Hallo fleißige Helferlein!
Ich habe schon versucht, eine passende Antwort zu finden, aber anscheinend ist mein Anliegen doch etwas komplizierter.
Meine Schwiegereltern haben sich vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung gekauft, die größtenteils aus dem Erbe der Schwiegermutter bezahlt wurde. Um das Leben noch etwas zu genießen, haben beide gemeinsam eine Hypothek im Wert der Wohnung aufgenommen. Um sie abzusichern hat mein Schwiegervater ihr einen Schuldschein über die Hälfte der Hypothek ausgestellt, da er noch 2 Kinder aus erster Ehe hat, die natürlich nicht das Erben sollen, was eigentlich Ihr gehört. Nun ist er leider unerwartet verstorben und meine Schwiegermutter steht nun zum einen allein mit der Hypothek da und seine Kinder wollen Erben, da er ja mit im Grundbuch steht. Nun meine wichtigste Frage: Was können die Kinder verlangen? Er hat selbst nichts zu vererben, außer dem, was aus ihrem Erbe oder der Hypothek angeschafft wurde. Zum Anderen würd ich gern wissen, wie es sich mit der Bank verhält, erbt sie nun auch seinen Anteil an der Hypothek oder müssen seine Kinder etwas davon übernehmen, wenn die auf ihren Pflichtteil pochen?
Vielen Dank im Vorraus
Hallo
keine Ahnung.
Gruß
Hallo,nachdem er scheinbar kein testament hatte,greift hier die gesetzliche erbfolge.d.h.das erbe wird unter der frau und den kindern aufgeteilt.schulden sind aber auch vererbbar.d.h.die werden zu gleichen teilen auf die erben übertragen
Ich verstehe die Frage nicht. Ehefrau hat die gemeinsam gekaufte Wohnung überwiegend bezahlt und dann wurde gleichwohl eine Hypothek in Höhe des Gesamtwerts aufgenommen? Warum? Wieso? Und der verstorbene Ehemann hatte einen Schuldschein seiner Ehefrau ausgehändigt. Warum das denn nun? Er hatte doch über das Hypothekendarlehen den Kauf - wohl hälftig-mitfianziert.
Oder sollten etwa über den Schuldschein die Kinder des Erblassers arglistig, treuwidrig oder sonstwie benachteiligt werden?
Grundsätzlich verhält es sich so, dass, wenn der Erblasser seine Kinder nicht enterbt hat, was er ja offensichtlich nicht wollte, die Ehefrau die Hälfte der Guthaben und der Schulden erbt, die Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Sollte die Ehefrau sich zu Unrecht ihr zustehender Forderungen (= Schulden des Erblassers ) berühmen, macht sie sich strafbar.
Hallo Sörtebecker,
dieser Fall schein mir etwas für fachgerechte Anwälte zu sein. Da es zwangläufig nach Ihrer Aussage dahingehend laufen wird, dass de erbenden Kinder auf ihr Erbe pochen werden. In diesem Fall hift nur ein Rechtsbeistand um die Sachlage zu klären ob der Schuldschein anerkannt wird oder nicht. Wenn dieses der fall sein sollte würden die erbenden Kinder die Schulden erben und sich dementsprechen gut überlegen ob sie das Erbe antreten oder nicht.
Schöne Grüße
Pasha
bitte an das zuständige ag wenden
Guten Morgen Störtebecker,
gibt es denn ein Testament? Oder nicht? Weil Sie vom Pflichtteil reden! Dieser greift nur, wenn es kein Testament gibt zugunsten der Schwiegermutter.
Im gesetzlichen Erbfall würden die Kinder nach ihrem Vater erben und die Schwiegermutter jeweils im Verhältnis 1/4 zu 3/4, sofern bei Heirat nicht Gütertrennung vereinbart wurde.
Dies ist in der Tat etwas kompliziert, aber wenn die Kinder gleichermaßen erben, dann müssen Sie auch gleichermaßen die Wohnung mit abbezahlen.
LG aus Stuttgart
hallo störtebeker
die kinder können in diesem fall nur die schulden erben.wenn ihre schwiegermutter im testament als haupterbe eingetragen ist, erbt sie auch alles, inclusive schulden.die bank wird auf die bezahlung der hypothek pochen. wenn ihre schwiegermutter die hypotheken nicht bezahlen kann, wird die bank als gläubiger die wohnung zwangsversteigern. die kinder können in diesem fall evtl die hypotheken bezahlen, aber sie wollen ja erben und nicht bezahlen.am besten ist es, wenn sie sich mit der bank und dem notariat in verbindung setzten und die ganze sache abklären.
wo nichts ist, kann auch nichts geerbt werden.
ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen?
lg sicha
Vielen Dank für die Antworten.
Ich sehe es eigentlich auch, dass außer Schulden nichts zu vererben ist, aber seine Kinder scheinen das wohl anders zu sehen. Woher wissen die überhaupt, was an „gutem“ und „schlechten“ Erbe da ist? Muss meine Schwiegermutter ihnen gegenüber die Verhältnisse darlegen, oder müssen die Kinder sich selbst darum kümmern Einblick ins Grundbuch, Schufaauskunft usw. zu bekommen?
Gruß Störte
Hallo,
es scheint kein Testament zu geben?
Ein Erbteil ist das, was nach Abzug aller Schulden (an die Bank, an die Frau, Beerdigung etc.unter dem Strich übrig ist. Davon erbt die Ehefrau die Hälfte und die leiblichen Kinder des Mannes Kinder teilen sich den Rest.
Der Ehefrau steht ggfls. noch ein Zugewinn aus der Ehe zu von 25% vom Erbteil.
Es sollten die Quoten im Erbschein stehen, den Frau und Stiefkinder gemeinsam beantragen müssen.
Ein Pflichtteil gibt es für die leibl. Kinder des Mannes nur, wenn sie per Testament enterbt wurden.
Hallo,
wenn die Schiegermutter doch ein Erbe hatte und das in die Wohnung investierte, dann dürfte die Hypothek ja wohl nicht so hoch gewesen sein und noch sein, wie die Wohnung an Wert hat.
Wenn er (Ehemann) verstorben ist, habe ich erst einmal die Frage, ist denn kein Testament vorhanden?
Also was hat der Verstorbene überhaupt zu vererben? Seinen hälftigen verschuldeten Anteil an der Wohnung und seine Verbindlichkeit (Schuldschein). Ich gehe mal davon aus, dass kein Testament vorhanden ist.
Die Ehefrau würde die Hälfte des Nachlasses und die beiden Kinder die andere Hälfte erben.
Wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es für seine Kinder auch keinen Pflichtteilsanspruch.
Es werden anstelle des Verstorbenen die Ehefrau und die beiden Kinder als neu Eigentümer (in Erbengemeinschaft) an der Hälfte ins Grundbuch eingetragen. Die Witwe hätte dann gegen die Kinder des Verstorbenen einen Geldanspruch in Höhe des Schuldscheines. Dabei ist aber zu prüfen, was steht überhaupt in dem Schuldschein vereinbart. Wann ist das Darlehn fällig und zurückzubezahlen. Ggf. muss es gekündigt werden und dann die Forderung gegen die Miterben, also sie selbst 1/2 Anteil entfällt wohl und je 1/4 Anteil an die Erben (Kinder) fällig gestellt werden. Außerdem müssten sich die Kinder an der Abbezahlung des Belastung beteiligen, im Gegenzug haben sie dann einen Anspruch auf anteilige Miete der Wohnung.
Sie bzw. die Witwe sollten also einen Notar, oder wenn bei Ihnen vorhanden einen Rechtsanwalt- und Notar mit Erfahrung aufsuchen, der alles regelt, sonst sind geht vieles nicht seinen richtigen Gang.
mfg
PB
hallo störte
ihre schwiegermutter ist nicht verpflichtet den kindern auskunft zu erteilen. ob die kinder auskunft bei der bank u.s.w. bekommen ist fraglich, denn solange sie keinen erbschein besitzen, haben sie kein recht einblick in die konten zu bekommen, dass haben nur kontoberechtigte.
lg sicha
Hallo Störtebeker,
Hypothek gleich Wert der Wohnung?
Der Schwiegervater hinterlässt Schulden in Form von Schuldscheinen, die den hälftigen Wert der Wohnung ausmachen. Auf die Hälfte der Wohnung hätten sonst die Erben einen Pflichtteisanspruch.
Die Schwiegermutter muss ein Verzeichnis anlegen, was dem Vater !!! (positiver Nachlass, wie Schmuck etc.) gehört hat.
Wenn da nichts ist, dann gehen die Erben leer aus, Schulden müssen sie aber auch nicht bedienen!!!
Lieben Gruss von ninja
Es ist wichtig zu wissen, wer geerbt hat . Dein Schwiegervater oder deine Schwiegermutter, gesetzl Erbfolge oder per Testament. Hatten deine Schwiegereltern im gesetzl Güterstand gelebt.
die Kinder erben die hälfte des Hauses