Versuchter Mord?

Hallo,

ich habe heute eine Story gehört.

Person A hat Person B mehrmals morddrohungen gemacht.
Person B ist mit der ehemaligen Frau von Person A zusammen.
Person B wohnt im selben Haus wie die Eletern.

So kahm es das einer Tief finsteren Nacht die Person A sehr angetrunken, mit laufenden Waagen auf der Strasse, über die Mauer des Hauses kletterte und versuchte mit einem Riesen Fleischermesser in der Hand haltend in das Haus einzubrechen.
Für was Person A das riesen Fleischermesser dabei hatte lässt sich erahnen.
Person B war nicht im Haus, jeder dessen Vater, person C, ein ehemaliger Soldat.
Nach einen Angriff auf von Person A auf Person C wurde Person A in einem Handgemänge Fixiert bis die sehr rasch eintreffende Polizei, die sich zufälligerweise in der Nähe befannd eintraf.
Weder Person B und Person C wurden durch Person A verlezt.

Person A hat 2,5 Jahre Haft bekommen.

Jezt stellt sich mir die Frage wegen was er Angelagt und verurteilt wurde. Alkoholisiert fahren wird hier sicher nicht ins Gewicht fallen.
Hingegen nehme ich an Einbruch. Versuchter Totschlag wird es nicht gewsen sein, das währen dann ja 3 Jahre. Gegen Waffengesetz hat er mit einem Messer ja nicht verstossen.

Was vermuten die Experten?

Was vermuten die Experten?

Ohne wirklich Experte zu sein, vermute ich, daß
a) es den Straftatbestand des Einbruchs nicht gibt,
b) das Waffengesetz u.U. schon eine Rolle spielen und
c) alkoholisiert fahren durchaus auch ins Gewicht fallen kann.

Gruß,
Christian

Hallo,

dann nehme ich mal den Sachverhalt etwas auseinander und schippel den Unsinn weg und tippe mal auch:

Person A hat Person B mehrmals morddrohungen gemacht.

§§ 240, 241 StGB Nötigung ggf. Bedrohung

Person A sehr angetrunken, mit laufenden Waagen auf der Strasse,

§ 316 I StGB

über die Mauer des Hauses kletterte

§ 123 StGB

versuchte mit einem Riesen Fleischermesser in der Hand haltend
in das Haus einzubrechen.

das ist der schwierigste „Part“, hier kann ggf. versuchter Mord bis versuchte Körperverletzung in Frage kommen

Nach einen Angriff auf von Person A auf Person C

ggf. §§ 223, 224 StGB

ggf. aber wegen Vollrausch bei allem auch „nur“ § 323a StGB!

Mfg vom

showbee

Hallo!

… mit laufenden Waagen auf der Strasse…

Ein Bild von Dalì?

über die
Mauer des Hauses kletterte und versuchte mit einem Riesen
Fleischermesser in der Hand haltend in das Haus einzubrechen.

Straftat 1: Hausfriedensbruch

Person B war nicht im Haus, jeder dessen Vater…

Bis hierhin war’s ja schon ziemlich surreal, aber den Satz verstehe ich überhaupt nicht mehr. Es mag ja sein,dass viele Kandidaten als Vater der Person B in Betracht kommen, aber man hat immer nur genau einen Vater, das ist biologisch nicht anders möglich, glaube ich.

Nach einen Angriff auf von Person A auf Person C wurde Person
A in einem Handgemänge Fixiert bis die sehr rasch eintreffende
Polizei, die sich zufälligerweise in der Nähe befannd eintraf.

Was soll eintreffende Polizei auch anderes machen als eintreffen?

Jezt stellt sich mir die Frage wegen was er Angelagt und
verurteilt wurde. Alkoholisiert fahren wird hier sicher nicht
ins Gewicht fallen.

Wenn die eintreffende Polizei beim Eintreffen auf die laufenden Waagen gestoßen ist und diese als Kraftfahrzeuge identifiziert hat, warum nicht?

Hingegen nehme ich an Einbruch.

Definitiv. Auch wenn wir Klugscheißer den Tatbestand „Einbruch“ nicht kennen, Hausfriedensbruch liegt vor.

Versuchter Totschlag wird es
nicht gewsen sein, das währen dann ja 3 Jahre.

Ob’s versuchter Totschlag ist, hängt davon ab, was der Täter während des Angriffs für eine Vorstellung vom Ausgang der Tat hatte. Wollte er Person C töten und hat dazu unmittelbar angesetzt, dann ist es versuchter Totschlag. Das mit den drei Jahren verstehe ich nicht. Totschlag ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bedroht.

Man darf auch nicht den Fehler begehen, sich anzugucken, was so im StGB an Strafen drinsteht und das dann zusammenrechnen. Wenn Strafzumessung so ginge, bräucht’s keine Gerichte mehr,dann könnte man das auch mit einer JavaScript-Anwendung online erledigen.

Gegen
Waffengesetz hat er mit einem Messer ja nicht verstossen.

Das will ich mal stark hoffen. Habe selber einige Exemplare im Küchenschrank.

Ich wollte den Text doch ein wenig interessant ausschmücken.
Schau sonst hättest Du gar nicht darauf reagiert.

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Lästig, wenn einer das ganze Posting zitiert und dann fast nix hinschreibt, nich?

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