Hallo Experten,
Der Mieter erhält eine Betriebskostenabrechnung für das im Mietvertrag festgehaltene Mietobjekt - ein Einfamilienhaus.
Er bemängelt ganz allgemein nicht umlagefähige Kosten in den Positionen a, b, und c ohne genauere Bezifferung.
Ist es jetzt Sache des Vermieters, herauszufiltern welche Kosten, der Mieter für nicht abrechenbar hält?
Weiter verlangt A einen Verteilschlüsse für Grunsteuer usw.?
Welchen Verteilschlüssel gibt es für ein Einfamilienhaus?
Gruß Die Tussie
Hallo,
beim Verteiler Schlüssel kommt es drauf an, was und ob überhaupt was im Mietvertrag steht.
Es kann nach Personenzahl, oder Quadratmeterzahl abrechnet werden. Beides ist zulässig!
Welche NK genau abgerechnet werden dürfen kannst du im Netz nachlasen, bzw. rausfinden.
Gib doch einfach " umlagefähige Betriebskosten" ein, da müsstest du was finden!
Hallo Tussi,
Ist es jetzt Sache des Vermieters, herauszufiltern welche
Kosten, der Mieter für nicht abrechenbar hält?
Entweder sind diese Posten umlagefähig oder sie sind es nicht.
Sind sie es, dann weist der Vermieter mit Begründung darauf hin und besteht auf die Richtigkeit der Abrechnung.
Sind sie es nicht, dann korrigiert der Vermieter die Abrechnung.
Weiter verlangt A einen Verteilschlüsse für Grunsteuer usw.?
Welchen Verteilschlüssel gibt es für ein Einfamilienhaus?
Wenn es keine Einliegerwohnung gibt, dann ist der Verteilerschlüssel bei einem Einfamilienhaus normalerweise „1“. Die Grundsteuer kann demnach auch insgesamt umgelegt werden. Natürlich können Mieter und Vermieter auch eine andere Regelung treffen, bzw. die Grundsteuer ganz rauslassen. Kommt auf den Mietvertrag an.
Gruß!
Horst