Vertagsrecht bei Online Anmeldung für eine Weiterbildung

Hallo,

Ich habe mich bei einer Schule (IAK Berlin) für eine Weiterbildung online angemeldet, aber habe nie von denen eine Bestätigung bekommen, sowiie Unterichtsunterlagen. Also es wurden keinerlei Serviceleistungen von denen eingehalten , so dass ich die Ausbildung auch nicht wirklich hätte durchführen können . Nach knapp 1. Jahr schreiben mich an mit einer Mahnung für den offen Betrag den ich für die Ausbildung zahlen soll. Die hatten mich seit der online Anmeldung nicht vorher kontaktet.

Ich habe die Kurse weder besucht und auch nichts Unterschrieben. Dies ist der link zur Anmeldung und den Geschäftsbedingungen… Es handelt sich hier um ein 3 Wöchigen Weiterbildung zur Musiktherapeutin mit dem Betrag von 3500 Euro.

http://www.iek-berlin.de/ausbildungen/musiktherapie-ausbildung-klangmasssage-klangtherapie-ausbildung-berufsbegleitend-klangtherapeutin-ausbildung-musiktherapeutin-musiktherapeuten-ausbildung/

Kann mir da jemand weiterhelfen??
Ich sende acuh gerne noch weitere Infos wenn es nötig (-:

[email protected]

Hallo birte,

ich würde der Schule ein Mail schicken mit der dringenden Bitte, dir Folgendes (in einem Mail) zeitnah (also Termin setzen!) zuzuschicken:

  • die von dir unterschriebene Anmeldung
  • die von dir abgezeichnete / unterschriebene Anwesenheitsliste bei den Exkursionen (Musiktherapiepraxis, Klangwerkstatt, Instrumentenbau)
  • die von dir abgezeichnete / unterschriebene Anwesenheitsliste bei den 3 Intensivwochen.

Also: Alles anfordern, wo deine Unterschrift stehen müsste!
Dann kannst du sehen, ob die IAK Berlin etwas schickt und wenn ja, ob die Unterschrift von dir ist.

Ich wünsche dir Erfolg bei deinen Bemühungen! :+1:

Gruß

dafy

Hallo

In den AGB steht folgendes:
„Unsere Ihnen im Internet unterbreiteten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit diesen geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich zu einer unserer Ausbildungen verbindlich anzumelden. Sobald Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit dieser (also mit der Anmeldebestätigung) ist der Ausbildungsvertrag zwischen uns zustande gekommen.“

Viele Grüße

Wo soll die bitte herkommen bei einer Online-Anmeldung? Und was soll diese Forderung bezwecken?

Wie kommst Du darauf, dass eine Zahlung nicht erforderlich ist, wenn man sich zwar anmeldet, aber nicht teilnimmt?

Kann es sein, dass Du das Wörtchen ‚Online‘ übersehen hast?

Hallo einsamer_rufer,

auch bei online-Anmeldungen - ich bin des Lesens durchaus mächtig! - muss etwas - sprich eine Anmeldebestätigung - vorliegen, denn sonst könnte ja jeder behaupten, man hätte sich bei Institut a, b, c,… online angemeldet und müsste daher zahlen - geht das rechtlich in Deutschland?

Offensichtlich liegt ja keine Anmeldebestätigung vor – die dann das Ganze verbindlich machen würde!

Daher auch der Hinweis - den du wohl überlesen hast - die Unterschrift bei Anwesenheitstagen (Intensivwochen und Exkursionen) vorzulegen.
Bei körperlicher Anwesenheit - und darum handelt es sich - so man alles der Schule genau gelesen hat - wird grundsätzlich eine Anwesenheitsliste geführt - zumindest ist das Standard in Österreich bei allen Aus- und Fortbildungsinstituten in der Erwachsenenbildung.

Aja, Deutschland ist ja anders - sorry, habe ich wirklich übersehen…

Übrigens:
Wo sind denn deine konstruktiven Vorschläge als Hilfe für die Fragende?

Habe ich die überlesen?

Wenn ja, entschuldige ich mich in aller Form,
wenn nein, reiche sie doch bitte nach!

Gruß

dafy

Und was hat die Anwesenheit bzw. Nichtanwesenheit mit dem Vertrag zu tun?
Ich kenne zig Leute, die in einem Fitnessstudio sind und zahlen müssen, ohne dort hinzugehen.

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Ergänzung: Und zur Anmeldebestätigung: Post dieses „Instituts“ (in drei Wochen zum Musiktherapeuten… wer’s glaubt) würde von meinem Postanbieter im Spam-Ordner landen. Vielleicht hat der TE da nicht richtig reingeschaut. (von Anmeldebestätigung per Post steht da ja nix)

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Das ist schlicht und einfach Unsinn.
Genauso wenig wie man beim Bäcker irgendwas unterschreiben muss, muss man das bei Onlineverträgen - wenn das Gesetz nicht eine spezielle Form vorschreibt (wie etwa bei Grundstücksgeschäften o.ä.). Und ich glaube Dir jetzt einfach mal nicht, dass das in Ö anders ist.
Ebenso muss auch keine Bestell- oder Anmeldebestätigung erzeugt werden (auch wenn das die meisten Versender so machen). Die ‚Antwort‘ kann auch das Eintreffen der Ware sein. Und Du kannst mir nicht erzählen, dass eine derartige Bestätigung in Ö Vorschrift ist und erst dadurch ein Vertrag entsteht.

Du verwechselst wieder mal - wie so viele Laien - die Rechtslage mit der Beweislage. Im übrigen passt Deine Logik auch nicht. Wenn der Anbieter eine Bestätigung verschickt, hat er immer noch keinen Beweis in der Hand, sondern nur der Besteller. Und was soll der hier mit sowas anfangen?

Habe ich irgendwas anderes behauptet?

Wie kommst Du darauf, dass die existieren müssen? Und was soll das Fehlen beweisen? Wie ich Dir schon schrieb: ob eine Teilnahme stattfand oder nicht hat GENAU NICHTS mit einer Zahlungspflicht zu tun. Und auch das ist in Ö mit Sicherheit GANZ GENAUSO!

Es ist bereits konstruktiv, Unsinn zu korrigieren.

Wann hast Du dort angerufen und was hat man Dir gesagt?

So für alle, die mich glauben korrigieren zu müssen:

darum geht es ja:
In den AGB steht - http://www.iek-berlin.de/agb/

Sobald Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit dieser ist der Ausbildungsvertrag zwischen uns zustande gekommen. Für die Überweisung der Teilnahmegebühr warten Sie bitte die Rechnung ab. Eine Einladung zur Ausbildung mit nochmaliger Ausbildungsortangabe erhalten Sie rechtzeitig kurz vor Beginn der Ausbildung auf dem Postwege.

Sind diese Punkte der AGB von Seiten des IAK Berlin so erfüllt worden?
Schließlich haben bei einem Vertrag beide Vertragspartner etwas zu erfüllen!
Laut Fragestellerin wurden diese Punkte eben nicht erfüllt.
Also Anmeldung, dann Sendepause und dann Geldforderung ohne Leistung?

Und jetzt dürft ihr - nach dem Lesen der gesamten! AGB

  • gerne weiter über mich herfallen oder doch endlich
  • konstruktive Hilfen für Birte anbieten!

Gruß

dafy

Hallo hawethie,

bitte mach einen Blick in die ABG http://www.iek-berlin.de/agb/, dort steht

Sobald Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit dieser ist der Ausbildungsvertrag zwischen uns zustande gekommen. Für die Überweisung der Teilnahmegebühr warten Sie bitte die Rechnung ab. Eine Einladung zur Ausbildung mit nochmaliger Ausbildungsortangabe erhalten Sie rechtzeitig kurz vor Beginn der Ausbildung auf dem Postwege.

Das ist doch deutlich genug, oder etwa nicht?

Und:

Es sind 3 Wochen mit einander = „Intensivwochen“ und dazu jede Menge Selbststudium.
Bei den Intensivwochen muss man also die jeweiligen Bereiche aus dem Selbststudium vorher absolut genau durchgearbeitet haben, denn sonst hat man massivste Probleme bei Verstehen dessen, was dann vorgetragen wird.

Gruß

dafy

Da steht schriftlich.
Da steht nix von „per Post“.
Also geht die Anmeldebestätigung auch per E-Mail.
Die Einladung zur Ausbildung…, die auf dem Postweg verschickt werden soll, wird nicht gekommen sein, da die Kursgebühr ja nicht bezahlt wurde.

Allerdings lässt sich das ja überprüfen, ob die Bestätigung verschickt wurde.

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Das haben hier alle außer Dir getan. Du hast nur Unsinn verbreitet.

Vielleicht liest Du einfach mal, was man unter ‚Schriftform‘ versteht:


Zitat: „Für die privatrechtlich vereinbarte Schriftform gelten teilweise andere Regeln als für die gesetzliche Schriftform: Hierbei reicht i. d. R. auch eine telekommunikative Übermittlung über E-Mail oder Telefax aus.“

Wirklich äußerst konstruktiv und hilfreich Deine Aussagen hier.