Hallo ! Wir haben ein Haus gekauft , und bei Schlüsselübergabe bestand der Sohn der Verkäuferin darauf , das das öl , welches sich noch im Tank befand von uns zu bezahlen sei. ansonsten würde er es nächsten Tag komplett abpumpen , und ihm wäre egal , ob damit die Heizung kaputt geht. Wir sahen uns genötig diesen Vertrag zu unterschreiben.Er war dabei sehr aggressiv , wir bekamen wirklich angst.Im Vertrag stand dann , das wir bis zum 31,01,2013 diese Summe zu bezahlen hätten. Nun hatten wir in der Zeit einen Autounfall mit Totalschaden ,um aber zur Arbeit zu kommen , mussten wir schnell ein neues Auto kaufen. Wir konnten die Verkäuferin aber nicht kontaktieren ,um ihr zu sagen , das wir auf das Geld der Versicherung warten da wir keine neue Adresse von ihr hatten. jetzt kam aber glatt ein Brief vom Anwalt ,wir sind grad 13 Tage überfällig. Aber mit der neuen Adresse der Verkäuferin .Jetzt haben wir sie kontaktiert , und wieder war es ihr Sohn , der darauf bestand. muss nicht erst ein Mahnschreiben kommen , bevor man mit Anwaltsschreiben und hohen gebühren (300€ ) kommt ?
nun meine Frage , ist dieser Vertrag rechtsgültig ( unter bedrohung )und auch das schreiben des Anwalts ? müssen nicht wege eingehalten werden ?
Hier müsst ihr unbedingt einen Anwalt einschalten. Zum einen, weil diese Art von Mahnwesen nicht zulässig ist und zum anderen, um ihm zu zeigen, dass ihr euch nicht alles bieten lasst.
Gruß, Hulda aus Fulda
Danke
Wir waren heut beim Anwalt und der meinte nur kurz , wenn wir so blöd sind , Pech !!
wir vermuten , das er die familie kennt , ist hier nur ein kleines dorf !
aber dann werden wir uns wohl an einen anwalt in der stadt wenden müssen !
nochmals danke
Hallo,
das Öl gehört - wenn nicht anders vereinbart wurde - nicht zum Kaufpreis der Immobilie. Somit ist es im Eigentum der Verkäufer. Diese haben angeboten, dass Sie das Öl übernehmen können. Diesem haben Sie so zugestimmt und auch eine sofortige Zahlung zugesichert. Dies ist nicht geschehen, somit sind Sie in Verzug…
Ob ein Mahnschreiben eines Anwalts der richtige menschliche Weg ist, wage ich zu bezweifeln, aber die Vorgehensweise ist wohl nicht falsch. Es gibt Schuldner, die sich sonst nicht bewegen. Sie hätten den Verkäufern ihre Lage ja auch per Post mitteilen können…
Sie sollten das ÖL jetzt kurzfristig zahlen, sonst hätten Sie das Öl auch sofort kaufen müssen, denn ohne Öl bekommen Sie Ihre Bude im Winter nicht warm!
Grüße
Sorry, ich bin kein Anwalt, dazu kann ich nichts sagen. Nur eine Frage, warum wurde bezüglich des Heizöls keine Regelung im notariellen Kaufvertrag getroffen??? Der Preis für das Heizöl hätte nämlich auch die Grunderwerbsteuer gemindert … , da dieser Wert den Kaufpreis entsprechend für die Steuer reduziert.
Gruß
i73
Man kauft auch nicht jeden Tag ein Haus und mit solch einer problematik haben wir nicht gerechnet ! und schon gar nicht mit dieser agression des sohnes , und es war keine zwangsverseigerung !
Ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass es sich um eine Zwangsversteigerung gehandelt hat. Doch daher um so mehr die Frage, warum man sich nicht vorher informiert??? Dafür stehen Notare sogar ohne Mehrkosten zur Verfügung!
Das soll jetzt kein Vorwurf sein, aber es ist für mich nur sehr schwer nachzuvollziehen.
Gruß
i73
Das ganze ging auch erst nach Kauf bei der Schlüsselübergabe los ! Da ging es mit der Bedrohung los und er wollte gleich am nächsten Tag das Öl abpumpen lassen , es war im November , und wenn man einen Tank leerpumpt , muss man mit rechnen , das die Heizung dann auch kaputt geht , wenn man nicht eine firma beauftragt , die den Tank dann auch komplett reinigt ,und das geht nicht von jetzt auf gleich , laut Anwalt , ist das Öl , welches sich beim Kauf im Tank befindet Eigentum des Käufers ! Er hat hier auch diebstahl begangen , aber das ist jetzt nicht so wichtig ! ( Heizungskörper abgebaut , viele Pflanzen ausgebuddelt , wir sind nun in der nachweispflicht ,Klasse , wer hat schon Fotos von sämtlichen Pflanzen wenn man sich ein Haus Kauft !und noch so einige andere kleinigkeiten ! Selbst beim Notar wurden noch einige andere Sachen versucht , aber dieser hatte ihm dann gesagt , was er so alles möchte geht nicht , und er solle sich doch bitte raus halten , es ist ja nicht sein haus !
Oje, was ne verfahrene Situation. Leider keine Idee, außer selbst ne Anwältin zu nehmen. ja, ich denke auch, dass erstmal gemahnt werden muss etc.
Die scheinen nicht sprechkompetent und -bereit zu sein. Da hilft wohl nur offizielles Miteinander. Dennoch viel Erfolg und hoffentlcih seid ihr nach Unfall wenigstens gesund!
Wenn ein Fälligkeitsdatum vereinbart worden ist, tritt der Verzug und somit ein Säumnisschaden wie die Anwaltskosten sofort ein. Bedrohung liegt nicht vor, denn Sie hätten ein anderes Objekt kaufen können, und Sie sind nicht körperlich oder psych. bedrängt worden.