Also mal angenommen die Polizei bekommt eine private Festplatte einer Person und gibt sie zuerst über ein Jahr lang nicht wieder her und dann vertauscht sie die Festplatten irgendwie und ne falsche Person bekommt ne falsche Festplatte, so das natürlich private Daten an eine fremde Person gehen. Was ist da rechtlich möglich? Kann man Schadensersatz oder ähnliches fordern?
Moin, Marcel,
Kann man Schadensersatz oder ähnliches fordern?
es dürfte schwierig werden, den entstandenen Schaden zu beziffern. Schmerzensgeld gibt es jedenfalls nicht.
Gruß Ralf
Was hat man denn ansonsten für rechtliche Möglichkeiten wenn die privaten und sehr persönlichen Daten von einem selber ohne Zustimmung jemand anderem gegeben werden?
Was hat man denn ansonsten für rechtliche Möglichkeiten wenn
die privaten und sehr persönlichen Daten von einem selber ohne
Zustimmung jemand anderem gegeben werden?
Das ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Schau mal hier:
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__43.html
Die Liste ist sehr lang, aber ich weiss nicht ob der besprochene Fall darunter fällt.
Grüße,
Anwar
Hi Marcel,
Was hat man denn ansonsten für rechtliche Möglichkeiten wenn
die privaten und sehr persönlichen Daten von einem selber ohne
Zustimmung jemand anderem gegeben werden?
Dienstaufsichtsbeschwerde. Dann kriegt der Schuldige Verantwortliche Letzte in der Kette halt einen Anschiss.
Gruß Ralf
In einem solchen Fall ist ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung möglich, § 839 BGB.
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Und wen genau müsste man in so einem Fall anzeigen? Wer ist denn schuld wenn wegen eines gerichtlichen Verfahrens überprüfte Festplatten, dem falschen Besitzer zurück gegeben wurden? Wahrscheinlich muss es da ja auch schon von Anfang an Probleme gegeben haben, da sie von der Staatsanwaltschaft über ein Jahr lang nicht frei gegeben wurde obwohl das Verfahren schon nach 6 Monaten eingestellt wurde.
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