nicht zurück nehmen wollen damit er nochmal mit person B sprechen kann.
versuche es doch erst einmal mit einer netten Anrede bzw.Verabschiedung deiner Frage und einer vernünftigen Satzstellung.
Es ist sicherlich schon vielen Menschen beim Einkauf passiert,das die Verkäuferin übersehen hat beim Bezahlen alle Waren einzuscannen.
Menschlich und auch nicht weiter schlimm.
Ich glaube allerdings nicht,das die Verkäuferin "B"die Ware wissentlich „kostenlos“ an die Person „A“ abgegeben hat.
Dann hätte sich Person „B“ m.E. einer Straftat schuldig gemacht.
Wenn der Kunde „A“ allerdings die „unbezahlte Ware“ später als Fehleinkauf(welches ja keiner ist,da die Ware im Einkauf nicht erfasst)reklamiert,sollte der FL schon darauf bestehen dürfen,das die Sachlage zusammen mit der Verkäuferin „B“ geklärt wird.
LG Bollfried
PS:Solche und ähnliche Fälle passieren öfter,wie Du glaubst oder denkst.Die „nichtbezahlte Ware“ wird in diesem Fall berechnet
oder mit einem „Umtausch“ verrechnet.