Verteilerkasten auf Grundstück

Hallo,

nehmen wir einmal an, jemand kauft ein Grundstück…

Auf dem Grundstück steht ein Verteilerkasten eines großen deutschen Telekommunikationsanbieters. Der Vorbesitzer des Grundstückes, die Gemeinde, weiß nichts von einem Verteilerkasten. Und auch das Grundbuch besagt, dass das Grundstück lastenfrei ist.

Nehmen wir außerdem an, dass der Telekommunikationsanbieter der Meinung ist, dass die Gemeinde vergessen hat den Kasten im Grundbuch einzutragen. Dies ist aber unbedeutend, da der Kasten schon vor 1988 auf dem Grundstück aufgestellt wurde.

Wäre der Telekommunikationsanbieter verpflichtet den Kasten zu entfernen?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße

F.

Hallo,

Auf dem Grundstück steht ein Verteilerkasten eines großen
deutschen Telekommunikationsanbieters. Der Vorbesitzer des
Grundstückes, die Gemeinde, weiß nichts von einem
Verteilerkasten. Und auch das Grundbuch besagt, dass das
Grundstück lastenfrei ist.

Das „Verteilerkastenrecht“ muß nicht zwingend im Grundbuch eingetragen sein. Es sind andere Möglichkeiten denkbar (ich bin da nicht umfassend informiert).

Nehmen wir außerdem an, dass der Telekommunikationsanbieter
der Meinung ist, dass die Gemeinde vergessen hat den Kasten im
Grundbuch einzutragen.

Dazu müsste es eine Genehmigung des damaligen Eigentümers geben. Im Übrigen lässt normalerweise der Leitungsbetreiber die Rechte im Grundbuch eintragen.

Dies ist aber unbedeutend, da der
Kasten schon vor 1988 auf dem Grundstück aufgestellt wurde.

Die Begründung hierfür ist?

Wäre der Telekommunikationsanbieter verpflichtet den Kasten zu
entfernen?

Zunächst wäre das Telekommunikationsunternehmen verpflichtet nachzuweisen, daß ein Recht besteht. Wie wäre es mit einer höflichen Anfrage dort?

Gruß
Jörg Zabel

Welches Bundesland?

Hallo Jörg,

Dazu müsste es eine Genehmigung des damaligen Eigentümers
geben. Im Übrigen lässt normalerweise der Leitungsbetreiber
die Rechte im Grundbuch eintragen.

Dies ist aber unbedeutend, da der
Kasten schon vor 1988 auf dem Grundstück aufgestellt wurde.

Die Begründung hierfür ist?

Die Begründung habe ich auch nicht verstanden. Das war das Argument des Telekom.Anbieters…

Zunächst wäre das Telekommunikationsunternehmen verpflichtet
nachzuweisen, daß ein Recht besteht. Wie wäre es mit einer
höflichen Anfrage dort?

Die Anfrage erfolgte bereits. Es wurde uns nur mitgeteilt, dass die Gemeinde wohl versäumt haben muss, es im Grundbuch eintragen zu lassen. Außerdem spielt es keine Rolle, weil der Kasten da bereits seit 1988 steht ?!

Viele Grüße
F.

Welches Bundesland?

Niedersachsen

Klingt ein wenig nach: Vor der ersten Postreform, wo das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen zuständig war.

Vielleicht gabs da eine andere Rechtsgrundlage wie heute und die hat Bestandsschutz?

Gruss HighQ

Die Frage ist,unter welchem Recht der Verteilerkasten errichtet wurde.Noch zu Zeiten des Staatlichen ??
-dann gelten Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Sondervermögen ) und den Kommunen.
Beim Tiefbauamt der jeweilgen Kommune wurde lediglich ein Aktenvermerk darüber angelegt.

Zu Zeiten der privaten Telekom muss es einen Vertrag und eine dingliche Sicherung im Grundbuch geben.

Unabhängig davon kann der Eigentümer eines Grundstückes natürlich die Beseitigung verlangen.Dabei können aber Kosten auf ihn zukommen,wenn der Leitungsnetz-Betreiber einen erhöhten Aufwand für die Beseitigung geltend macht.

Hallo,

lies mal hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/912.html

Die Rente für 0,25m² dürfte übrigens gegen 0 gehen…

Grüße
Lumpi

Welches Bundesland?

Niedersachsen

Sorry, dann muß ich passen. Bei Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Meck-Pomm und Brandenburg gabs für Altrechte einige Sonderbestimmungen. aber bei Niedersachsen ist mir da nicht bekannt.

Wurde denn schonmal in das alte Papiergrundbuch geschaut (nunmehr ist ja alles umgeschrieben in EDV), ob mal ein Recht eingetragen war welches vielleicht versehentlich gelöscht oder falsch eingetragen/abgeschrieben wurde?

ml.