wie könnte man in einem notariellen Kaufvertrag den Zeitpunkt des Übergangs Nutzen/Lasten formulieren, wenn dieser noch nicht exakt feststeht?
Hintergrund wäre z.B. ein Hausverkauf wegen gleichzeitigem Neubau. Die Bank für die neue Fianzierung möchte sicher sein, das das alte Haus verkauft wird. Deshalb früher Vertragsabschuss.
Aber der Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus und der damit verbundene Umzug kann naturgemäß nicht immer exakt garantiert werden.
Würde gerne vor Notartermin zur Vorbesprechung ein paar Meinungen einholen.
beim Verkauf eines Hauses wird ein erklecklicher Prozentsatz des Kaufpreises als Gebühr für den Notar fällig.
Für dieses Geld darf man den Notar auch ein wenig arbeiten lassen - da gehört eine ausführliche Beratung und das Ausformulieren des Kaufvertrages nach den Wünschen des Verkäufers dazu.
Ich würde mich hier also nicht lange herumtreiben sondern den Profi seine Arbeit machen lassen…
Für dieses Geld darf man den Notar auch ein wenig arbeiten
lassen - da gehört eine ausführliche Beratung und das
Ausformulieren des Kaufvertrages nach den Wünschen des
Verkäufers dazu.
Nein. Der Notar setzt zwar auf Wunsch den Vertrag auf und muß auch über dessen rechtliche Tragweite informieren und belehren - aber nicht einseitig zugunsten einer Partei. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Es ist daher grundsätzlich nicht sein Job sicherzustellen, dass eine bestimmte Seite (hier der Verkäufer) ihre Parteiinteressen möglichst gut realisiert bekommt. Für die Beratung im Parteiinteresse gibt es Rechtsanwälte. Und wenn es substantielle Parteiinteressen zu schützen gibt, dann schaltet man zusätzlich zum Notar einen eigenen Rechtsanwalt ein.
Aber ich denke jetzt nicht unbedingt, dass es hier eines besonderen einseitigen Rechtsberatung bedarf, jedenfalls wenn man die Frage liest. Es einfach um die passende Gestaltung.
wie könnte man in einem notariellen Kaufvertrag den Zeitpunkt
des Übergangs Nutzen/Lasten formulieren, wenn dieser noch
nicht exakt feststeht?
Man kann den Übergang z.B. vom Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig machen, z.B. davon, dass der Verkäufer dem Notar schriftlich mitteilt, dass er ausgezogen ist.
Als Käufer allerdings würde ich eine derart flexible Gestaltung des Übergangszeitpunkts nicht akzeptieren. Denn meist ist man doch als Käufer darauf angewiesen, dass die neue Bleibe zu einem bestimmten Zeitpunkt definitiv zur Verfügung steht - sei es, weil sonst die Finanzierung zusammenklappt, sei es, weil einem die bisherige Unterkunft gekündigt worden ist, oder sei es weil man zu einem bestimmten Termin bei einem neuen, weit entfernten Arbeitgeber anfangen muß und dann auch gern vor Ort einen Platz zum Schlafen hätte, o.ä.
Wenn man aber dem Käufer z.B. anbietet, ihn von allen Mehraufwendungen freizustellen, die ihm entstehen, wenn die Mitteilung des Verkäufers nicht bis zu einem bestimmten Termin vorliegt, ist manch ein Käufer sicher kompromißbereit …
leider wurde im Bekanntenkreis die Erfahrungen gemacht,
das ein Notar nicht alles weis für sein Geld.
(Neuer Vertrag war notwendig)
Deshalb würde ich gerne mit ein Wenig Vorkenntnis/Ideen
zum Termin gehen.
mfg
Tom
Hallo,
beim Verkauf eines Hauses wird ein erklecklicher Prozentsatz
des Kaufpreises als Gebühr für den Notar fällig.
Für dieses Geld darf man den Notar auch ein wenig arbeiten
lassen - da gehört eine ausführliche Beratung und das
Ausformulieren des Kaufvertrages nach den Wünschen des
Verkäufers dazu.
Ich würde mich hier also nicht lange herumtreiben sondern den
Profi seine Arbeit machen lassen…
Man kann den Übergang z.B. vom Eintritt eines bestimmten
Ereignisses abhängig machen, z.B. davon, dass der Verkäufer
dem Notar schriftlich mitteilt, dass er ausgezogen ist.
Guter Ansatz aus meiner Sicht.
Als Käufer allerdings würde ich eine derart flexible
Gestaltung des Übergangszeitpunkts nicht akzeptieren.
Der hat kein Problem mit, gebe Dir aber recht, das er
in einem „normalen“ Fall auch keine Unsicherheit möchte.
Fehler passieren überall und können auch Notaren passieren, das will ich nicht bestreiten, aber in den meisten Fällen gibts Probleme deswegen, weil der Berater, egal ob Anwalt oder Notar, von den Mandanten nicht vollständig oder auch falsch informiert wird (und alles kann man dann auch wieder nicht erfragen).
Und wenn man sich schon nicht sicher ist, dann fragt man einen zweiten Profi und nicht Laien.
ganz genau so ist es, Käufer und Verkäufer
wollen es so.
Na wenn beide Parteien tatsächlich einig sind, dass sie das so haben wollen, und es nur noch darum geht, den übereinstimmenden Willen vernünftig zu Papier zu bringen, dann kann wohl in der Tat auch der Notar das erledigen.