Hallo,
nehmen wir einmal an, jemand kauft ein Grundstück…
Auf dem Grundstück steht ein Verteilerkasten eines großen deutschen Telekommunikationsanbieters. Der Vorbesitzer des Grundstückes, die Gemeinde, weiß nichts von einem Verteilerkasten. Und auch das Grundbuch besagt, dass das Grundstück lastenfrei ist.
Nehmen wir außerdem an, dass der Telekommunikationsanbieter der Meinung ist, dass die Gemeinde vergessen hat den Kasten im Grundbuch einzutragen. Dies ist aber unbedeutend, da der Kasten schon vor 1988 auf dem Grundstück aufgestellt wurde.
Wäre der Telekommunikationsanbieter verpflichtet den Kasten zu entfernen?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
F.