Ich habe gerade weite runten das Zitat gelesen:
"1. Strafverfahren
Vergewaltigung ist ein Verbrechen (und nicht nur ein Vergehen), was dazu führt, dass im Fall einer Anklageerhebung dem Beschuldigten (dann dem Angeschuldigten bzw. Angeklagten) ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Den wird der Angezeigte nicht bezahlen müssen, nicht einmal dann, wenn er verurteilt wird."
Das ist mir gerade vollkommen neu. Man bekommt bei Strafverfahren immer umsonst einen Anwalt gestellt?
Vergewaltigung ist ein Verbrechen (und nicht nur ein
Vergehen), was dazu führt, dass im Fall einer Anklageerhebung
dem Beschuldigten (dann dem Angeschuldigten bzw. Angeklagten)
ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Den wird der Angezeigte
nicht bezahlen müssen, nicht einmal dann, wenn er verurteilt
wird."
Das ist mir gerade vollkommen neu. Man bekommt bei
Strafverfahren immer umsonst einen Anwalt gestellt?
Mir auch.
Man kann sich doch einen Anwalt aussuchen! Rolf Bossi war doch kein Pflichtverteidiger!
Aber irgendwie bekommen Angeklagte auch dann einen Verteidiger, wenn sie garkein Geld haben, das stimmt schon.
jeder Anwalt kann vom Amtsgericht als Pflichtverteidiger bestellt werden. Hat man allerdings genügend Geld um die Anwaltskosten zu begleichen, kann man den Anwalt seines Vertrauens aussuchen. Wie genau das abläuft kannst Du hier:
Ich schrieb ja, dass die Anklage eines Verbrechens (und nicht eines Vergehens) dazu führt, dass der Pflichtverteidiger bestellt wird. Bereits daraus ergibt sich, dass es eben Fälle gibt, in denen der Staat keinen Verteidiger stellt.
Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig ist, und das ergibt sich aus § 140 StPO:
Aber irgendwie bekommen Angeklagte auch dann einen
Verteidiger, wenn sie garkein Geld haben, das stimmt schon.
Nein, das stimmt so eben nicht. Wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, bekommt der Angeklagte auch keinen Pflichtverteidiger, da mag er arm sein wie eine Kirchenmaus.
„Den wird der Angezeigte
nicht bezahlen müssen, nicht einmal dann, wenn er verurteilt
wird.“
Das ist mir gerade vollkommen neu.
Das musst Du Dir auch nicht unbedingt merken, weil es natürlich barer Unsinn ist. Der Pflichtverteidiger erhält aus der Staatskasse einen geringeren Satz als im Regelfall, den Rest kann er dem Angeschuldigten in Rechnung stellen. Und auch der Staat holt sich das Geld im Fall der Verurteilung wieder. Oder besser: Er versucht es jedenfalls mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln.
Nach Verurteilung bekommst Du die Rechnung von der
Staatsanwaltschaft mit den Prozesskosten zusammen.
Wenn man zB wegen Mord in Tateinheit mit Beleidigung angeklat ist und für den Mord freigesprochen wird, aber wegen der Beleidigung verurteilt wird, muss man dann trotzdem die gesammten Prozesskosten tragen?