Vertan, vertan sprach der Hahn

Hallo!

Ich hätte da mal eine Frage, die mich brennend interessiert:

Bsp.:
Ein Bankangestellter soll eine Kreditanfrage bearbeiten.
Ihm werden die Unterlagen zur Prüfung auf Kreditwürdigkeit eingereicht, aber der guter Mann hat heute einfach mal keine Lust und überfliegt die Unterlagen nur. Hierbei unterfährt ihm ein Missgeschick:
Er greift also zur nächstbesten Gehaltsabrechnung und erwischt ausgerechnet die, auf der das Weihnachtsgeld verzeichnet ist - er nimmt jedoch an, dass es sich um das ganz normale Monatsnettoeinkommen handelt.

Durch diesen Fehler (und NUR durch diesen Fehler - das Gehalt wäre sonst nicht für einen Kredit ausreichend gewesen) bekommt der Antragssteller das Geld überwiesen, kauft sich direkt ein tolles neues Auto (o.ä.) und merkt dann auf einmal, dass er die Raten ja gar nicht bezahlen kann…

Was würde in solch einem Fall passieren???
Im Grunde hat der Antragssteller ja nichts falsch gemacht, oder?

Und was bitteschön passiert mit dem Bankangestellten?
„kann ja mal passieren“ greift in diesem Falle nicht, oder?

Danke schonmal im Voraus!

)

Hallo Annabella,

dem Kreditnehmer würde wohl der Kredit gekündigt werden nach zwei Raten Rückstand, wattsollsein.

Somit der Gesamtkredit fällig, Pfändung irgendwann, wenn schickes Auto oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, isses wech.

Halt das übliche, Schufa undsoweiter…

Der Bankangestellte, der blöd genug ist, zur Prüfung der Bonität erstens nur einen Gehaltszettel zu Rate zu ziehen und der zweitens selbigen nicht zu lesen imstande ist (Weihnachrsgeld steht meistens irgendwo gesonders als Zuwendung o.a.) würde wohl aufgrund mindestens grober Fahrlässigkeit von seinem Arbeitgeber belangt werden.

Das könnte man u. U. mal im Arbeitsrechtsbrett eins tiefer mal nachfragen.

Dann wiederum geschähe es einer Bank, die eine Kreditanfrage von nur einem einzigen, zudem noch total bescheuerten Angestellten eigenverantwortlich prüfen läßt, aber sowas von dermaßen recht, auf ihrem Kredit sitzenzubleiben.

Theoretisch denkbar wäre, dass eben nicht nur der eine Bankangestellte, sondern gleich der ganze Saftladen einen ganz schlechten Tag erwischt hatte (Vollmond?).

Was denn aber eher in unser Esobrett gehörte.

Oder, ebenfalls denkbar, die Bankzentrale hat allen Angestellten zum Monatsende gekündigt und man rächt sich so an seinem ehemaligem Arbeitgeber.

Wenn die dann geschlossen in Richtung Sahel-Zone oder so auswandern hernach, warum nicht. Die Mühe, sich hierzulande um einen neuen Job zu kümmern, können die sich ja dann eh sparen.

Gruß an die umgekehrte Namensvetterin

Awful Annie

Hallo,

Was würde in solch einem Fall passieren???
Im Grunde hat der Antragssteller ja nichts falsch gemacht,
oder?

auf den Kreditvertrag zwischen Bank und Kunden hat die fehlerhafte Bonitätsprüfung keinerlei Auswirkung. Kann der Kunden die Raten nicht zahlen, wird vollstreckt. Ggf. ist weniger zu vollstrecken, als angenommen.

Und was bitteschön passiert mit dem Bankangestellten?
„kann ja mal passieren“ greift in diesem Falle nicht, oder?

Was passiert mit einem Angestellten, der (erstmals, zum wiederholten Mal, ständig) einen Fehler macht? Diese Frage ist wohl kaum zu beantworten.

Gruß

S.J.

Hallo Annabella,

Anni hat ja alles schon beantwortet. Bleibt mir nur eins, was ich dazu sagen will.

Wenn ich Kredit aufnehmen will, um mir z.B. ein teures Auto kaufen zu können, weiß ich doch, wieviel ich mir im Monat dafür an Raten leisten kann oder auch nicht leisten kann. Diese Verantwortung kann keiner an die Bank abgeben. Das ist der Rest an Verantwortung, der bei dem bleibt, der einen Kredit überhaupt beantragt, obwohl er weiß, dass er nicht über soviel Geld verfügt, um die Raten regelmäßig zu zahlen.

Ich bin sicher kein Freund von Bankern, aber der muss ja einen total schlechten Tag erwischt haben! :smile:

Liebe Grüße
Ina

Hi Ina!

Wenn ich Kredit aufnehmen will, um mir z.B. ein teures Auto
kaufen zu können, weiß ich doch, wieviel ich mir im Monat
dafür an Raten leisten kann oder auch nicht leisten kann.

obwohl er weiß, dass er nicht über
soviel Geld verfügt, um die Raten regelmäßig zu zahlen.

Nein, es gibt leider viele Menschen, die eben DAS nicht wissen! Bzw. ist es denen nicht bewusst. Es gibt ja auch genügend Menschen ohne Hausverstand…

Im Grunde hat der Antragssteller ja nichts falsch gemacht,
oder?

Definiere bitte einmal „falsch“. Ich persönlich - das ist natürlich Ansichtssache - halte es für einen schweren Fehler, einen Kredit aufzunehmen, den ich nicht bedienen kann.

Deine Frage zielt wohl darauf ab, ob denn der Darlehensnehmer nun besser steht, weil der Bankangestellte etwas falsch gemacht habe. Die Antwort darauf ist ganz eindeutig: rechtlich gesehen nicht! Wir einen Darlehensvertrag abschließt und das Geld ausbezahlt bekommt, muss es zurückzahlen.

Wenn man diese Sache hier vernünftig regeln will, empfiehlt sich wohl ein offenes Zugehen auf die Bank. Meine persönliche Idee wäre: Das Auto wird verkauft. Da es noch so neu ist, wird man damit einen Großteil des Kredits bedienen können. Für die Restsumme wird die Bank hoffentlich niedrigere Raten gewähren. So kommt sie am sichersten an ihr Geld, und dem Schuldner bleiben Gericht, Zwangsvollstreckung und Schufa erspart. Aber: Ich bin kein Bänker und weiß nicht, wie realistisch das ist.

Levay

Vier-Augen-Prinzip
Hallo,

ich habe einmal bei solchen Entscheidungen etwas vom Vier-Augen-Prinzip gehört.

Christian

Hallo!

Ja schon, aber für die eigene Unfähigkeit kann man nicht andere verantwortlich machen. Nicht einmal eine Bank.

Aus der Praxis gesprochen kann ich sagen, dass allerdings genau das Argument eines der häufigsten Einwendungen der Schuldner vor Gericht ist, obwohl diese rechtlich nicht schlüssig ist.

Mir wurde schon oft eingewendet: Der Darlehensnehmer wurde durch falsche Beratung etc… in die Irre geführt, bei richtiger Belehrung wäre der Vertrag nicht abgeschlossen worden, das Darlehen hätte nicht gewährt werden dürfen etc. Daher ist der Vertrag nichtig und wird überdies wegen Arglist und Irrtum angefochten und daher wird Klagsabweisung beantragt.

Wenn überhaupt eine solche Vertragsanfechtung durchgeht (was mir persönlich erst einmal in einem Extremfall untergekommen ist), dann führt dies ja nicht zur Klagsabweisung, sondern aus der Nichtigkeit des Vertrages resultiert die Pflicht zur Rückzahlung auf Grund unrechtmäßiger Bereicherung.

Einmal ist mir da folgendes untergekommen: ich hab ein unbesichertes Darlehen eingeklagt mit vertraglicher Verzinsung 3,9%. Eingewendet wurde Irrtum und die Vertragsanfechtung erklärt. Dies hat der Gegenvertreter dann zu Beginn der Verhandlung der Länge und Breite nach ausgeführt, was die Bank nicht alles angestellt hat und wie arm da nicht der Darlehensnehmer war. Ich hab daraufhin (außer Protokoll) geantwortet, dass ich den Irrtum außer Streit stellen könnte, dann stütze ich mich auf Bereicherung und dehne die Klage auf die gesetzlichen 4% Zinsen aus, die ich für einen Bereicherungsanspruch kriege. Der Beklagtenvertreter hat kurz geschluckt und die Klage anerkannt. Ich hab dafür dann mit ihm eine Zahlungsvereinbarung abgeschlossen. (Anm.: dass die 3,9% mit Zinseszinsen waren und die 4% ohne ist keinem aufgefallen:wink:)

Gruß
Tom

Hallo,

Ich hätte da mal eine Frage, die mich brennend interessiert:

oder die Antwort darauf…?

Wie erwähnt hat der Irrtum für den Kreditnehmer keine besonderen Folgen. Kann er die Raten zahlen, ist alles gut, kann er nicht zahlen, wird gekündigt bzw. verwertet. Halt alles so wie immer.

Was den Mitarbeiter angeht wird das sicherlich auch keine Folgen haben, wenn es denn ein Einzelfall war. Dies ist allein schon deshalb der Fall, weil der Mitarbeiter eine Kreditentsheidung alleine gar nicht treffen konnte; in Kreditinstituten gilt grundsätzlich und ohne Ausnahme das vier Augen-Prinzip, d.h. jeder Vorgang, jeder Vertrag, jede Zahlung, einfach alles geht über den Tisch von mindestens zwei Personen.

Derjenige, der die zweite Unterschrift leistet, eine Buchung freigibt usw. richtet seine Aufmerksamkeit in der Regel nach der bisherigen Leistung des vorlegenden Mitarbeiters. Bei einem Junior wird man im Zweifel jede Zahl nachrechnen und jedes Satzzeichen überprüfen, während man sich bei einem langjährigen Mitarbeiter, der für gründliche und gewissenhafte Arbeit bekannt ist, auf einen groben Überblick beschränken kann.

Wenn nun auch dem ansonsten gewissenhaften Mitarbeiter ein Mißgeschick passiert (letzter Arbeitstag vor dem Urlaub, Partner im Krankenhaus, Arbeitsüberlastung), kann es natürlich passieren, daß dem prüfenden Mitarbeiter der Fehler durchrutscht und das Unglück seinen Lauf nimmt. Damit ist der Fehler aber nicht nur dem „ausführenden“ Mitarbeiter zuzurechnen, sondern auch dem kontrollierenden.

Und was bitteschön passiert mit dem Bankangestellten?
„kann ja mal passieren“ greift in diesem Falle nicht, oder?

Warum nicht? Jeder macht mal Fehler, logischerweise also auch ein Bankangestellter.

Gruß
Christian

Danke für die Antworten…!

Somit hat sich die Frage ja geklärt :smile: