Versuchter Diebstahl oder falsche Beschuldigung?

Stellen wir uns einmal folgende Situation vor:

Ein freier Mitarbeiter, der nicht in die normale Weisungsgebundenheit einer Warenhaus-Personalstruktur eingepflegt ist, wird von einer Mitarbeiterin aus der untersten Ebene, mit der er mehrfach wegen Arbeitsausführungen in Kompetenzstreitereien verwickelt ist, beschuldigt einen Diebstahl versucht zu haben.

Im einzeln wie folgt:
In einem Einkaufswagen, in welchem unter anderem auch persönliche Gegenstände des freien Mitarbeiters aufbewahrt sind, werden unter seiner Jacke DVDs und leer Sicherungshüllen aufgefunden. Der freie Mitarbeiter hat nach dem er diese entdeckt hat, diese Entdeckung dem stellvertretenden Marktleiter mitgeteilt. Dieser hat das allerdings auch von der Mitarbeiterin mitgeteilt bekommen, mit der es schon mehrere Dispute gegeben hat. Die DVD-Hüllen sind noch verschweißt und die Sicherungshüllen sind nicht beschädigt. Diese können aber nur mit fest an den Kassen eingerichteten Geräten geöffnet werden. Einen Schlüssel oder ein solches Gerät hat der freie Mitarbeiter nicht. Auch bei der Durchsuchung seiner persönlichen Sachen wurde nichts dergleichen gefunden.
Die Mitarbeiterin behauptet später vor der Polizei, sie habe gesehen, dass der freie Mitarbeiter die Hüllen geöffnet habe.
Nun wird von dem Warenhaus eine Anzeige wegen versuchten Diebstahls gegen den freien Mitarbeiter gestellt, die Mitarbeiterin darf weiter arbeiten und der freie Mitarbeiter wird „bis zur Klärung der Angeleigenheit“ momentan nicht zum Einsatz kommen.
Kann der freie Mitarbeiter wegen eines versuchten Diebstahls belangt werden, weil ihn eine festangestellte Mitarbeiterin beschuldigt. Was kann der freie Mitarbeiter unternehmen wegen der Rufschädigung, der falschen Beschuldigung, dem Einkommensausfall, der Geschäftsschädigung, u.d.g.?

Dazu gibt es keine eindeutige Anrwort.
Möglich, dass die Mitarbeiterin das dem Externen untergeschoben hat, aber das dürfte schwer zu beweisen sein.

Es könnte ja sein, dass ein anderer gesehen hat wie die Mitarbeiterin das untergeschoben hat.Dann wäre das eine völlig andere Situation.

Das Unterschieben vonWaren und dann das als Diebstahl zu deklarieren war schon in den 80ger jahren ein beliebtes Mittel um Mitarbeiter los zu werden. Zugegeben eine Sauerei, aber funktioniert.

Mal angenommen man würde jetzt diese besgte Mitarbeiterin selbst beim Diebstahl erwischen dann sähe die Angelegenheit auch ganz anders aus.

Aber so wie das dargestellt ist,keine Chance

Danke für die Antwort.
Wie sieht das aber aus mit der Behauptung, sie habe gesehen wie die Sicherheitshüllen von dem Externen geöffnet wurde. Das Öffnen bedarf spezieller Geräte, die nur an den Kassen fest verankert vorhanden sind. Etwas derartiges wurde aber bei dem Externen nicht gefunden und die Sicherungshüllen, haben keiner Beschädigungen. Muß hier nicht bewiesen werden, wie geöffnet wurde?

Antwort. da es sich bei dir warscheinlich um einen warenhausdetektiv handelt ist die sache so . solange es zeugen für diesen vorfall gibt und diese dies auf vor gericht beeiden müssen sieht es schlecht für dich aus , die einzige chanche für dich ist die zeugenaussagen zu erschüttern in dem du zeugen aufbringst die beweisen das die angeblichen zeugen zu dieser zeit dich gar nicht gesehen haben können .
aben wenn die leute sich einig sind dich zu belasten hast du schlechte karten.
wegen dem lohnausfall mußt du erst einmal den prozess abwarten und dann im zivilrecht dir einen guten anwalt besorgen der die sache für dich erledigt, ich darf hier nämlich keine rechtsberatung leisten. versuche die zeugen in ihrer glaubwürdigkeit zu erschüttern bzw bringe sie dazu die wahrheit zu sagen oder die anstifter zu nennen, sonst sieht es nicht gut für dich aus.
tip von mir setzte eine belohnung per flugblatt in der firma aus und biete diskretion für mögliche hinweise das wirkt manchmal wunder

gruß marco

Mein, es handelt sich nicht um einen Hausdedektiv. Der externe Verkaufsberater bin ich, die beschuldigende Mitarbeiterin ist innerhalb der Abteilung, in der ich mich um Verbesserungen kümmern sollte. Mit dieser bin ich aber öffters aneinander geraden. Nun behauptet sie, und sie ist dabei die einzige die das gesehen haben will, dass sich mich dabei gesehen hat, wie ich die Sicherungshüllen geöffnet habe. Weitere „Beweise“ gibt es nicht.

Ich habe meine Antwort nicht hinzuzufügen.
gruß Marco