Hallo,
nehmen wir einmal den fiktiven Fall an :
Ein Vermieter habe über Jahre wie folgt berechnet:
- einen Teil der Nebenkosten nach Anzahl der Personen,
- einen Teil gleichmäßig für jeden Haushalt/Wohnungseinheit und
- einen Teil, der dem Haushalt direkt zuordenbar ist (u.a. Abgasmessung der Etagenheizung) .
Das sei von allen Mietern auch problemlos akzeptiert gewesen.
Allerdings werde im Kleingedruckten der Mietverträge auf die vom Gesetzgeber vorgegebene Verordnung verwiesen. Die gibt den Verteilerschlüssel nach Wohnfläche vor.
Meine Fragen :
Darf ein einzelner Mieter, nachdem er die o.a. Verfahrensweise akzeptiert bzw anerkannt hat, die mit Hinweis auf den Mietvertrag zurückweisen ?
Darf der Vermieter nun alle Mieter auf den im Mietvertrag stehenden Verteilerschlüssel umstellen, nachdem er jahrelang einen andersartigen und - als Geschäftsgrundlage - akzeptierten Schlüssel angewendet hat ?
Vielen Dank im Voraus und Gruß
Karl