Verteilung der wöchntlichen arbeitszeit

ich arbeite als krankenschwester im 3-schichtsystem.in meinem arbeitsvertrag wurde eine wöchentliche arbeitszeit von 32 stunden festgelegt.bei der mündlichen absprache wurde diese zeit auf 4 arbeitstage pro woche festgelegt und so schriftlich beantragt. leider fehlt diese festlegung (4 tage) schriftlich im vertrag. Ich arbeite aber so (8-stunden a 4- Tage) schon seit 2009. nun will mein arbeitgeber die stunden auf 6,4 a 5-tage verteilt haben und sagt "ich mache im krankheitsfall noch überstunden. welche rechte habe ich?

wenndusievorschaltseitebeachtestunddannnochsogutbistabsätzeundeventuelldiegroßundkleinschreibungzubeachtenwirstduaucheineantwortbekommen

FAQ:1129

welche rechte habe ich?

Das erfährst Du, wenn Du bei der Frageformulierung FAQ:1129 beachtest, deren Einhaltung Du per Mausklick bestätigt hattes.

ebenfalls grußlos