Vertäfelung und Laminat Zeitwert schätzen

Ich möchte in eine Wohnung einziehen in die der Vormiter Mietereibauten eingebracht hat.
Es handelt sich hierbei größtenteils um Vertäfelung und Laminat.
Die vertäfelung ist teilweise schon 10 Jahre alt, der Laminat erst 2 Jahre.
Wie ist der Zeitwert dieser Einbauten einzuschätzen?
Gibt es generrelle Vorschriften mit §sowieso wie ich so etwas zu bewerten habe?
Der Vormieter versucht fast den Neupreis für die Einbauten von mir zu verlangen.
Schönen Dank
Stefan

Hi,

„verlangen“ kann er erstmal garnix, denn er hat den Zustand wiederherzustellen, den er beim einzug vorgefunden hat. Wenn der Nachmieter die Sachen übernehmen möchte, geht das natürlich, und da wird dann ein angemessener Preis ausgehandelt.

Eine 10 Jahre alte Vertäfelung würde ich persönlich mit 0 DM ansetzen, es sei denn es wäre eine sehr hochwertige Massivholzausführung.

Beim Laminat wäre die Frage, was es für eines ist (zu erwartende Restlebensdauer, Abnutzungsspuren?), aber auch dann würde ich max. 50 % zahlen wollen.

Schließlich ist es noch wichtig, mit dem Vermieter (schriftlich) zu klären, dass die von euch übernommenen Einbauten bei eurem Auszug verbleiben können. Es könnte nämlich sein, dass euer Nachmieter irgenwann das Zug nicht möchte, und Ihr auf eure Kosten das Zeug ausbauen und entsorgen dürft.

Kommt auch drauf an, wie der Wohungsmarkt bei Euch in der Gegend aussieht, ob es Alternativen gibt…

Sonst kann man so was auch von Bausachverständigen schätzen lassen. Kostet aber dann noch zusätzlich.

Andreas

Hallo Stefan,

Ich möchte in eine Wohnung einziehen in die der Vormiter
Mietereibauten eingebracht hat.
Es handelt sich hierbei größtenteils um Vertäfelung und
Laminat.
Die vertäfelung ist teilweise schon 10 Jahre alt, der Laminat
erst 2 Jahre.
Wie ist der Zeitwert dieser Einbauten einzuschätzen?
Gibt es generrelle Vorschriften mit §sowieso wie ich so etwas
zu bewerten habe?
Der Vormieter versucht fast den Neupreis für die Einbauten von
mir zu verlangen.

Grundsätzlich hat der Vormieter an Dich keine Forderungen zu stellen. Zudem kommt hinzu, dass dieser Vermieter von Dir bei einem Auszug verlangen kann, dass Du die Einbauten entfernst. Möglicherweise hat der Vermieter auch schon erklärt, dass er die Einbauten nicht übernehmen wird und entweder dieser Mieter jemand finden muss, der die Einbauten auf eigene Verantwortung übernimmt oder der bisherige Mieter muss die Einbauten entfernen. Also, kein Mietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters, dass er an Dich im Falle eines Auszuges keine Forderungen zur Entfernung der Einbauten hat. Dies muss schroiftlich vereinbart werden.

Dann der Laminat. Was war vorher in der Wohnung und hat der Mieter den Laminat eingebracht, aber zuvor den Bodenbelag des Vermieters entfernt. Dann kann der jetzige Mieter an Dich keine Ansprüche stellen. Der Vermieter kann aber von Dir verlangen, wenn z.B. früher ein Teppichboden in der Wohnung lag, wenn Du ausziehst, dass Du wieder Teppichbodenbelag einbringst.

Im übrigen sind Forderungen eines Vormieters auf Kostenerstattung nicht zulässig. In solchen Fällen ist auch immer höchste Vorsicht geboten, da der einziehende Mieter nie weiss, ob sich der ausziehende Mieter nur seinen Pflichten entziehen will. Also, nie solche Aktionen ohne die schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter, dass er Dich aus der Verantwortung entlässt, wenn der Laminta kaputt ist, neuen Belag zu verlegen und Dich entlässt, wenn die Vertäfelung unansehlich ist, diese zu entfernen. Macht dieser nicht mit - und weshalb soll er einen durch die Mieter eingebrachten Laminat oder Vertäfelungen nach mehr als zehn Jahren übernehmen, Finger weg. Wenn Lmainat und Vertäfelung unansehlich sind hat er doch den Vorteil die Entfernng zu verlangen. Er hat dann immer eine neue Wohnung, kann einen guten Mietpreis verlangen, den er ohne Leistungen der Mieter nicht erhalten würde. Das kann für Dich eines relativ sehr teure Wohnung werden.

Gruss Günter