Hallo Ihr Lieben,
meine Freundin erzählte mir, daß bei ihr Warmwasseruhren vorhanden sind und diese auch korrekt abgerechnet werden, aber: Kaltwasser geht über Personenschlüssel wobei Waschmaschine und Geschirrspüler als jeweils 1 Person gelten. So hat sie mit ihrem Sohn für 4 Personen zu zahlen. Ich habe ähnliches noch nie gehört, was meint ihr dazu???
Gruß Petra
Hi Petra,
wahrscheinlich hast du es schon geahnt: Waschmaschine und Spülmaschine sind eindeutig keine Personen. Was der Vermieter sich dabei denkt ist mir schleierhaft.
Gruß
Dagmar
Hallo Dagmar,
ich wollte sicher gehen. Bin aber zu lange aus dem Job um mich noch an die Gesetzesgrundlagen zu erinnern. Kannst du mir bitte aushelfen?
Gruß Petra
Hi Petra,
in den paar Büchern, die ich zu Hause habe, war leider keine Definition zu diesem Verteilerschlüssel zu finden, geschweige denn ein Hinweis auf Gesetztestexte. Einfach nichts. Tut mir leid, aber vorläufig kann ich damit nicht dienen. Vielleicht weiss aber ein anderer Experte etwas.
Gruß
Dagmar
grob unbillig
Hallo Petra,
soweit ich weiß, gibt es dazu keine speziellen Gesetzesgrundlagen, nur für die Heizkosten. Es gibt aber jede Menge Rechtssprechung zu diesem Thema.
Der oder die Umlageschlüssel können vom Vermieter nach eigenem Ermessen festgelegt werden, allerdings muß der Mieter einer Änderung der Umlageschlüssel während der Mietzeit zustimmen.
Wichtig ist, dass der vom Vermieter gewählte Umlageschlüssel nicht grob unbillig ist und dadurch einzelne Mieter unangemessen benachteiligt werden, was einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§242 BGB??) bedeuten würde.
Dies muss in diesem konkreten Fall geprüft werden. Wie waschen denn die anderen Mieter? Gibt es eine Gemeinschaftswaschmaschine im Keller? Wie werden die dort entstehenden Kosten umgelegt? Der Verbrauch einer Spülmaschine (die ja sicher nicht täglich läuft) ist im Vergleich zu einem Menschen vernachlässigbar.
Ich würde, sofern die Anzahl der Personen im Haus bekannt ist, selbst den zu zahlenden Betrag für Wasser nach Personenzahl errechnen und auch nur diesen zahlen.
Tschüs
Harald
Hallo Harald,
erstmal danke, werde es so weiterleiten. Vielleicht läßt sich daraufhin mit dem Vermieter reden.
Gruß Petra
Aber nun,
eine gesetzliche Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Kaltwasser gibt es nur in Neubauten seit mehreren Jahren, da dort der Uhreneinbau Pflicht ist. Hamburg ist als einzigstes Bundesland vorgeprescht und hat auch die Nachrüstung in Altbauten bis zum 30.09.2004 vorgeschrieben.
(Wohlgemnerkt hier geht es um die verbrauchsabhängige Abrechnung und nicht etwa um eine Verbrauchsabrechnung.
Grundsätzlich sind Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereibart. Also schauen was da drin steht. Mit der Unbilligkeit des Schlüssels ist das bisher vorgetragene weitgehend richtig.
Die Wasserabrechnung nach Personen ist an sich schon keine gerechte Verteilung, da der Personenverbrauch grundsätzlich sehr verschieden sein kann! Das mit der Waschmaschine ist ja noch irgendwie nachvollziehbar, obwohl hier auch keiner weiss, ob die Maschine viel verbraucht oder wenig und ob einer seine Wäsche eben nicht wäscht und der andere dafür gleich für seine woanders lebende Verwandschaft (durchaus kein Einzelfall) mit. Dann auch noch den Geschirrspüler einzurechnen, der doch weniger Wasser verschlingt als die Handwäsche? Und wenn modernere Maschinen evt. am Warmwasser angeschlossen sind?
Also der Schlüssel ist grob unbillig. In Ermangelung eines gerechten Schlüssels (z.B. Wasseruhren) kommt dann nur der Standartschlüssel „Nach der Verhältnis der Wohn- bzw. Wohn- und Nutzflächen zueinander“ in Betracht.
-( bent
Ps. Waschküchenwasser ist natürlich beim Münzzähler vorher abzuziehen usw.