Vertag mit ungültigen Klauseln abschließen

Hallo,

beispielsweise (aber nicht nur) bei Mietverträgen gibt es ja diverse Dinge, die oft drinstehen, aber unzulässig sind (z.B. zu Renovierungen, Nebenkosten, usw).
Muss man als Mieter den Vermieter vor Abschluss darauf hinweisen, wenn Teile des Vertrags unzulässig sind (und man das weiß!)? Oder kann man ganz ohne Nachteile einfach unterschreiben und muss dann unzulässige Vertragsteile nicht beachten?

lg
ventrue

beispielsweise (aber nicht nur) bei Mietverträgen gibt es ja
diverse Dinge, die oft drinstehen, aber unzulässig sind (z.B.
zu Renovierungen, Nebenkosten, usw).
Muss man als Mieter den Vermieter vor Abschluss darauf
hinweisen, wenn Teile des Vertrags unzulässig sind (und man
das weiß!)? Oder kann man ganz ohne Nachteile einfach
unterschreiben und muss dann unzulässige Vertragsteile nicht
beachten?

grundsätzlich muss der mieter nicht auf fehler hinweisen, die etwa in agb stehen. er hat insofern also keine aufklärungspflicht.
fehlerhafte agb gehören vielmehr in den risikobereich des agb-stellers.