hallo,
kann mir jemand helfen u eine Auskunft geben, zwecks Heizkostenabrechnung.
In meiner Abrechnung werden bei den Heizkosten 2 Werte angegeben.Und zwar VK, das ist mein Verbrauch vom Zähler abgelesen u dann nochmal GK, das ist nach qm.dort wird aber die gesamt Größe der Wohnfläche berechnet( 76qm) . Mir wurde aber erzählt, das man nur max 50% (z.b. 30% qm und 70% Verbrauch oder anders) der Wohnfläche berechnen darf, wenn die Verbrauchseinheiten zu 100% schon berechnet wurden.
Darf der Vermieter so abrechnen?
Vielen dank vorab für Eure Antworten!
zum Verständinis ein beispiel:
gesamtkosten fürs ganze haus: 1200 Euro
warmwasser 200 euro
heizksoten 1000 euro
30von1000= 300
70von1000= 700
gesamtfläche 150 qm -> also 2 Euro/qm
gesamtverbrauch 1400 VE -> also 0,5 Euro/VE
Ihre Wohnung 50 qm und 400 VE
macht 100 Euro GK + 200 Euro VK = 300 Euro Heizkosten
beim warmwasser dito.
das ist ganz normal so. die 30/70 werden von den gesamt zu verteilenden kosten genommen, nicht von den qm einer einzelnen wohnung
soviel ich weiß, kann man entweder nach qm oder nach ablesewert berechnen. Beides zusammen geht nicht.Da würde ich mich mit dem Vermieter noch mal kurz schließen. Wünsche dir viel Erfolg
Die gesamkosten werden aufgeteilt nach WW und Heizung. DEr Heizungsanteil wird dann zu 30 bis 50 % nach qm verteilt und zu 70 - 50 % nach verbrauch. Alles korrekt, soweit ersichtlich
Freix
Hallo, leider hatte ich gestern keine Zeit zu antworten - sorry. Jetzt aber: Du hast da etwas falsch verstanden. Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass die Abrehnung der Heizkosten nicht zu 100% nach Verbrauch efolgn darf. Mindestens 30%,maximal 50% der Kosten müssen auf die m² umgelegt werden. Es werden also 30-50% der KOSTEN auf 100% der Wohnfläche umgelegt.
Viele Grüße, Susanne
Hallo,
wenn beispielsweise uzu 50 % nach Fläche und zu 50 % nach Verbrauch abgerechnet wird, bedeutet das nicht, dass die Fläche dann nur zu 50 % in der Abrechnung steht. 76 Quadratmeter bleiben dann auch in der Abrechnung 76 Quadratmeter.
Richtig ist vielmehr, dass bei den Kosten selbst die Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten vorgenommen wird. Beispiel:
10.000 EUR Gesamtkosten
davon 50 % Grundkosten = 5.000 EUR
davon 50 % Verbrauchskosten = 5.000 EUR
Die Grundkosten werden nun durch die Gesamtfläche des Gebäudes dividiert und dann mit der eigenen Wohnfläche multipliziert. So erhält man seinen richtigen Grundkostenanteil.
Gruss
abrechnungsmaßstab 30-50% für Grundkosten sind ok nur bei neuen häusern, muss 30% genommen werden.