Wie lange nach Vertragsschluss (wenn man ein Studio verkauft) darf von dem Käufer noch Geldforderungen kommen?
Hallo,
Wie lange nach Vertragsschluss (wenn man ein Studio verkauft)
darf von dem Käufer noch Geldforderungen kommen?
Welche Forderungen hat der Käufer? Nachlässe? Mängel? Oder was?
Grüße
Tommy
Die Forderungen handeln sich um Mitgleider Zahlen.
Es geht um ein Fitnessstudio, was man wohl dazu wissen sollte.
Die neue Käuferin möchte für so genannte „Ruhe-Kunden“ d.h Mitgleider, die für einen bestimmten Zeitraum angekündigt haben dass sie nicht kommen können, was auch kein Problem ist.
Es sind nun aber 4 Monate her und da frage ich mich, ob ich nun den Stress ernsthaft auf mich nehmen soll, oder ob sie da garkein „Recht“ zu hat?!
Liebe Grüße
Anna
Hallo,
grundsätzlich ist gültig, was im Vertrag vereinbart ist. Wenn „ruhende“ Mitglieder als solche benannt sind, dann ist es so. Wenn sie als „aktive“ Mitglieder zugesagt wurden, dann ist es anfechtbar. Verjährt ist es mit Sicherheit nicht.
Also nachsehen, ob und welche Vereinbarungen im Vertrag nicht eingehalten wurden.
…was auch kein Problem ist.
lässt gewisse Spielräume zugunsten der Forderungen erahnen.
Grüße
Tommy
Deiner Rede Sinn ist dunkel…
Hat man da einen Betrieb verkauft? Dann sollte man auch einen Kaufvertrag haben, in dem die Verjährung von Garantien über Umsatz, Kundenzahlen etc geregelt ist. Es empfiehlt sich, in dem Vertrag nachzulesen.
Hat man keinen (schriftlichen) Vertrag oder hat man sich selber was gestrickt, weil die blöden Anwälte ja nichts Sinnvolles für ihr Geld tun, so greifen die allgemeinen Regelungen des BGB etc. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und hängt nicht davon ab, ob etwas nervig ist oder Stress verursacht.