Verteilerschlüssel NKA fehlt

Hallo,
hier eine Frage für Fachleute „Nebenkostenabrechnung (NKA)“:
Eine Bekannte hat eine NKA erhalten und wollte diese überprüfen lassen.
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Verteilerschlüssel - lt. Vertrag also eine beigefügte Nebenkostenabrechnung - nicht ermittelt werden konnte, da die beigefügte NKA nicht mit dem Vertrag übergeben wurde.
Dieses wurde aber erst jetzt festgestellt - laut Vertragsunterschrift hat sie den Empfang bestätigt.
Mehrere Versuche beim Vermieter, ihn um Kopie diese vertragl. beigefügten NKA (Verteilerschlüssel) zu bitten, sind bisher fehlgeschlagen.
Der Vermieter bezieht sich auf den unterschriebenen Vertrag.
FRAGE: Wie kommt sie an die vertragl. beigefügte NKA, damit die vorliegende NKA korrekt überprüft werden kann?
MfG
Rene

Frage ist falsch gestellt.

Man muss den Verteilschlüssel kennen, der ergibt sich aus dem Mietvertrag und steht da drin. Anders macht es keinen Sinn.

Da muss man kein extra Blatt ausgehändigt bekommen und das dann quittieren. Das wäre z.B. die Hausordnung.

Und man kann doch eine NK-Abrechnung prüfen, denn der dort genannte Maßstab wird wohl der vereinbarte sein. Sonst fragt man mal Nachbarn.
es ist kaum anzunehmen, einzelne Mieter haben abweichende Verteilmaßstäbe.

Klar kann man vom Vermieter verlangen, den Schlüssel (den man ja angeblich oder tatsächlich vereinbart hat) genannt zu bekommen.
das ließe sich notfalls auch gerichtlich erzwingen.

seltsam ist das alles aber schon. Klingt nicht sehr seriös.

MfG
duck313

Servus,

versuche bitte, das hier

mal auf Deutsch zu formulieren oder zumindest zu erklären, was Du mit „der beigefügten NKA“ meinst.

Schöne Grüße

MM

„Nebenkostenabrechnung (NKA)“ - steht auch so im TEXT.

Die liegt aber nicht dem Mietvertrag bei. Wovon redest Du also?

… ich rede vom bestehenden Mietvertrag.
Im Mietvertrag steht wortwörtlich unter §5 Betriebskosten " siehe dem Vertrag beigefügte Nebenkostenabrechnung"…
Hieraus soll sich der Verteilerschlüssel ergeben…
MfG

Ja, das ist natürlich Unsinn.
Einem neuen Mietvertrag kann ja (noch)keine NKA beiliegen.
Oder was soll der Vermieter da gemeint haben ?
Eine alte Abrechnung des Vormieters lag dabei oder was ?
Aus der könnte man zwar mit einigem Wohlwollen den Verteilschlüssel entnehmen, aber korrekt mietvertraglich vereinbart wäre etwas anderes.

Schau die zu prüfende NKA an, da muss ja der Schlüssel drin stehen, wie die Gesamtkosten nach Verbrauch und Wohnfläche etwa umgelegt werden.
Oder frage einen Nachbarn.

Aha, mal wieder eine Schnitzeljagd, in der Bröselchen für Bröselchen des Sachverhalts nach und nach serviert wird.

Nö, so macht das keinen Spaß.

Und Tschüs!

MM

Aprilfisch: Sorry, aber nicht alle sind soooo schlau…
MfG